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Griechenland-Hilfe: Bundestag könnte schon am Freitag beraten

Schon am Freitag könnte der Bundestag über 30 Milliarden Euro für das Griechenland-Hilfspaket beraten. Damit sollen die privaten Gläubiger zu einem Forderungsverzicht und Anleiheumtausch bewegt werden.

Die griechische Flagge in Athen. Quelle: dapd
Die griechische Flagge in Athen. Quelle: dapd

BerlinDer Bundestag könnte sich bereits an diesem Freitag mit einem Teil des zweiten Griechenland-Hilfspakets befassen. Dabei würde das Parlament voraussichtlich zunächst nur über die 30 Milliarden Euro beraten, mit denen die Euro-Länder den privaten Gläubigern den angestrebten Schuldenerlass für Griechenland schmackhaft machen wollen. Das verlautete am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Berlin. Über das gesamte Rettungspaket von 130 Milliarden Euro solle dann später abgestimmt werden.

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Endgültig entschieden ist das Vorgehen von den Fraktionsspitzen allerdings noch nicht. Voraussetzung ist unter anderem, dass nach einer Einigung in Athen über zusätzliche Sparanstrengungen die Euro-Finanzminister an diesem Donnerstagabend grünes Licht geben.

Griechenland

Das zweite Griechenland-Paket umfasst insgesamt 130 Milliarden Euro, die vom Euro-Rettungsfonds EFSF bereitgestellt werden. Davon entfallen aber 30 Milliarden Euro auf eine Art Anreizprogramm, um die privaten Gläubiger zu einem freiwilligen Forderungsverzicht und Anleiheumtausch zu bewegen. Besitzer von Schuldtiteln können alte griechische Anleihen in neue Hellas-Papiere tauschen. Um ihnen dies schmackhaft zu machen, sollen die neuen Anleihen durch Papiere des Euro-Rettungsfonds EFSF teilweise abgesichert werden.

Mit dem Forderungsverzicht soll die Schuldenlast Griechenlands um 100 Milliarden Euro gesenkt werden. Die Einigung mit den Privatgläubigern ist Voraussetzung für das zweite Griechenland-Paket. Der eigentliche Anleihetausch - nach einem offiziellen Angebot - dauert jedoch.

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Auch ist offen, ob am Ende alle Gläubiger mitziehen werden und die 100 Milliarden Euro wirklich zusammenkommen. Mit der Bewilligung zunächst der 30 Milliarden Euro aus dem EFSF durch den Bundestag würde die Umsetzung des Umtauschs zumindest erleichtert.

  • 09.02.2012, 09:07 UhrAnonymer Benutzer: Thomas-Melber-Stuttgart

    Zunächst einmal sind die privaten Gläubiger in der Bütt. Eine Finanzierung ausländischer Staatshaushalte - direkt oder indirekt - ist verboten, egal was im Bundestag beschlossen wird.

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