Aufregung in Großbritannien: Der Oberste Richter von England und Wales hat sich hinter Forderungen gestellt, Grundsätze des islamischen Scharia-Rechtssystems zur Beilegung von Streitigkeiten zu akzeptieren. Die Einführung der Steinigung müssen die Briten aber nicht befürchten.
Ein Muslim liest den Koran. Der Koran und die Hadithe sind die Hauptquellen der islamischen Rechtsordnung, der so genannten Scharia. Foto: dpa
HB LONDON. Er sehe "keinen Grund dafür, dass die Scharia oder andere religiöse Regelsätze nicht Grundlage außergerichtlicher Einigungen" sein könnten, sagte Lord Phillips nach Angaben des Senders BBC bei einer Rede im Ostlondoner Muslimischen Zentrum. Der Chefrichter stellte sich damit hinter ähnliche Forderungen, mit denen das Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, Rowan Williams, vor einem halben Jahr scharfe Kritik ausgelöst hatte.
Der Erzbischof von Canterbury hatte darauf verwiesen, dass in Großbritannien 1,7 Millionen Muslime leben und erklärt, dass es "unvermeidlich" sei, Elemente der Scharia im britischen Zivilrecht anzuerkennen. Ähnlich wie Williams sagte jetzt auch Lord Phillips, dass es unter Muslimen im Vereinigten Königreich längst Praxis sei, die Scharia zur Lösung von Familien- oder Vertragsstreitigkeiten heranzuziehen. Es sei selbstverständlich, dass niemals Strafen wie das Auspeitschen, Steinigen oder Abhacken von Händen akzeptiert werden könnten, betonte der Oberste Richter. Klar sei auch, dass die Rechtsprechung von Gerichten allein auf der Basis britischer Gesetze erfolge.
Den Vorstoß des Erzbischofs von Canterbury hatten im Februar Premierminister Gordon Brown und zahlreiche andere Politiker rundweg abgelehnt. Auch das Oberhaupt der Katholischen Kirche von England und Wales, Kardinal Cormac Murphy O'Connor, hatte sich klar dagegen ausgesprochen. "Wenn Leute in dieses Land kommen", meinte O'Connor, "dann haben sie sich an seine Gesetze zu halten."
Die Scharia beschreibt für gläubige Muslime das richtige religiöse Handeln. Im Mittelpunkt der Scharia steht das Ehe- und Familienrecht. In europäischen oder amerikanischen Ländern sowie in sonstigen nicht islamisch geprägten Ländern der Welt hat die Scharia bislang keine Rechtswirkung.



