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Deutsche Digitale Bibliothek: Bund und Länder wollen Google-Monopol verhindern

Mit einer eigenen digitalen Bibliothek wollen Bund und Länder dem Internetkonzern Google Paroli bieten. Das Bundeskabinett hat jetzt beschlossen, insgesamt 30 000 deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zu vernetzen und die Inhalte in einem zentralen Onlineportal anzubieten – zur Freude der deutschen Verleger.

Für den Aufbau der DBB stehen fünf Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung. Quelle: dpa
Für den Aufbau der DBB stehen fünf Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung. Quelle: dpa

BERLIN/DÜSSELDORF. 2011 soll die DBB starten und mit der Europäischen Digitalen Bibliothek Europeana verknüpft werden. „Die DDB wird Digitalisate von Werken aller Art einschließen“, sagte Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien im Kanzleramt, dem Handelsblatt. Für den Aufbau stünden fünf Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung und nach 2011 jährlich 2,6 Mio. Euro. Es werde ein „Kompetenznetzwerk DBB“ gegründet, dass die Bibliothek aufbauen und betreiben soll.

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Die Verleger begrüßten den Entschluss. „Die Unternehmen wollen eine digitale Veröffentlichung keinesfalls verhindern, wenn das Einverständnis der Urheber vorliegt“, sagte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Neumann kündigte an, dass im Gegensatz zu Google und dessen Plänen für eine digitale Bibliothek Rechteinhaber vor der Veröffentlichung ihrer Werke in der DDB gefragt würden.

Allerdings lassen sich bei Tausenden von Büchern die Rechteinhaber nicht mehr ausfindig machen. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und die Bibliotheken verhandeln jetzt darüber, dass die VG Wort Lizenzgebühren treuhänderisch verwaltet, falls sich ein Urheber meldet. Google hingegen digitalisiert Bücher, ohne die Urheber zu fragen. Neumann kritisierte, dass Google sich mit „einmaligen Beträgen“ digitale Rechte „praktisch für alle Ewigkeit“ sichern wolle. Dies verstoße gegen Urheberrecht. Zupass kommt den Verlegern ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.

Demnach dürfen Bibliotheken urheberrechtlich geschützte Bücher zwar digitalisieren. Zugleich müssen sie aber sicherstellen, dass diese nicht vervielfältigt oder heruntergeladen werden können. Der Verlag Ulmer hatte gegen die Universitätsbibliothek Darmstadt geklagt.

Hauptproblem der Digitalisierung von Büchern bleiben die Kosten. Neumann kündigte gestern im Bundestag an, dass die derzeitige Finanzierung nur ein Anfang sei. „Ich kann mir vorstellen, dass im Lauf der Zeit zusätzliche Mittel nötig sein werden“, sagte er. Nach Informationen des Handelsblatts verhandelt Neumann mit dem Bundesinnenministerium darüber, 2010 nicht abgerufene Mittel aus dem Konjunkturpaket zu erhalten, um die Bibliothek zügig aufzubauen.

Seit 1997 haben deutsche Einrichtungen 100 Mio. Euro in die Digitalisierung investiert. Google hat bislang mehr als zehn Millionen Bücher eingescannt und nach Branchenschätzung 250 Mio. Dollar ausgegeben.

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