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Gerichtsentscheid: EuGH stellt deutsches Glücksspielmonopol in Frage

Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wankt. Mit europäischem Recht ist der deutsche Sonderweg nicht mehr vereinbar.

Das war einmal: Werbung des privaten Sportwettenanbieters Betandwin. Quelle: ap
Das war einmal: Werbung des privaten Sportwettenanbieters Betandwin. Quelle: ap

HB LUXEMBURG/BRÜSSEL. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte heute, dass die Regelung über Sportwetten eine Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union sei. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 erreiche auch nicht das Ziel des Staatsmonopols, die mit dem Spielen verbundene Suchtgefahr zu bekämpfen. Grundsätzlich bestätigte das Gericht aber, dass ein staatliches Wettmonopol zum Schutz von Verbrauchern gerechtfertigt sein kann, und der Staat auch Glücksspiele im Internet verbieten darf.

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Die Vorabentscheidung des Gerichts zu insgesamt acht Verfahren vor mehreren Verwaltungsgerichten wurde unterschiedlich ausgelegt. Private Wettanbieter werteten das Urteil als das Ende des Glücksspielstaatsvertrags. Die staatlichen Lotteriegesellschaften sehen das Wettmonopol nicht bedroht und halten nur eine Änderung des Vertrags für notwendig.

Die dafür zuständige Innenministerkonferenz hielt sich zunächst bedeckt. Die Entscheidung werde analysiert und danach würden die notwendigen Schlüsse gezogen.

Aktien börsennotierter Wettanbieter verzeichneten Kursgewinne. Die Aktien von Tipp24 zogen mit einem Plus von fast elf Prozent auf 26,50 Euro an die Spitze des SDax. Der führende private Wettanbieter in Kontinentaleuropa, Bwin aus Österreich, sieht sich im jahrelangen Kampf gegen das deutsche Monopol bestätigt. Nunmehr könne das Glücksspiel zeitgemäß reguliert werden, erklärte Bwin Interactive Entertainment.

Auch der Hightech-Verband Bitkom begrüßte das Urteil. Das Verbot privater Anbieter im Internet sei nicht länger haltbar, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. In anderen europäischen Ländern werde der Verbraucherschutz besser durch eine Lizenzvergabe statt durch ein Staatsmonopol gewährleistet, erklärte die die europäische Lobby der Glücksspielanbieter EGBA.

  • 08.09.2010, 14:41 UhrAnonymer Benutzer: Denkerist

    Es ist auch ein unhaltbarer Zustand, daß die Gweinne aus dem Glückspiel dem Staat zufließen, für Sport, Jugendförderung oder auch behindertenbetreuung.
    Da ist es natürlich viel mehr im Sinne der Zeit, es in private Taschen zu stecken.

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