
NEU-DELHI. Zugleich beugt sich die Regierung damit dem massiven Druck von US-Kraftwerksbauern, die gefordert hatten, von Haftungsrisiken ausgenommen zu werden.
Ein von der indischen Regierung vor wenigen Tagen gebilligter Gesetzentwurf begrenzt die Entschädigung bei einem Nuklearunfall auf umgerechnet 360 Mio. Euro. Davon muss das Betreiberunternehmen des Atomkraftwerks maximal 254 Mio. Euro bezahlen, den Rest übernimmt der Staat. Im internationalen Vergleich kommt die Nuklearbranche damit in Indien äußerst billig davon. So haftet zum Beispiel in Deutschland der Betreiber grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und muss eine Deckungsvorsorge von mindestens 2,5 Mrd. Euro garantieren.
Bhopal-Katastrophe wirkt nach
"Die geplante Haftungsobergrenze offenbart, dass in Indien und dem Westen bei Industrieunglücken noch immer mit zweierlei Maß gemessen wird", bemängelt Rajesh Rajgopalan, Professor für internationale Politik an der Jawaharlal Nehru Universität in Neu-Delhi. Das Thema Entschädigung ist in Indien wegen der Chemiekatastrophe von Bhopal vor 25 Jahren stark emotional besetzt. An den Folgen des Giftgasaustritts bei einer Tochterfirma des US-Konzerns Union Carbide starben mindestens 15 000 Menschen. Der von dem Unternehmen geleistete Schadenersatz, insgesamt 470 Mio. Dollar, wird in Indien als viel zu gering kritisiert.
Obwohl die jetzt für Nuklearunfälle festgelegte Haftungsgrenze noch niedriger ist, gibt es kaum politischen Widerstand. Die größte Oppositionspartei BJP hat sie akzeptiert. Hintergrund ist, dass bisher alle indischen Atomkraftwerke vom Staatsunternehmen Nuclear Power Corp. of India (NPCIL) betrieben werden - und das wollen Regierung und Opposition gleichermaßen schonen.
Umstritten ist nur noch die Forderung der BJP, dass auch die Lieferanten von Nukleartechnologie bei Unfällen haften sollen, wenn ihnen etwa grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Das betrifft besonders die US-Kraftwerksbauer General Electric und Westinghouse, Frankreichs Areva sowie die russische Rosatom, die alle auf Milliardenaufträge in Indien hoffen. Doch hohe Schadenersatzrisiken müssen auch sie kaum befürchten. Die Regierung will die Forderung der Opposition abschwächen, indem sie die Haftung der Kraftwerksbauer auf "bewussten Vorsatz zur Herbeiführung eines Nuklearschadens" begrenzt. Damit wäre das Verlangen Washingtons, bei einem Unglück US-Firmen nicht in Regress zu nehmen, weitgehend erfüllt.