
FRANKFURT. Weil die Bundesregierung Vorschriften der Europäischen Union nicht ausreichend umgesetzt hat, droht jetzt ein Verfahren der EU-Kommission. "Die Europäische Kommission hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland um Mitteilung ersucht, welche Aufsichtsbehörden im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Casinos, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Güterhändler bestimmt wurden", heißt es in einem Brief der EU-Kommission an die Bundesregierung. Die Antwort der Regierung kurz vor Weihnachten sei lückenhaft gewesen.
Deshalb hatte die Kommission mehr Details gefordert, doch die Bundesregierung wollte mehr Zeit dafür haben, Brüssel lehnte ab. "Im Hinblick auf die Schwere des Falls und den Umstand, dass der Bundesrepublik Deutschland bereits mehrere Monate zur Übermittlung vollständiger Informationen gewährt worden waren, entschied die Kommission, diesem Ersuchen nicht stattzugeben und demgegenüber die nächsten Schritte in Richtung Vertragsverletzungsverfahren zu überlegen", heißt es weiter.
Bei dem Streit geht es um die Umsetzung der dritten EU-Geldwäsche-Richtlinie. Sie legt unter anderem fest, dass nicht nur Banken, sondern auch andere Berufsgruppen wie Steuerberater, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Kasinobetreiber, Gold- und Devisenhändler, Juweliere und Antiquitätenhändler genau prüfen müssen, ob ihre Kunden Geldwäscher sind. Daran hapert es bisher.
"Geldwäscher wissen sehr genau, wo die Schwachstellen in den einzelnen Staaten liegen, und nutzen diese aus", sagt Daniel Thelesklaf, Direktor im Basel Institute on Governance. Geldwäscher wichen immer öfter in nicht regulierte Sektoren aus, so seine Beobachtung. Aber die Aufsichtsbehörden in den Bundesländern seien sich dieser Gefahr gar nicht bewusst, es fehle vielfach am Wissen und am Wollen, kritisiert Thelesklaf, der selber drei Jahre Chef der Schweizer Geldwäschejäger war und die Weltbank, den Internationalen Währungsfonds und die Uno berät.
"Schon seit Inkrafttreten der ersten EU-Geldwäscherichtlinie 1991 hat Deutschland zu keinem Zeitpunkt die Vorschriften der EU umgesetzt", moniert auch Andreas Frank. Der Ex-Banker und Unternehmensberater kämpft seit vielen Jahren gegen die Defizite in der deutschen Geldwäschebekämpfung und hat schon mehrfach Brüssel eingeschaltet. Im Februar hatten auch OECD-Geldwäscheexperten von der Financial Action Task Force (FATF) Mängel bei der Umsetzung internationaler Vorgaben in Sachen Geldwäschebekämpfung moniert. Die FATF-Experten kritisierten unter anderem die fehlende Kontrolle von Maklern, Juwelieren und Kasinos.
Das Bundesinnenministerium sei nicht der richtige Adressat, hieß es gestern zu den Vorwürfen in der Berliner Behörde. Ein "blauer Brief aus Brüssel" müsste an die zuständigen Bundesländer weitergeleitet werden. Der Bund wäre somit nur Bote der Kritik, so ein Sprecher des Ministeriums. Die Aufsicht über Kasinos sowie sonstige zu beaufsichtigende Berufsgruppen wie Immobilienmakler und Versicherungsvermittler falle in die Regelungskompetenz der Länder, hieß es weiter.
In Deutschland liegt das Volumen dubioser Geldströme Jahr für Jahr zwischen 40 und 60 Mrd. Euro, so die Schätzungen der OECD-Spezialisten. Die EU-Kommission will nach Auskunft eines Sprechers in den nächsten Wochen über die Einleitung diverser Vertragsverletzungsverfahren entscheiden. Kommt der blaue Brief aus Brüssel nach Deutschland, geht das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof. Er hat bisher fünf Staaten - Frankreich, Belgien, Irland, Schweden und Spanien - wegen mangelhafter Geldwäschebekämpfung verurteilt. Sie müssen jetzt ihre nationalen Gesetze an die EU-Geldwäscherichtlinie anpassen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Geldstrafen von bis zu elf Mio. Euro. Im Falle von Deutschland würden mindestens 12,7 Mio. Euro fällig.
Die Geldstrafen an die Länder die nicht den EU-Vorgaben entsprechen sind einfach lächerlich. Dann zahlt man lieber und läßt alles beim Alten.
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