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19.03.2008 
Autofahrer sollen für Verkehrssünden im Ausland büßen

Brüssel will Raser europaweit verfolgen

von Eric Bonse

Verkehrssünder sollen künftig EU-weit zur Kasse gebeten werden. Wer bei Autofahrten im europäischen Ausland das Tempolimit überschreitet, rote Ampeln missachtet oder alkoholisiert am Steuer sitzt, muss auch nach seiner Rückkehr in die Heimat mit saftigen Strafen rechnen.

Straffreies Rasen im Ausland soll bald nicht mher möglich sein. Foto: dpaLupe

Straffreies Rasen im Ausland soll bald nicht mher möglich sein. Foto: dpa

BRÜSSEL. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot gestern in Brüssel vorgelegt hat. Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Abschreckung zu erhöhen und die Zahl der Verkehrstoten deutlich zu senken. Kleinere Sünden und „Knöllchen“ sind von der Neuregelung vorerst ausgenommen.

„Die Zeit der Straffreiheit ist vorbei“

„Die Zeit der Straffreiheit ist vorbei“, sagte Barrot. „Die Öffentlichkeit toleriert es nicht länger, dass für ausländische Fahrer andere Regeln gelten als für Inländer“ fügte er hinzu. Bisher konnten Autofahrer, die im Ausland in eine Radarfalle gerieten und nicht sofort von der Polizei zur Kasse gebeten wurden, mit Nachsicht rechnen. Zwar hat die EU bereits 2005 in einer Rahmenrichtlinie vereinbart, Verkehrsdelikte europaweit zu ahnden. Diese Regel wurde jedoch nur von sieben EU-Länder umgesetzt - Deutschland ist nicht dabei.

Barrot zieht nun ein anderes Register. Die gestern vorgelegte EU-Richtlinie soll verbindlichen Charakter haben; säumige EU-Staaten können also von der Kommission belangt werden. Auch die Autofahrer müssen mit schärferen Maßnahmen rechnen. Ausländische Kennzeichen von Verkehrssündern sollen künftig automatisch überprüft und erkannt werden. Zu diesem Zweck will Barrot die nationalen Halterdateien miteinander vernetzen. So soll ausgeschlossen werden, dass die Polizei die Spur ausländischer Verkehrssünder verliert, wenn diese in ihre Heimat zurückgekehrt sind.


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Eine zentrale Verkehrssünderdatei sei nicht geplant, betonte Barrot. Auch eine Harmonisierung der Verkehrsregeln werde nicht angestrebt. Das Tempolimit auf Autobahnen soll ebenso in nationaler Verantwortung bleiben wie der die Promillegrenze bei Alkoholtests.

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