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17.06.2008 
Nach Beschwerden der Konkurrenz

EU prüft Finanzhilfe für Flughafen Frankfurt-Hahn

Die EU-Kommission nimmt die Bereitstellung öffentlicher Mittel für den Flughafen Hahn im Hunsrück und die Fluggesellschaft Ryanair unter die Lupe. Die Brüsseler Behörde eröffnete nach Beschwerden einer konkurrierenden Fluggesellschaft ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland.

Zwei Linienflugzeuge der irischen Billig-Airline Ryanair auf Frankfurt Hahn. Foto: dpaLupe

Zwei Linienflugzeuge der irischen Billig-Airline Ryanair auf Frankfurt Hahn. Foto: dpa

HB BRÜSSEL/HAHN. Es sei ein förmliches Verfahren eingeleitet worden, teilte die Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Es gehe um Gelder von hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden sowie der in öffentlicher Hand befindlichen Muttergesellschaft des Flughafens, Fraport AG. Die Prüfung betreffe vor allem zwei Kapitalaufstockungen in den Jahren 2002 und 2004. Untersucht würden auch die Einzelverträge des Airports mit dem irischen Billigflieger Ryanair, der auf dem ehemaligen US-Militärflughafen die mit Abstand größte Fluggesellschaft ist.

Anlass für das Verfahren seien Beschwerden einer konkurrierenden Fluggesellschaft und eines Fluggesellschaften-Verbands, teilte die Kommission weiter mit. Der Flughafen Hahn habe positive Impulse auf die wirtschaftliche Entwicklung des Hunsrücks, was bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Beihilfen "mit dem Gemeinsamen Markt" berücksichtigt werde.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium bezeichnete die Einleitung des Prüfverfahrens als "nicht überraschend". Die Lufthansa gehe auch zivilrechtlich gegen den Flughafen Hahn wegen angeblich unzulässiger Beihilfen für die Fluggesellschaft Ryanair vor.

Die Klage war in erster Instanz abgewiesen worden, auch das Oberlandesgericht in Koblenz hatte im Februar die Streitparteien darauf hingewiesen, dass es die Berufung der Lufthansa zurückweisen will. Die Lufthansa vertritt laut OLG die Auffassung, dass der Flughafen Hahn der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair zu niedrige Start- und Landeentgelte berechnet und sie auch mit anderen Mitteln zu Unrecht begünstigt. Dies sei eine unzulässige staatliche Subvention.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Mainz wurde der Europäischen Kommission ein umfangreicher Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, wonach sich sowohl Fraport als auch der Flughafen Hahn wie ein "marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor" verhalten hätten. Somit seien keine unzulässigen Beihilfen geleistet worden.

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