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Einfuhrzölle: EU-Kommission akzeptiert Urteil der WTO nicht

Brüssel sieht in Flachbildschirmen keine High-Tech-Produkte und prüft einen Einspruch gegen die Entscheidung der Welthandelsorganisation. Diese verlangte von der EU jüngst die Rücknahme der Einfuhrzölle auf bestimmte Elektronikartikel.

WTO-Generaldirektor Pascal Lamy: Die WTO entschied gegen die EU-Einfuhrzölle. Quelle: ap
WTO-Generaldirektor Pascal Lamy: Die WTO entschied gegen die EU-Einfuhrzölle. Quelle: ap

HB BRÜSSEL. Nach der Niederlage im Streit um Einfuhrzölle auf bestimmte Elektronikartikel will die EU-Kommission innerhalb der Frist bis zum 21. September entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) Einspruch erhebt. Das sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde auf Anfrage. Er ließ zugleich erkennen, dass die Europäer das WTO-Urteil voraussichtlich nicht einfach akzeptieren und die Zölle auf die betroffenen elf Produktgruppen senken werden. Darüber müsse weiter verhandelt werden.

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Die WTO hatte am Montag in Genf mitgeteilt, die Europäische Union müsse Einfuhrzölle auf Elektronikartikel wie etwa LCD-Flachbildschirme aus den USA, Japan und Taiwan zurücknehmen. Die drei Länder hatten gegen die Zölle geklagt, die nach Brüsseler Angaben einen Umfang von rund 300 Mio. Euro haben. Der EU war vorgeworfen worden, gegen das Handelsabkommen für Informationstechnologie (ITA) zu verstoßen. Das 1996 geschlossene Abkommen garantiert Zollfreiheit für bestimmte High-Tech-Produkte. Es ist in kurzer Folge die zweite Schlappe der EU vor der WTO. Im Juli hatte die Handelsorganisation Teile der Airbus-Hilfen als illegal gebrandmarkt. Dagegen geht die EU rechtlich vor.

Im Fall der Elektronikartikel erhebt die EU auf Importe von Flachbildschirmen, digitalen TV-Empfangsgeräten und multifunktionalen Faxen und Druckern Zölle von bis zu 14 Prozent. Das ITA-Abkommen selbst sei unstrittig und nützlich, betonte der Kommissionssprecher. Allerdings gebe es Auseinandersetzungen darüber, welche Produkte unter das Abkommen fallen und daher unverzollt in die EU eingeführt werden müssen.

EU beruft sich auf technischen Fortschritt

Hintergrund der Debatten ist der technologische Fortschritt seit 1996. Ein Kopierer könne heute beispielsweise auch scannen und E-Mails versenden. Nach europäischer Interpretation gehört ein Kopierer deshalb nicht mehr automatisch zu den Produkten, die dem Abkommen zufolge zollfrei in die EU eingeführt werden können.

Die EU verlange seit geraumer Zeit immer wieder, dass die Liste der zollfreien elektronischen Produkte in dem Abkommen aktualisiert werde, sagte der Sprecher. Damit habe sich die EU bei der WTO allerdings bisher nicht durchsetzen können.

Vor allem die USA, Japan und Taiwan bestehen auf einem zollfreien Handel mit solchen Produkten, die zu ihren Exportschlagern gehören. Der Weltmarkt für Produkte, die unter das ITA fallen, wird auf ein Volumen von rund vier Billionen Dollar geschätzt.

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