
Im europäischen Tauziehen um einen schärferen Kurs gegen die Steuerflucht stellt Luxemburg beim EU-Gipfel Bedingungen. Es müsse zunächst mit der Schweiz und anderen Nicht-EU-Staaten über die Ausweitung der europäischen Zinsbesteuerung gesprochen werden, sagte Premier Jean-Claude Juncker am Mittwoch in Brüssel vor Beginn des EU-Gipfels. „Wir hätten gerne, dass die EU die Schweiz ernst nimmt.“
Erst im Lichte dieser Verhandlungen werde Luxemburg bis Jahresende entscheiden, ob und wie es am angepeilten automatischen Informationsaustausch für Bankdaten teilnehmen werde.
Juncker hatte bereits vor einem Monat angekündigt, dass sein Land mit einem starken Finanzplatz sein Bankgeheimnis für EU-Ausländer auf Dauer aufgeben und von 2015 an am automatischen Informationsaustausch teilnehmen wird.
Die Steuerbehörden der meisten EU-Länder tauschen sich bereits über grenzüberschreitende Zinszahlungen aus. Luxemburg und Österreich haben noch einen Sonderstatus: Sie erheben eine Quellensteuer auf Zinszahlungen und wahren damit das Bankgeheimnis für Ausländer.
Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann bekräftigte unmittelbar vor Beginn des Gipfels, dass sein Land beim gemeinsamen Vorgehen der EU gegen die Steuerflucht mitzieht: „Das ist ein schlechter Tag für Steuerbetrüger.“ Aber auch Länder außerhalb der EU müssten mitziehen. Auch in britische Vermögensverwaltungen (Trusts) müsse mehr Licht gebracht werden. Mit den vorbereiteten Formulierungen in der Gipfelabschlusserklärung sei er einverstanden. Danach sollen sich die EU-Finanzminister bis Jahresende auf ein Verschärfen des EU-Zinssteuergesetzes einigen.
De facto fällt damit das Bankgeheimnis für EU-Bürger aus dem Ausland. Österreich gehört bisher zu den Ländern, die dieses Bankgeheimnis aufrechterhalten und nicht am automatischen Austausch von Bankdaten teilnehmen.
Die Staats- und Regierungschefs rufen in dem mit Österreich und Luxemburg abgestimmten Text dazu auf, auch erweiterte Regeln zur Besteuerung von EU-Ausländern innerhalb der Europäischen Union bis Jahresende zu beschließen. Die beiden Länder sind damit offenbar zu einem Einlenken beim weitgehenden Austausch von Steuerdaten bereit, das Ende des Bankgeheimnisses in der EU rückt somit näher.

Großbritannien
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer beträgt 50 Prozent und die effektive Gesamtbelastung des Topverdieners ist extrem hoch. Wer als Single 150.000 Euro verdient und 50.000 Euro Zinseinkünfte hat, muss 58.000 Euro Steuern an das Schatzamt Ihrer Majestät überweisen – 38,7 Prozent beträgt laut Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die effektive Belastung seines Gehalts.

Großbritannien
Und auch die Freude über 50.000 Euro Zinseinkünfte wird durch eine Steuer in Höhe von 44,2 Prozent erheblich geschmälert. Insgesamt errechnet sich daraus eine Gesamtlast von 40 Prozent.
Wer 300.000 Euro brutto verdient, muss effektiv gar 45,2 Prozent Steuern und Abgaben zahlen, wer 600.000 Euro verdient 48,3 Prozent. Doch die britische Regierung hat angekündigt, 2013 den Spitzensatz auf 45 Prozent senken zu wollen.

USA
Das Mutterland des Kapitalismus, die Vereinigten Staaten von Amerika, ist heute alles andere als eine Steueroase – zumindest für Menschen mit Arbeitseinkommen. In der Finanzmetropole New York beträgt der Spitzensteuersatz inklusive aller lokalen Zuschlägen fast 48 Prozent. Er greift ab Einkommen von umgerechnet rund 360.000 Euro. Zinsen werden mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

USA
Ein Angestellter mit einem Einkommen von 150.000 Euro sowie 50.000 Euro Zinseinnahmen muss insgesamt knapp 37 Prozent Steuern und Abgaben zahlen. Damit ist New York 2,5 Prozentpunkte oder gut 5.000 Euro günstiger als Frankfurt. Wer 300.000 Euro verdient, spart in New York dagegen nur noch 2.150 Euro gegenüber Frankfurt. Bei 600.000 Euro Einkommen ist New York sogar 3.760 Euro teurer als Deutschland.

Deutschland
Hierzulande liegt die effektive Belastung der drei Modell-Spitzenverdiener mit Steuern und Sozialabgaben bei 39,4 Prozent (150.000 Euro Arbeitseinkommen und 50.000 Euro Kapitaleinkommen); 41,9 Prozent (300.000 Euro Arbeitseinkommen und 50.000 Euro Kapitaleinkommen) sowie 44,5 Prozent (600.000 Arbeitseinkommen und 50.000 Euro Kapitaleinkommen).

Frankreich
Großzügiger zeigt sich der französische Fiskus – bislang zumindest. Denn der sozialistische Präsidentschaftskandidat François Hollande will im Fall seines Wahlsiegs den Spitzensteuersatz kräftig erhöhen – und würde damit den bislang recht guten Rang der Grande Nation in internationalen Einkommensteuer-Rankings aufs Spiel setzen.
Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz in Frankreich lediglich 41 Prozent. Ein leitender Angestellter mit 150.000 Euro Gehalt muss effektiv 36 Prozent Steuern und Sozialabgaben auf sein Einkommen zahlen. Zinsen werden pauschal mit 31,1 Prozent besteuert; die Gesamtbelastung dieses Arbeitnehmers ist mit 34,8 Prozent etwa 4,7 Punkte geringer als die eines vergleichbaren deutschen Kollegen.

Frankreich
Mit zunehmendem Einkommen verringert sich allerdings der Abstand; bei 600.000 Jahreseinkommen ist in Frankreich die Belastung lediglich noch zwei Punkte geringer als in Deutschland. Der französische Topmanager zahlt also etwa 13.000 Euro weniger Steuern und Abgaben als ein deutscher.

Schweiz
Noch etwas günstiger ist es in der Schweiz, genau genommen am Standort Zürich. In der Schweiz verlangt nämlich nicht nur der Zentralstaat, sondern auch der Kanton und die Gemeinde einen Anteil am Einkommen. Zudem wird in der Schweiz der persönliche Steuersatz auf Zinsen erhoben; eine Abgeltungsteuer wie in Deutschland kennen die Eidgenossen nicht.

Schweiz
In Zürich muss ein leitender Angestellter mit 150.000 Euro Jahreseinkommen gut 31 Prozent Steuern und Sozialabgaben zahlen – acht Prozentpunkte oder 16.546 Euro weniger als in Deutschland. Bei einem Einkommen von 300.000 Euro schrumpft der Belastungsunterschied auf 4,5 Prozentpunkte und bei 600.000 Euro Einkommen ist Zürich noch 3,2 Prozentpunkte preiswerter als Frankfurt – das entspricht gut 21.000 Euro.

Singapur
Das Paradies für Spitzenverdiener ist Singapur. Alleinstehende Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000, 300.000 beziehungsweise 600.000 Euro sowie Zinseinkünften von 50.000 Euro müssen in dem asiatischen Stadtstaat lediglich 13, 15,5 beziehungsweise 17,6 Prozent an den Fiskus zahlen – inklusive Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben, der immerhin mit rund 9.000 Euro pro Jahr zu Buche schlägt.
Großbritannien
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer beträgt 50 Prozent und die effektive Gesamtbelastung des Topverdieners ist extrem hoch. Wer als Single 150.000 Euro verdient und 50.000 Euro Zinseinkünfte hat, muss 58.000 Euro Steuern an das Schatzamt Ihrer Majestät überweisen – 38,7 Prozent beträgt laut Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die effektive Belastung seines Gehalts.

Diese Argumentation des Herrn Junker ist für keinen Europäer nachvollziehbar (mal abgesehen von Steuerbetrügern). Leider schützt Herr Juncker die besonderen Privilegien Luxemburgs schon seit Jahren. Warum man EU Ländern wie Luxemburg nicht schon längst die kriminellen Taktiken ausgetrieben hat spricht nicht gerade für unsere Politiker. Die EU braucht mehr Hacker und CD Lieferanten um die Politik zum Handeln zu zwingen. Freiwillig passiert gar nichts.

Juncker kann gar nicht zustimmen, weil sein Land sonst den Bach runter geht undwir blöden Deutschen müssen wieder retten. Lieber AfD wählen.

Lügen-Juncker braucht noch etwas Zeit, um sich neue Ungereimtheiten auszudenken. So ein Quasselkopp!
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