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07.07.2008 
Nationale Wahlrechte

EU will niedrigere Mehrwertsteuer im Handwerk erlauben

Friseure, Restaurants oder Baubetriebe – die EU will kleinen und mittelständischen Firmen ermöglichen, ihre Dienste zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen anzubieten. Deutschland will das verhindern.

HB BRÜSSEL. Die Kommission schlug am Montag vor, den Katalog der Leistungen mit ermäßigter Mehrwertsteuer zu erweitern, um kleine und mittelständische Firmen zu unterstützen. Es bliebe aber den Mitgliedsländern überlassen, die Regel anzuwenden. Auch kann die Richtlinie zur Mehrwertsteuer nur einstimmig geändert werden. Doch Deutschland und Österreich sind entschieden dagegen.

Die EU-Kommission will das Gestrüpp der vielen nationalen Abweichungen etwas lichten. „Es gibt keinen Grund dafür, weshalb beispielsweise auf Dienstleistungen im Gaststättengewerbe in der Hälfte der EU ermäßigte Mehrwertsteuer angewandt werden, in der anderen Hälfte aber nicht“, sagte EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs in Brüssel. Der Steuernachlass aus arbeitsintensiven Dienstleistungen von 18 der 27 EU-Länder werde 2010 abgeschafft, wenn die Richtlinie jetzt nicht geändert würde.

Nach dem EU-Rechtsrahmen muss die Mehrwertsteuer mindestens 15 Prozent betragen. Eine Ermäßigung auf bis zu fünf Prozent ist für einen bestimmten Katalog von Waren und Diensten möglich. Dieser enthält jedoch viele nationale Sonderregeln.

Die Bundesregierung ist dagegen, noch mehr nationale Wahlrechte bei der Mehrwertsteuer zuzulassen. Der Steuernachlass würde nicht an den Verbraucher weitergegeben, und von einer Harmonisierung der Steuern würde die EU sich noch weiter wegbewegen.

Denn wenn Frankreich etwa seine schon lange gewünschte Ermäßigung für Restaurants einführe, gerieten die Nachbarländer unter Druck, dem Beispiel zu folgen.

Der europäische Verband der kleinen Unternehmen UEAPME begrüßte den Vorschlag. „Die Schattenwirtschaft hat den ehrlichen Steuerzahler zu lange benachteiligt“, sagte deren Vertreter Gerhard Huemer.

Die Kommission will eine niedrige Besteuerung in weiten Teilen von Handwerk und Dienstleistung ermöglichen. So würde der Wohnungsbau vom Neubau bis zur Renovierung und Reinigung dazu gehören. Auch Reparaturen von Schuhen oder Computern, häusliche Pflege, Gartenarbeiten, Friseure oder Schönheitssalons stehen auf der Liste.

An Verkehrsmitteln dürften nur Fahrräder und Dreiräder steuerlich günstiger repariert werden – Autos und Motorräder nicht. Denn hier ist der Anreiz zur Reparaturfahrt ins EU-Ausland größer, und der europäische Binnenmarkt würde damit verzerrt. Alle Länder könnten schließlich auch geringere Steuern auf Babywindeln einführen. Das ist bisher nur in einigen Staaten üblich.

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