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EuGH-Urteil: Empfänger von Agrarbeihilfen bleiben anonym

Die Bundesregierung gibt die Namen der Empfänger von EU-Agrarsubventionen ab sofort nicht mehr bekannt. Das entschied Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Dienstag und reagierte damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Zwei hessische Bauern hatten gegen die Veröffentlichung geklagt.

Landwirt bei der Getreideernte: Die Veröffentlichung der Subventionsempfänger war in Deutschland von Beginn an umstritten gewesen. Quelle: ap
Landwirt bei der Getreideernte: Die Veröffentlichung der Subventionsempfänger war in Deutschland von Beginn an umstritten gewesen. Quelle: ap

BRÜSSEL. Die Veröffentlichung der Namen sei in dieser Form unverhältnismäßig und deshalb unvereinbar mit dem Grundrecht auf Datenschutz, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssachen C-92/09 und C-93/09). Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe schon immer rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung gehabt und sehe sich durch das EuGH-Urteil jetzt bestätigt, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin.

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Die Veröffentlichung der Subventionsempfänger war in Deutschland von Beginn an umstritten gewesen. Insbesondere die bayerische Staatsregierung hatte sich lange geweigert, die Namen bekannt zu geben, musste aber schließlich unter dem Druck der EU einlenken.

Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist eine EU-Verordnung, die vom EuGH als rechtswidrig verworfen wurde. Die EU-Kommission will nun prüfen, ob künftig überhaupt noch Angaben über die Bezieher von Agrarbeihilfen veröffentlicht werden können. „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und prüfen nun, wie wir darauf reagieren müssen“, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Prinzipiell hält die Kommission es nach wie vor für nötig, die Namen der Subventionsempfänger zu nennen. „Wir möchten gerne deutlich machen, was mit dem Geld der Steuerzahler passiert“, sagte der Kommissionssprecher.

Zwei hessische Bauern hatten dagegen geklagt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite die Namen der Empfänger von Agrarbeihilfen, deren Wohnort und die Höhe des gezahlten Betrages veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall daraufhin dem EuGH in Luxemburg zur Entscheidung vor.

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