
HB BRÜSSEL. Ab dem kommenden Jahr sollen drei europäische Aufsichtsbehörden neben den nationalen Ämtern Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel überwachen. In bestimmten Ausnahmefällen können sie beaufsichtigten Unternehmen direkt Anweisungen erteilen, um Krisen zu bekämpfen.
Die EU will damit eine Schwäche beheben, die mit der Finanzkrise zu Tage getreten war. Denn die nationalen Finanzkontrolleure der 27 Mitgliedstaaten hatten trotz schon bestehender Koordinationsgremien keinen Überblick über die Risiken bei europaweit tätigen Banken und arbeiteten manchmal sogar gegeneinander. Das große Ganze im Blick behalten soll künftig ein Systemrisikorat unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB). Er muss Alarm schlagen, wenn er Krisen wie etwa die an den Immobilienmärkten mehrerer EU-Staaten heraufziehen sieht. In den ersten fünf Jahren wird der EZB-Präsident den Vorsitz führen, danach kommen Zentralbankchefs aus Nicht-Euro-Ländern wie Großbritannien an die Reihe.
Das Parlament und die Mitgliedstaaten hatten monatelang hart um die Reform gerungen. Die EU-Länder - vor allem Großbritannien und Deutschland - wehrten sich zunächst gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechte der europäischen Behörden. Die Verhandlungsführer des Parlaments, unter ihnen der deutsche Grünen-Abgeordnete Sven Giegold, verhinderten jedoch, dass die neuen Gremien zahnlose Tiger werden.
Die tägliche Aufsichtsarbeit bleibt Sache der nationalen Behörden, in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank. Doch die EU-Kontrolleure können im Krisenfall künftig direkte Entscheidungen über beaufsichtigte Unternehmen treffen. Auch wenn eine nationale Behörde gegen europäische Aufsichtsstandards verstößt oder die Vertreter der Mitgliedstaaten in den speziellen Aufsichtskollegien für grenzüberschreitend tätige Banken und Versicherungen sich nicht einigen können, hat die EU-Aufsicht das letzte Wort.
Die EU-Staaten behalten aber trotzdem großen Einfluss auf die neuen Ämter. So entscheiden die EU-Finanzminister, wann eine Krise herrscht, in der die EU-Ämter eingreifen können. Die EU-Staaten können außerdem Entscheidungen der EU-Ämter kippen, wenn sich diese gravierend auf die Staatskasse auswirken würden.
Dem maßgeblichen Entscheidungsgremien der Behörden gehören außerdem die Chefs der nationalen Aufsichtsämter an. Die europäischen Behörden gehen aus den schon länger bestehenden Koordinationsausschüssen hervor. Die Versicherungsaufsicht ist in Frankfurt angesiedelt, die Bankenaufsicht in London und die Börsenaufsicht in Paris. Das Parlament konnte nicht durchsetzen, dass sie an einem Ort, und zwar wegen der Nähe zur EZB in Frankfurt, angesiedelt werden. Doch soll in drei Jahren überprüft werden, ob eine Zusammenlegung sinnvoll ist.
Die Rechte der neuen EU-Finanzaufsichtsbehörden
- Die neuen Behörden gehen aus den schon bestehenden Aufsichtsausschüssen hervor: In London sitzt die Bankenaufsicht EBA (bisher CEBS), in Frankfurt die Aufsicht für Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge EIOPA (bisher CEIOPS) und in Paris die Wertpapierhandelsaufsicht ESMA (bisher CESR). Jede Behörde wird zunächst 60 bis 70 Mitarbeiter haben.
- Eine zentrale Aufgabe ist es, EU-weite Standards zur Umsetzung des europäischen Aufsichtsrechts zu setzen und für deren Einhaltung zu sorgen.
- Die EU-Ämter können in drei Situationen auch direkte Aufsichtsentscheidungen über die kontrollierten Unternehmen fällen: Wenn in einer Finanzkrise eine nationale Aufsichtsbehörde nicht nach EU-Recht vorgeht. Wenn eine nationale Behörde trotz Ermahnung sich nicht an EU-Recht hält. Wenn sich die nationalen Behörden in den eigens für grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen geschaffenen Aufsichtskollegien nicht einigen können.
- Die EU-Ämter wirken als Schiedsstelle, wenn sich nationale Aufsichtsbehörden streiten.
- Die Europäische Bankenaufsicht EBA ist dafür zuständig, EU-weite Banken-Stresstests durchzuführen. Es steht noch nicht fest, wie oft diese vorgenommen werden sollen.
- Die Wertpapieraufsicht ESMA kann im Notfall riskante Finanzprodukte vorübergehend verbieten, wenn sie dazu nach europäischer Gesetzgebung befugt ist. So liegt derzeit ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, nach dem die ESMA Leerverkäufe verbieten könnte. Die Behörden können die Kommission auffordern, neue gesetzliche Verbotsmöglichkeiten vorzuschlagen.
- Der bei der EZB angesiedelte europäische Systemrisikorat
(ESRB) soll das gesamte Finanzsystem in Europa ständig überwachen und eine Warnung aussprechen, wenn sich eine Krise zusammenbraut. Er kann Empfehlungen an nationale Behörden aussprechen. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend. Doch wenn sie nicht befolgt werden, kann der Risikorat seine Empfehlung öffentlich machen und auf diese Weise Druck ausüben.
So, da haben wir den Salat: CEbS-EiOPA-CEiOPS-ESMA-ESRb-EbA-CESR und so weiter und so weiter. Systemrisikorat - das Unwort des Jahres.
Alles klar?
bis da irgendwer irgendwen angerufen hat existiert höchstwahrscheinlich keine börse mehr - an keinem Platz dieser Erde.
Schlage deshalb hier vor, in jeden der 3 Hauptsitze einen tempelartigen bezirk im innenhof herzurichten, in welchem die Skulpturen der berühmten 3 indischen Affen installiert werden:
NiCHTS bÖSES SEHEN
NiCHTS bÖSES HÖREN
NiCHTS bÖSES SAGEN
Für jeden dieser Affen ließe sich bequem jeweils diese Sumpftruppe um 25 Köpfe reduzieren.
Als oberste EU-Finanzmarktwächter von deutscher Seite schlage ich vor:
- Jörg Asmussen
und
- Peer Steinbrück
Schließlich wissen die beiden genau, wo sie das Deregulierungsfeuer gelegt haben. ich denke, die beiden sind bestens geeignet, den brand zu löschen. Wenn, ja wenn die neuen schwarz-gelben Dienstherrn ihren Lieblings-SPD-bruder-im-Geiste Asmussen denn Richtung EU ziehen lassen. Der Mann hat sich ja schon unter Rot-Grün um die schwarz-gelbe Deregulierungspolitik verdient gemacht.
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