Berlin/BrüsselFinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beißt mit seinen Geheimplänen, sich vom Bundestag nur eine einmalige Zustimmung für den erweiterten Euro-Rettungsschirm zu holen, in den eigenen Reihen auf Granit: "Was immer in dem Geheimpapier stehen mag, eine Generalermächtigung wird es ganz sicher nicht geben", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert dem Handelsblatt. Laut einem streng vertraulichen Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt, will der Finanzminister vom Bundestag nur eine Art Blankoscheck einholen, damit der Euro-Rettungsschirm EFSF künftig Schuldenstaaten vor dem Bankrott bewahren darf. Die Parlamentarier sollen einzelnen Rettungspaketen so nicht mehr zustimmen müssen - das Haushaltsrecht des Bundestags würde so teilweise nach Brüssel verlagert.
Bei der Frage, welche nationalen Hoheitsrechte an die EU abgegeben werden können, setzt Lammert dagegen auf die Vorgabe aus Karlsruhe. "Ich erwarte von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 7. September, dass es deutlich machen wird, dass so etwas auf dem Boden des Grundgesetzes gar nicht möglich ist."
In dem 41 Seiten umfassenden Geheimpapier erläutert Schäuble seine Pläne für die konkrete Ausgestaltung der erweiterten Befugnisse des Rettungsschirms, der von 440 auf 770 Milliarden Euro aufgestockt werden soll. Danach soll der Deutsche Bundestag dem EFSF eine Art Generalbevollmächtigung erteilen, um Rettungsmaßnahmen für Schuldenstaaten durchführen zu können. Das Direktorium des Fonds soll künftig drei zusätzliche finanzpolitische Handlungsinstrumente erhalten und dafür Richtlinien erlassen, die keiner direkten parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Die Bundestagsfraktionen wollen die Abstimmungen zum reformierten Euro-Rettungsschirm EFSF bis zum 23. September über die Bühne bringen. Bislang lag jedoch kein Vertragstext vor. Im Begleitschreiben bittet Schäuble den exklusiven Kreis von fünf deutschen Spitzenpolitiker, an die das Papier am Sonntag verschickt wurde, "angesichts der Sensibilität der Verhandlungen zum EFSF im momentanen Marktumfeld die unbedingte Vertraulichkeit dieser Dokumente sicherzustellen".
Garantiegeber sind die 17 Staaten der Euro-Zone, die 780 Milliarden Euro entsprechend ihrem Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank (EZB) bereitstellen. Auf Deutschland entfallen 211 Milliarden, auf Frankreich 158 Milliarden Euro. Da die Krisenstaaten Griechenland, Portugal und Irland keine Garantien geben können, stehen de facto 726 Milliarden Euro bereit. „Die Garantien sollen unwiderruflich und unkonditioniert die pünktliche Zahlung von Zins und Tilgung aller Finanzierungsinstrumente des EFSF garantieren“, heißt es im Schäuble-Dokument. Es soll aber kein Land für mehr Mittel garantieren müssen, als im Vertrag festgelegt ist. Für Hilfsprogramme für einen großen Euro-Staat, etwa Italien, reichen die Mittel des EFSF nicht.
De facto die Finanzminister der Euro-Gruppe, und zwar einstimmig. Vorbereitet werden die Programme vom Verwaltungsrat des EFSF in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und der EZB.
Jedes Euro-Land sendet eine Person in das „Board of directors“, also den Verwaltungsrat. Diese Person kann das jeweilige Land auch austauschen.
Es muss „eine schriftliche Notiz zusammen mit unterstützenden Informationen“ an die anderen Euro-Länder schicken, „mit einer Kopie an die EU-Kommission und den Euro-Gruppen-Vorsitzenden“, so das Schäuble-Papier.
Er kann Staatsanleihen notleidender Länder direkt am Finanzmarkt kaufen. „Finanzhilfen an ein Euro-Mitgliedsland können aus Mitteln zum Bond-Kauf auf dem Sekundärmarkt bestehen“, heißt es im Text. In Ausnahmefällen darf der EFSF sogar direkt von den notleidenden Staaten neue Anleihen kaufen. Voraussetzung ist eine Analyse der EZB, nach der „außergewöhnliche Marktumstände“ herrschen und es „Risiken für die finanzielle Stabilität“ der Euro-Zone gibt. Bei Finanzmarktturbulenzen, wie sie jüngst um Spanien und Italien tobten, würde so künftig der EFSF anstelle der EZB an den Finanzmärkten eingreifen. Wie dies im Detail aussehen kann, geht aus dem Text nicht hervor. „Die Konditionen müssen im Einklang mit den Grundprinzipien („guidelines“) stehen, die der EFSF-Verwaltungsrat einstimmig festgelegt hat“.
Ja, zur Bankenrettung. Länder, deren Banken gefährdet sind, sollen beim EFSF eine „Stand-by-Kreditlinie“ ziehen können – ähnlich wie dies heute der Internationale Währungsfonds anbietet. In Osteuropa konnten Krisenstaaten so ein echtes Hilfsprogramm vermeiden: Allein die Existenz des Stand-by-Kredits stärkte das Vertrauen der Märkte.
Der EFSF darf zur Bankenrettung alternativ einen Kredit an die Regierung eines Notlagenlandes geben. Die Regierung kann dann mit diesem Geld Finanzinstitute stützen. Die Bedingungen soll, wie im Fall des Anleihekaufs, der Verwaltungsrat in seinen Statuten festlegen.
Vor der Auszahlung von Hilfskrediten muss die jeweilige Regierung eine „Servicegebühr“ von 0,5 Prozent an den EFSF zahlen. Der legt damit eine Barreserve an, aus der er im Falle eines Zahlungsausfalls des Landes den Kredit zunächst bedienen kann. Die Zinsen auf den laufenden Kredit müssen zum einen die Kosten des EFSF decken. Hinzu kommt eine Marge von anfangs zwei Prozent, ab 2013 dann drei Prozent, die an die Garantiegeber-Länder fließt.
Das will man vermeiden: Der Rettungsfonds soll sich der Expertise etwa der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder anderer Institutionen der Europäischen Union „oder von Finanzinstituten, auf die sich der Verwaltungsrat einstimmig verständigt hat“, bedienen. Diese sollen vom EFSF streng kontrolliert werden.
Der Fonds „kann“ dann alle Rechte und Pflichten und die laufenden Programme auf den dauerhaften Rettungsschirm ESM übertragen, „wenn alle Euro-Staaten dem zustimmen“, so der Text.
Die bereits angesprochenen „guidelines“, in die der Verwaltungsrat die Kreditkonditionen schreiben soll. Und Mitspracherechte der nationalen Parlamente, sobald sie dem Vertrag zugestimmt haben. Sicherheiten für die Garantiegeber, etwa ein Zugriff auf Goldreserven, sind nicht vorgesehen.
Denn die Pläne des Finanzministers haben Sprengkraft: Die neuen Befugnisse des EFSF sind nun in dem vom Finanzministerium erarbeiteten Rahmenvertrag grob aufgelistet. Danach darf der EFSF zukünftig Banken retten. „Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten“ solle indirekt erfolgen – indem der EFSF dem von einer Bankenkrise betroffenen Land dafür ein „Darlehen gewährt“, heißt es in dem Vertragsentwurf
Der Fonds soll zudem Staatsanleihen finanziell angeschlagener Euro-Länder aufkaufen dürfen – sowohl an den Finanzmärkten als auch direkt von den Regierungen. „Vom EFSF am Primär- oder Sekundärmarkt gekaufte Staatsanleihen können bis zum Ende der Laufzeit gehalten oder vorher verkauft werden“, so das Papier.
Das dritte Instrument: Sobald ein Land an den Finanzmärkten unter Druck gerät, darf der EFSF mit einem „Vorsorgekredit“ helfen, zum Beispiel in „Form einer Stand-by-Kreditlinie“.
Befürworter der Eurobonds verweisen darauf, dass diese bereits existieren, sogar in zweifacher Form.
- Zum einen beteiligt sich die EU-Kommission mit 60 Milliarden Euro aus dem vergemeinschafteten EU-Haushalt an den Hilfspaketen für überschuldete Euro-Länder.
- Zum anderen nimmt der provisorische Euro-Rettungsschirm EFSF Kredite auf, die er an angeschlagene Staaten weitergibt. Zwar sind die dafür notwendigen Kreditgarantien national gesplittet, Deutschland kann seinen Kreditanteil also günstiger finanzieren. Aber der EFSF gilt Befürwortern zumindest als Vorform von Eurobonds. Gegner betonen die Unterschiede: Die Hilfen sind gedeckelt, nur für den Notfall gedacht und nur nach einstimmigen Beschlüssen abrufbar.
Denkbar wäre, dass alle 17 Euro-Staaten ihre Staatsanleihen künftig gemeinsam und auf Dauer ausgeben. Dies würde die Risikozuschläge für überschuldete Länder mit einem Schlag beseitigen, weil Investoren dann dem gemeinsamen Währungsraum Kredite gäben. Umstritten ist, ob die Refinanzierungskosten für Deutschland steigen würden:
Einerseits übernimmt das Land Risiken hoch verschuldeter Staaten.
Andererseits könnte das hohe Volumen gemeinsamer Anleihen die Zinsen generell senken.
Völlig ungeklärt ist, wer über die Höhe künftiger Kreditaufnahmen entscheiden soll - Finanzminister Wolfgang Schäuble betonte am Montag erneut, dass die Nationalstaaten zuvor ihre Finanzpolitik aufgeben müssten.
Sowohl Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker als auch die SPD schlagen ein gesplittetes Modell vor: Danach würde die Refinanzierung eines Staates bis zu der im Stabilitätspakt erlaubten 60-Prozent-Grenze über Eurobonds geregelt. Darüber hinaus müssten die Euro-Staaten nationale Anleihen ausgeben.
Der Vorteil: Die Refinanzierungskosten für die Südländer würden erheblich fallen, weil sie einen Großteil ihrer Haushaltslöcher mit billigeren Krediten decken könnten. Der Anreiz zur Reduzierung der Schulden bliebe aber - abgeschwächt - bestehen.
Der Nachteil: Die Zweifel an der Schuldentragfähigkeit angeschlagener Staaten würden zwar nachlassen, aber nicht enden.
Denkbar wäre auch, dass Deutschland und Frankreich vorangehen. dadurch würde das Problem umgangen, dass Eurobonds für sehr unterschiedliche Staaten ausgegeben würden. Denkbar wären auch gemeinsame Anleihen weiterer AAA-Staaten. Der Vorteil: Die Refinanzierungskosten Deutschlands würden mit großer Wahrscheinlichkeit sogar sinken, Länder wie Frankreich müssten nicht mehr um ihre AAA-Bonität bangen, die Staaten könnten sich wohl relativ problemlos auf künftige Kreditlinien verständigen. Der Nachteil: Die Kluft zwischen den „guten“ und den angeschlagenen Euro-Ländern würde immer größer. Für Italien oder Spanien drohen die Risikozuschläge durch eine solche Spaltung der Euro-Zone sogar noch zu steigen.
Es ist unsicher, ob das Bundesverfassungsgericht Eurobonds überhaupt genehmigen würde. Denn die nationale Ebene würde die Hoheit über die Finanzpolitik abgeben. Mehrere Bundestagsabgeordnete dürften umgehend gegen die Eurobonds klagen. Entscheidend dürfte die Frage sein, ob mit den Anleihen zwangsläufig auch das nationale Haushaltsrecht ausgehebelt oder zumindest eingeschränkt würde.
Eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag für einen solchen Schritt gilt als sehr unsicher. Angesichts der vehementen Ablehnung gerade in der FDP müsste die Regierung auch mit einem möglichen Bruch der Koalition rechnen.
Alle Mitgliedsländer müssten die Eurobonds mittragen. Widerstände dürften aber nicht nur aus Deutschland kommen, sondern auch von anderen Ländern, etwa Österreich oder Finnland.
Die Einführung von Eurobonds würde eine Änderung des entsprechenden europäischen Vertragswerks erfordern. Solche Vertragsänderungen mit Referenden in einigen Ländern dauern erfahrungsgemäß Jahre.
Die Abgeordneten des Bundestags dürfen – so sieht es Schäubles Papier vor – lediglich den EFSF-Rahmenvertrag abnicken. Über „Preisbildung, politische Bedingungen, Nutzungsbedingungen und Dokumentation“ der neuen Handlungsinstrumente solle das EFSF-Direktorium sich selbst „Richtlinien“ geben.
Damit würde auf EU-Ebene eine neue Superbehörde zur Euro-Rettung entstehen, die faktisch unabhängig Kredite von maximal 780 Milliarden Euro vergeben kann, für die alle Euro-Länder haften. Der deutsche Garantieanteil an der Behörde beträgt 211 Milliarden Euro - mehr als der Bund in einem Jahr mit Abgeltungs-, Gewerbe-, Energie- und Lohnsteuer einnimmt.
...aber was für`n ticker ist ein Politiker, in ein paar Jahren gibts die sicherlich nicht mehr! Diese Worte sind aus nem Liedtext, den sollte man öfter mal im Radio spielen;-) da kann man schon mal anfangen mit sparen
Gemach, gemach. Es gibt noch andere Alternativen. Hier wurden viele Links genannt, in denen weitere Links enthalten sind.
Es ist die Pflicht und das Recht der Medien, derartige Geheimpapiere, die sich explizit gegen das ökonomische und politische Überlebensinteresse des eigenen Volkes richten, zu veröffentlichen. Vielen Dank auch hierfür, Handelsblatt!
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