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Gesetzentwurf: Patienten erhalten mehr Rechte bei Ärzte-Pfusch

Die Bundesregierung plant ein Novum im Gesundheitssystem: Erstmals soll ein einheitliches Gesetz die Rechte von Patienten bündeln und das Arzt-Patienten-Verhältnis im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern.

Eine OP-Schwester greift nach dem OP-Besteck. Quelle: dpa
Eine OP-Schwester greift nach dem OP-Besteck. Quelle: dpa

BerlinPatienten sollen mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erhalten. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf mit dem Justizressort soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Montag vorgelegt werden. Unter anderem müssen die Krankenkassen ihren Mitgliedern künftig beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dies kann etwa durch medizinische Gutachten geschehen. Ärzte und Kliniken werden zudem verpflichtet, stärker als bisher Behandlungsfehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten.

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Darüber hinaus hieß es am Samstag aus dem Ministerium, das Arzt-Patient-Verhältnis solle als eigener Vertag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert werden und wichtige Rechte der Patienten festschreiben. Hierzu gehöre etwa das Recht auf eine umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder die Einsicht in Behandlungsunterlagen.

Krankenkassen soll bei der Genehmigung beantragter Leistungen zudem eine Frist gesetzt werden. Entscheiden sie innerhalb dieses Zeitraums nicht, soll der Antrag als genehmigt gelten, und der Patient bekommt die Kosten erstattet.

Bislang sind Patientenrechte in Deutschland in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Mit dem seit langem geplanten neuen Gesetz sollen sie gebündelt und gestärkt werden.

„Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, ihre Ansprüche auch geltend zu machen“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der „Süddeutschen Zeitung“. Dies war bislang eine freiwillige Leistung. Oft fühlten sich Patienten bei Behandlungsfehlern allein gelassen und bekämen zu hören, es bestehe eh keine Chance, dagegen vorzugehen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Zeitung, künftig werde es bei groben Fehlern eine Beweislastumkehr geben. „Da muss der Behandelnde vortragen, dass er alles richtig gemacht hat - und nicht der Patient nachweisen, dass alles, was ihm passiert ist, auf diesem Fehler beruht.“

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums soll der Gesetzentwurf am Montag an Länder und Verbände verschickt werden. Das Kabinett werde sich nach bisheriger Planung Mitte Mai damit befassen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Januar 2013.

  • 15.01.2012, 10:21 UhrAnonymer Benutzer: Tonne6

    Schwere Erkrankungen führen heute nicht mehr unbedingt schnell zum Tode, sondern zu lange lebensfähigen Defektheilungen, Erwerbsminderungen, Wohlstandsminderungen und damit Unzufriedenheit.
    J e d e r - auch wahlkämpfende Sozialpolitiker - sollten sich vor Augen halten, dass eine Garantieleistung des Behandlers nicht aus dessen Einkommen finanziert werden kann. Die Garantieleistung kann n u r aus einem versicherungsmathematischen Zuschag zu den Behandlungskosten finanziert werden. Versucht Jemand oder die Politik dies auszuhebeln wird sich N i e m a n d mehr finden lassen der Behandlungen durchführt.
    Ich erinnere hier an das Schicksal der freiberuflichen Hebammen in Deutschland bei denen ein Missverhältnis von Honorar und Haftung zur Geschäftsaufgabe geführt hat.
    Will ich dauerhaft versorgt werden, muss Honorar und Haftung in einem vernüftigen Verhältnis stehen; oder genauer: ich kann keine Garantie bekommen die ich nicht bezahlt habe.

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