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27.06.2008 
Antidiskriminierung

EU-Pläne erschrecken Wirtschaft

von Helmut Hauschild, Sven Afhüppe, und Thomas Sigmund

Neue Vorschriften der Europäischen Union zum Schutz vor Diskriminierung alarmieren die Wirtschaft. Die EU-Kommission will nächsten Mittwoch einen Richtlinienentwurf vorlegen, der das umstrittene deutsche Antidiskriminierungsgesetz deutlich verschärfen würde.

Die EU will die Bürger stärken. Foto: apLupe

Die EU will die Bürger stärken. Foto: ap

HB BRÜSSEL. Künftig soll jede Benachteiligung von Bürgern im Geschäftsverkehr aufgrund von Alter, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung verboten sein. Die Folgen des Richtlinienentwurfs, der dem Handelsblatt vorliegt, könnten für viele Unternehmen gravierend sein. Sie reichen von Einschränkungen für Wohnungsbaugesellschaften bei der Mieterauswahl bis hin zur Pflicht für kleine Einzelhändler, Rollstuhlfahrern einen barrierefreien Zugang zu ihrem Laden zu gewähren.

„Die Pläne der Kommission bereiten mir allergrößte Sorgen“, sagt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Schon die erste Antidiskriminierungsrichtlinie der EU habe der Wirtschaft hohe Zusatzkosten, mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit gebracht. Hundt warnte davor, „diesen Unsinn jetzt noch zu potenzieren“. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übt heftige Kritik. Die EU gehe eindeutig zu weit, indem sie ihre Vorschriften zur Antidiskriminierung auf weitere Bereiche wie das Zivilrecht, das Baurecht, den Sozial- und den Gesundheitsschutz ausweiten wolle, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben dem Handelsblatt.

Die bisher in Deutschland gültigen Regeln dienen vor allem dem Schutz vor Benachteiligung am Arbeitsplatz. Sie waren mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von der Großen Koalition nach langer Debatte im Sommer 2006 beschlossen und zum 18. August 2006 in Kraft gesetzt worden. Die Bundesregierung setzte damit eine erste EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 um. Schon damals hatte die Wirtschaft heftig protestiert.

Zudem sorgte das Gesetz für Verstimmung in der CDU/CSU, weil sich die SPD mit einer Version durchsetzte, die zum Teil über das von der EU verlangte Maß hinausging. Bundeskanzlerin Angela Merkel knickte damals gegenüber der SPD ein und musste sich danach heftige Vorwürfe aus den eigenen Reihen anhören. EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla will das Diskriminierungsverbot jetzt ausweiten, um die unterschiedlichen Regeln in den Mitgliedstaaten außerhalb des Arbeitsmarkts zu vereinheitlichen.

Besonders die Ausweitung der Richtlinie auf Güter und Dienstleistungen beunruhigt die Wirtschaft. So fürchtet der Handel zum Beispiel den kostenträchtigen Zwang, künftig alle Preise in Blindenschrift auszuzeichnen. Mitarbeiter von EU-Kommissar Spidla werfen den Wirtschaftsverbänden zwar „Panikmache“ vor. Die neue Richtlinie werde den betroffenen Firmen keine unverhältnismäßigen Lasten aufbürden. Doch Experten wie der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing warnen vor den Brüsseler Plänen: „Beim Einkaufen, Wohnen, bei der Verkehrsbeförderung, überall im Alltagsleben würden neue Ge- und Verbote entstehen.“ Wenn die Rechte der Betroffenen gestärkt würden, könne der finanzielle Aufwand für Firmen erheblich sein.

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