
BRÜSSEL. Deutschland und Frankreich stoßen mit ihrer Forderung nach Einführung einer europäischen Finanzmarktsteuer in Brüssel auf wenig Gegenliebe. Das Urteil der EU-Kommission über die Abgabe fällt vernichtend aus. Die Steuer könne „beträchtliche unerwünschte Effekte“ haben, heißt es in einem noch unveröffentlichten Bericht von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta, der dem Handelsblatt vorliegt.
Die Steuer drohe die Finanzierungskosten für Unternehmen und Regierungen in die Höhe zu treiben, warnt der Kommissar. Außerdem könne die Aktivität an den Finanzmärkten zurückgehen. Eine sinkende Zahl von Finanzmarktgeschäften mache es für die Akteure an den Börsen schwieriger, Abnehmer für ihre Produkte zu finden, und dies führe letztlich „zu mehr Kursvolatilität“, fürchtet Semeta.
Die Steuer stoße auch auf technische Probleme. Beispielsweise könnten Anleger auf innovative Finanzprodukte ausweichen, um die Abgabe zu umgehen. Zudem treffe die Steuer Finanzpapiere um so härter, je häufiger sie gehandelt würden. Deshalb hätten „zum Beispiel Aktien großer Unternehmen mit vielen Anteilseignern eine höhere Steuerlast zu tragen“ als andere Wertpapiere. Zudem sei keineswegs garantiert, dass die Steuer nur wohlhabende Anleger und Spekulanten treffe, meint die Kommission. Schließlich müsse die Abgabe auch von Pensionsfonds oder Lebensversicherungen entrichtet werden. Die wiederum könnten die Kosten an ihre Kunden aus den mittleren und unteren Einkommensschichten weitergeben.
Semeta fertigte den 40-seitigen Bericht im Auftrag der EU-Finanzminister an. Die Minister wollen beim Ecofin-Rat am 7. September darüber beraten, ob eine Finanzmarktsteuer auf EU-Ebene in Betracht kommt. Dafür plädieren Deutschland und Frankreich, doch sie stehen im Kreis der 27 Mitgliedstaaten bisher alleine da.
Großbritannien, Schweden und die Niederlande hätten die Steuer bereits abgelehnt, hieß es in diplomatischen Kreisen in Brüssel. In das Lager der Neinsager reiht sich nun auch die EU-Kommission ein und sendet damit ein wichtiges Signal. Schließlich verfügt die Brüsseler Behörde über das alleinige legislative Initiativrecht in der EU. Das heißt: Wenn die Kommission keinen Gesetzentwurf für eine europäische Finanztransaktionssteuer vorlegt, dann ist das Projekt gestorben.
Die EU-Administration, sollte vorsichtig sein mit der vorherrschenden Meinung, sie sei allwissend!!! Die kann schneller ins Auge gehen als gedacht. Denn bekanntlich er weiße hat eine Medaille immer zwei Seiten.
Danke
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