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09.07.2008 
Neue Verordnung

EU verbietet Lockangebote für Flüge

Bisher werden die Verbraucher beim Buchen von Flügen oft davon überrascht, dass der Preis durch Steuern, Flughafengebühren oder andere Aufschläge am Ende viel höher ist – damit soll nun Schluss sein.

Die EU unterbindet mit einer neuen Verordnung irreführende Werbung für Flugtickets. Foto: dpaLupe

Die EU unterbindet mit einer neuen Verordnung irreführende Werbung für Flugtickets. Foto: dpa

HB STRASSBURG. Die EU geht gegen Lockangebote von Fluggesellschaften vor: Das Europäische Parlament verabschiedete am Mittwoch in Straßburg eine Verordnung, nach der die Airlines schon in der Werbung alle Kosten offenlegen müssen.

Nun sei Schluss mit irreführender Werbung für Flugtickets zum Preis von ein oder zwei Euro, die am Ende deutlich teurer wären, sagte der Liberalen-Abgeordnete Arunas Degutis. Die Verordnung, die bald in Kraft treten soll, wird Fluggesellschaften zu Änderungen bei den Online-Buchungen zwingen.

Bei manchen Anbietern findet sich der vollständig Preis im Internet erst beim letzten Mausklick vor der Buchung. „Das geht in Zukunft nicht mehr“, sagte ein Sprecher des Parlaments.

Air Berlin erklärte, das Unternehmen müsse nichts an den Preisangaben ändern, da es den Vorschriften schon heute nachkomme. Die Fluggesellschaft locke Kunden nicht mit irreführenden Angeboten, sagte eine Sprecherin. Auch Europas größter Billigflieger Ryanair wartet die Verordnung gelassen ab, wie die Vertriebsmanagerin für Deutschland, Österreich und die Schweiz, Anja Seugling, sagte. In sämtlichen Anzeigen und im Internet werbe die irische Airline mit dem vollen Preis, inklusive Steuern und Gebühren. Änderungsbedarf gebe es wahrscheinlich nur bei der Reiserücktrittversicherung. Bei der Buchung im Internet müssen die Kunden das vorab eingefügte Häkchen entfernen.

Die EU schreibt nun vor, dass die Verbraucher umgekehrt die Wahlleistungen selbst auswählen müssen. Die Preise für Extras wie zusätzliches Gepäck oder einen Sitzplatz vor dem Notausgang mit mehr Platz für die Beine müssen ebenfalls im Angebot genannt werden.

Unklar ist, wie die Preise genau in der Werbung dargestellt werden können. So wär es möglich, dass der niedrige Basispreis in großen Zahlen gedruckt und die hinzukommenden Kosten in einer Fußnote nur sehr klein aufgeführt werden. Doch die EU-Kommission hat die Verbraucherrechte von Flugpassagieren genau im Blick und würde wahrscheinlich eingreifen, wenn die Airlines hier zu Tricks greifen sollten.

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