
BRÜSSEL/BERLIN/LONDON. Die Richtlinie habe sich zwar bewährt und einen Ausgleich zwischen Unternehmerfreiheit und dem Schutz der Arbeitnehmer gesichert, sagte Sozialkommissar Vladimir Spidla. Die Kommission sei aber bereit, "alle nötigen Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um den Wandel zu begleiten".
Auf Basis der Entsenderichtlinie können in der EU angesiedelte Unternehmen prinzipiell Aufträge in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft annehmen und mit eigenem Personal ausführen. Dazu müssen sie zwar die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts jener Länder beachten, in denen sie tätig werden. Für die Bezahlung etwa gilt dies aber nur bedingt.
Prinzipiell können die Firmen entsandte Arbeitnehmer auch im EU-Ausland nach ihren Heimattarifen bezahlen. Zwar können die Mitgliedstaaten auch Ausländer an einen inländischen Mindestlohn binden - nicht aber an alle inländischen Tarifstrukturen. Zudem besagt das sogenannte Laval-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass von Konkurrenzdruck betroffene Inländer nicht einfach streiken dürfen, um für ausländische Entsendearbeiter höhere Löhne und damit weniger Lohnkostenvorteil zu erzwingen.
Die Hinweise von Sozialkommissar Spidla eröffnen nun ein Diskussionsfeld, das die Gewerkschaften ohnehin schon lange auf der EU-Agenda sehen: Sie drängen massiv darauf, in der Entsenderichtlinie stärker verbindliche Sozialstandards zu fixieren - bis hin zu einem EU-Mindestlohn. Während Spidla keinen Zeitplan nannte und zudem vor neuen Hürden warnte, forderten gestern die Sozialdemokraten im EU-Parlament explizit eine rasche Reaktion der Brüsseler Behörde.