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Finanzkrise: EU lockert Bedingungen für Bankenhilfen

Der Druck der EU-Länder auf die Kommission zeigt Wirkung: EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes lockert die Bedingungen für staatliche Beihilfen an Banken in der Kreditkrise. Auch im Streit um die Commerzbank-Hilfe zeichnet sich eine Lösung ab.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gibt dem Druck der EU-Länder nach. Foto: reuters Quelle: Reuters
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gibt dem Druck der EU-Länder nach. Foto: reuters Quelle: Reuters

HB BRÜSSEL. Die EU-Kommission kommt den EU-Ländern in Bezug auf die Bedingungen für staatliche Beihilfen an Banken entgegen. Demnach sollen grundlegend solide Kreditinstitute sechs Monate nach Inanspruchnahme einer staatlichen Finanzspritze nicht zu einer Umstrukturierung gezwungen werden. Stattdessen müsse der Mitgliedsstaat eine Exit-Strategie dazu vorlegen, wie die staatliche Unterstützung wieder rückgängig gemacht wird. Für Not leidende Banken sei jedoch ein Restrukturierungsplan vorzulegen, erklärte die Kommission am Montag in Brüssel.

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EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes stand unter starkem Beschuss Deutschlands und Frankreichs, die der Kommissarin vorwarfen, die Beihilferegeln bei den staatlichen Banken-Rettungspaketen zu bürokratisch anzuwenden. Die Bundesregierung drängt, dass Kroes nach sechs Wochen Verhandlungen vor allem die Kapitalspritze für die Commerzbank zulässt. Der Kommission war der Preis dabei nicht hoch genug.

Jetzt zeichnet sich auch hier eine Lösung ab. Die EU-Kommission will nach Änderungen des deutschen Banken-Rettungspakets grünes Licht für die staatliche Beihilfe an die Commerzbank geben. Die Bundesregierung müsse Änderungen an ihrem nationalen System vorlegen, dies werde zu einer einvernehmlichen Lösung zum Thema Commerzbank führen, sagte Kroes.

Die EU-Kommissarin hatte die staatliche Finanzspritze für die Commerzbank seit Anfang November blockiert, weil sie die Verzinsung als zu niedrig monierte. Die Kommission überarbeitete die Leitlinien für Staatsbeihilfen an Banken in der Finanzkrise und präzisierte die Kriterien zur Bepreisung. Demnach sollen - wie von den EU-Finanzministern kürzlich gefordert - Basiszinssätze der Zentralbanken herangezogen werden. Allerdings soll es noch einen Aufschlag geben, der sich nach dem Risikoprofil der Bank, der Art des zugeführten Kapitals und Auflagen zum Schutz vor Missbrauch staatlichen Geldes richtet. Dabei sei sicherzustellen, dass die Banken mit Hilfe des Staates die Kreditversorgung der Wirtschaft gewährleisten und keine aggressiven Geschäftsstrategien zum Nachteil von Konkurrenten verfolgen können.

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