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04.02.2008 
Apothekenrecht

EU legt sich wegen Doc Morris mit Deutschland an

von Peter Thelen

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet: Im Streit um die Bildung von Apothekenketten, dem so genannten Mehrbesitzverbot von Apotheken, hat die Brüsseler Behörde die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert - weitere rechtliche Schritte könnten folgen.

BERLIN. Dies bestätigte eine Sprecherin des zuständigen Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy. In einem "Letter of Formal Notice", der in der vergangenen Woche verschickt wurde, will die Kommission von der deutschen Bundesregierung wissen, mit welcher Begründung das deutsche Apothekenrecht es Apothekern erlaubt, maximal fünf Apotheken zu betreiben.

Das Mahnschreiben ist der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens. Nach der Stellungnahme der Bundesregierung könnte die Kommission Deutschland mit einer "begründeten Stellungnahme" auffordern, das Mehrbesitzverbot in einer bestimmten Frist abzuschaffen und bei Nichtbefolgung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.

Damit gerät das traditionelle Modell der deutschen Einzelapotheke zusätzlich unter Druck. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hat nämlich bereits im vergangenen Jahr wegen eine anderen deutschen Schutzbestimmung für die rund 20 000 deutschen Apotheken den EuGH angerufen. Dabei geht es um das Verbot für Nichtapotheker eine Apotheke zu betreiben. Ausgangspunkt des Verfahrens war, dass der saarländische Justizminister Josef Hecken der Kapitalgesellschaft Doc Morris unter Berufung auf EU-Recht erlaubt hatte, eine Filiale in Saarbrücken zu eröffnen. Eine Entscheidung des EuGH wird für den Frühsommer erwartet. Selbst die Bundesregierung rechnet damit, dass der EuGH das deutsche Verbot für Nichtapotheker eine Apotheke zu betreiben kippen wird. In ihrer Stellungsnahme zu dem Verfahren bat sie den Gerichtshofs deshalb darum, dem deutschen Gesetzgeber Übergangsfristen für eine Abschaffung des Verbots einzuräumen, um eine "unkontrollierte Liberalisierung" zu vermeiden.

Sollten Fremd- und Mehrbesitzverbot fallen, stehen bereits zahlreiche Unternehmen in den Startlöchern auch in Deutschland Apothekenketten zu gründen. So gibt es bereits zahlreiche Apothekenkooperationen auf Franchisebasis, hinter denen vor allen Pharmagroßhändler wie Celesio und Kohl stehen, die sofort in Apothekenketten umgewandelt werden könnten. Auch Drogeriemarktketten wie DM bereiten sich auf einen Einstieg ins Apothekengeschäft vor.

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