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Fiskalpakt: Merkel will EU-Kommission als harten Hund

Die Bundesregierung will per Gutachten klären lassen, ob nicht doch die EU-Kommission künftig bei Verstößen gegen den künftigen Fiskalpakt klagen darf. Die für Montag geplante Verabschiedung könnte sich verzögern.

Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Beginn des Treffens mit der CDU-Fraktion. Quelle: dapd
Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Beginn des Treffens mit der CDU-Fraktion. Quelle: dapd

BerlinDie Unterzeichnung des Fiskalpaktes zur Euro-Stabilisierung schon beim EU-Gipfel kommenden Montag in Brüssel gerät in Gefahr. Bundeskanzlerin Angela Merkel will erst noch ein Gutachten des juristischen Dienstes der EU-Kommission einholen, bei dem die Frage des Klagerechts vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden soll.

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Das erklärte die CDU-Vorsitzende nach Teilnehmerangaben am Dienstag vor der Unions-Bundestagsfraktion. Dabei geht es um die Frage, ob die Kommission selbst beim EuGH klagen darf, wenn Unterzeichner des Fiskalpaktes die geforderten Schuldenbremsen nicht einführen - oder ob dies nur Mitgliedsstaaten dürfen.

Ein Klagerecht für die Kommission „wäre das Allerbeste“, sagte Merkel den Angaben zufolge. Hintergrund sind demnach Stimmen in der Kommission, die genau das ablehnen. Der juristische Dienst soll Aufklärung geben - ob das aber bis Montag gelingt, ist eher unwahrscheinlich.

Wie die neue Währungsunion funktionieren soll

  • Vertragsänderungen

    Sarkozy und Merkel streben neue Europäische Verträge an. Sie bevorzugen einen neuen Vertrag aller 27 EU-Staaten, sind aber entschlossen, notfalls einen Vertrag nur der 17 Euro-Länder abzuschließen. Dem könnten sich auch Nicht-Euro-Länder anschließen. Die Verhandlungen sollten bis März abgeschlossen sein.

  • Sanktionen

    Es soll auf jeden Fall automatische Sanktionen gegen Schuldensünder geben - also Länder, die bei der Neuverschuldung gegen die Defizitregel von 3,0 Prozent der Wirtschaftsleistung verstoßen. Automatische Sanktionen sollen nur mit qualifizierter Mehrheit von 85 Prozent verhindert werden können.

  • Schuldenbremse

    Alle 17 Euro-Länder sollen bindende Schuldenbremsen in ihren jeweiligen Verfassungen aufnehmen. Diese sollen auf europäischer Ebene harmonisiert werden. Ihre Ausgestaltung wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft. Der EuGH soll nicht die jeweiligen nationalen Budgets annullieren können, sondern die Vereinbarkeit der Schuldenbremse mit den Verträgen prüfen. Deutschland hat bereits eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert, andere Länder wie Österreich stehen davor.

  • ESM

    Der dauerhafte Rettungsschirm ESM soll nach dem Willen von Deutschland und Frankreich auf Ende 2012 vorgezogen werden. Bisher soll er Mitte 2013 starten. Für diese Entscheidung soll laut Sarkozy eine qualifizierte Mehrheit von 80 Prozent ausreichen. Auch sollen künftig nicht mehr einzelne Länder ESM-Hilfen aufhalten können. Daher soll künftig laut Merkel eine Mehrheit von 85 Prozent reichen.

  • Gläubigerbeteiligung

    Die Beteiligung privater Banken und Versicherer an einer Entschuldung soll „in schwierigen Fällen“ nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) erfolgen. Es wird bekräftigt, dass es keine Sonderregeln („Lex Europa“) geben soll, die Anleger von Staatsanleihen im Euro-Raum mehr verunsichern als Investoren anderswo. Der freiwillige Schuldenschnitt Griechenlands sei ein Sonderfall.

  • Europäische Zentralbank

    Merkel und Sarkozy sind sich „außerordentlich einig“, dass die Europäische Zentralbank (EZB) unabhängig ist. Maßnahmen der EZB sollen nicht kommentiert werden - weder positiv noch negativ.

  • Eurobonds

    Gemeinsame Staatsanleihen der Euroländer, sogenannte Eurobonds, sind aus Sicht von Berlin und Paris „auf gar keinen Fall“ eine Lösung der Euro-Schuldenkrise. Die Schulden dürften nicht vergemeinschaftet werden.

  • Steuerung / Wirtschaftsregierung

    Die Staats- und Regierungschefs sollen Sarkozy zufolge regelmäßig zusammenkommen im Rahmen einer Art europäischen „Wirtschaftsregierung“. Laut Merkel will die Euro-Gruppe monatlich zusammenkommen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu überprüfen und Wachstum anzukurbeln. Es wurde zunächst nicht gesagt, auf welcher Ebene. Auch Nicht-Euro-Länder könnten teilnehmen.

Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker hatte zuvor erklärt: „Wir sind uns alle einig, dass der Europäische Gerichtshof Strafen verhängen darf, wenn die Schuldenbremsen nicht umgesetzt werden.“ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gab in Brüssel der Hoffnung Ausdruck, dass der Fiskalpakt schon auf dem EU-Gipfel am Montag verabschiedet werden kann - und damit einen Monat früher als geplant. „Wenn sie denn wollen, können die Staats- und Regierungschefs die Entscheidungen treffen“, sagte der CDU-Politiker. Die nötigen Vorbereitungen seien von den Ressortchefs getroffen worden.

Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden EU-Länder wollen den Fiskalpakt am Montag bei einem Gipfeltreffen in trockene Tücher bringen; förmlich ratifiziert werden soll er dann bei einem weiteren Spitzentreffen im März.

In den Fraktionskreisen hieß es, die Juristen der EU-Kommission seien allerdings skeptisch, ob die EU-Kommission ein Klagerecht bekommen könne. Denn der Fiskalpakt werde nicht im Rahmen des EU-Vertragswerkes geschlossen, da sich etwa Großbritannien die Regeln nicht anwenden will.

Euro in der Krise

Merkel habe aber gesagt, sie wolle ein neues Gutachten erstellen lassen. Die Kanzlerin habe weiter ausgeführt, dass zurzeit als Alternative über eine Regelung nachgedacht werde, wonach die EU-Kommission zwar einen Verstoß gegen den Fiskalpakt feststellen könne, dann aber einer oder mehrere Euro-Länder stellvertretend für die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen müssten.

Ein eigenes Klagerecht der EU-Kommission würde diese dagegen unabhängiger machen von Entscheidungen der Regierungen. Ähnlich ungeklärt ist, ob der EuGH tatsächlich Sanktionen gegen Defizitsünder verhängen darf, was die Verpflichtungen der Defizitregeln verbindlicher machen würde.

  • 25.01.2012, 17:31 UhrAnonymer Benutzer: Delinix1

    @Machiavelli. Es geht darum, Schwimmen als Pflichtfach zu etablieren, damit niemand, der ins Wasser gefallen ist, ertrinkt. Wenn aber jemand, der nicht schwimmen kann und dies auch weiß, mutwillig ins Wasser springt und damit neben seinem eigenen auch das Leben des Retters gefährdet, dann soll das schon Sanktionen haben, denke ich. Ansonsten lasse ich den ins Wasser Gefallenen nämlich ersaufen, bevor ich selbst ertrinke.

  • 25.01.2012, 09:19 UhrAnonymer Benutzer: melancholiker

    putzig sich vorzusrtellen- europa als "harten Hund" - wir haben so viele ehrenwerte gutmenschen in der politik. wir sehen es doch heute in griechenland (und morgen in spanien): claude juncker vor 6 Monaten - in griechenland hat sich viel getan. heute: griechenland ist aus der spur. das systematische weggucken einerseits, die balgerei um vorteile und milliarden in demokratien wird sich doch nicht ändern. solidarität ist eine der am meisten mißbrauchten vokabeln.

  • 24.01.2012, 23:50 UhrAnonymer Benutzer: Euro-Gegner

    Im Zusammenhang mit der Euro-Krise wurden
    EU-Verträge reihenweise gebrochen. Sämtliche
    vereinbarten Stabilitätskriterien wurden über
    Bord geworfen. Die EZB ist nun in der Hand
    von Club-Med. Glaubt nun Frau Merkel im Ernst,
    dass der Fiskalpakt funktioniert? Verträge sind
    in der EU nichts wert.

    Diese schwachsinnige politische Kunstwährung ist
    am Ende.


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