_

Hohe Hürden für Amtshilfe: Schweizer verteidigen mit Tricks ihre Steuerfluchtburg

Schweizer Versprechen sind offenbar so löchrig wie ein Schweizer Käse: Nachdem die Eidgenossen ursprünglich versprachen, sich am Kampf gegen Steuerhinterziehung zu beteiligen, machen sie nun mit einer "Amtshilfeverordnung" wieder einen Schritt zurück.

Mit einer neuen Verordnung bremsen die Schweizer den Informationsaustausch mit deutschen Steuerfahndern. Quelle: dpa
Mit einer neuen Verordnung bremsen die Schweizer den Informationsaustausch mit deutschen Steuerfahndern. Quelle: dpa

ZÜRICH/BERLIN. Offiziell hat sich die Regierung in Bern zwar von Schwarzgeld-Konten und anderen Formen der Fluchthilfe für Steuerhinterzieher losgesagt: Im März 2009 versprach sie, die Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für den internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung künftig einzuhalten. Inoffiziell setzen die Schweizer aber alles daran, ihre Steuerfluchtburg so weit wie möglich zu verteidigen – etwa mit einer neuen „Amtshilfeverordnung“. Sie listet die Bedingungen auf, die erfüllt sein müssen, bevor Schweizer Finanzbeamte Fragen etwa von deutschen Steuerfahndern beantworten dürfen.

Anzeige

„Wenn diese Vorschriften Realität werden, kann die Schweiz die neuen Regeln jederzeit so handhaben, dass sie genauso wenig Amtshilfe gegen Steuerhinterziehung leisten muss wie heute“, sagt Thomas Eigenthaler, Vizechef der Deutschen Steuergewerkschaft. Selbst der Schweizer Ex-Nationalrat Rudolf Strahm spricht von einer „Fußangel-Verordnung“ und beschreibt den Schweizer Eiertanz im Steuerstreit: „zwei Schritte nach vorn, einen zurück“.

Berlin wurde überrumpelt

Die Schweizer Tricks müssen vor allem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sauer aufstoßen. Denn die Eidgenossen sind mit ihrer Verordnung vorgeprescht: Die Durchführungsvorschriften gelten bereits ab dem 1. Oktober, während Schäuble das neue Steuerabkommen erst Ende Oktober unter Dach und Fach bringen will. Zwar besteht die Möglichkeit, die Schweizer Hindernisse durch bilaterale Regeln im Abkommen abzuräumen. „Daher ergeben sich aus der schweizerischen Verordnung keine Konsequenzen“, schließt daraus ein Sprecher des Bundesfinanzministers.

Finanzbeamte wie Eigenthaler stellen sich aber darauf ein, dass sie die Hürden der Amtshilfeverordnung kaum überwinden werden: „Man spürt förmlich, wie jede Formulierung so gewählt wurde, dass es die Schweizer Seite mit immer neuen Rückfragen vermeiden kann, tatsächlich Auskünfte über Steuerhinterziehung weitergeben zu müssen.“

Angeblich liegen noch immer mehr als 200 Mrd. Euro deutsches Fluchtkapital unversteuert auf Schweizer Bankkonten. Die Gespräche über das Steuerabkommen seien „auf gutem Wege“, meldet Patrick Odier, Präsident der Schweizer Bankiervereinigung. Aus seiner Sicht verständlich: Wie es in der Schweiz heißt, hat Schäuble offenbar eine Abgeltungsteuer für unversteuerte Altvermögen akzeptiert. Eine Amtshilfe bräuchte man nach Schweizer Verständnis daher gar nicht mehr.

Zahlreiche Bedingungen

Der Bundesfinanzminister fordert jedoch eine Kombination aus Abgeltungsteuer und Amtshilfe, die den gleichen Abschreckungseffekt haben soll wie der in der EU übliche automatische Informationsaustausch. Mit Schwarzgeld in der Schweiz dürfe sich niemand sicher fühlen, hatte Schäuble mehrfach gesagt.

Davon kann jedoch keine Rede sein, sobald die Amtshilfeverordnung zur Anwendung kommt. Acht Bedingungen mit Unterpunkten müssen erfüllt sein, bevor sich die Steuerbeamten vom Schreibtisch erheben und auf die Suche nach Schwarzgeldkonten machen. Bei der Checkliste haben sich die Schweizer zwar an Vorgaben aus dem OECD-Handbuch orientiert; diese sind jedoch nur Kann-Bestimmungen. Explizit warnt die OECD davor, Anfragen mit dem Hinweis auf Unvollständigkeit zu verzögern.

Wenn etwa verlangt werde, dass die erbetenen Informationen beschrieben werden, eröffne dies der Schweiz die Möglichkeit, die Beschreibung als unzureichend zurückzuweisen, bemängelt Eigenthaler. Unpraktikabel sei auch die Klausel, dass die Schweizer Behörden genaue Informationen über die Zeiträume verlangen, in denen eine Hinterziehung vermutet werde. „Wenn ich das alles bereits so genau weiß, dann brauche ich keine Auskünfte mehr“, sagt Eigenthaler.

HÜRDEN FÜR AMTSHILFE

Die Verordnung Die Schweiz verlangt von Steuerfahndern anderer Länder ausführliche Angaben über Steuerhinterzieher, bevor sie Amtshilfe tatsächlich leistet.

Die Bedingungen Vor allem diese Bedingungen bremsen den Informationsaustausch: Ausländische Steuerfahnder müssen die verlangte Information beschreiben. Sie müssen einen „Steuerzweck“ nennen. Sie müssen außerdem begründen, weshalb sie glauben, dass die Schweiz weiterhelfen könnte, und den Zeitraum von Anfang bis Ende genau nennen, in dem die Steuerhinterziehung stattgefunden hat.

Die Generalklauseln Sobald Informationen von Steuer-CDs eine Rolle spielen, gibt es keine Auskunft: Sie sind „unerlaubte Beweismittel“. Geantwortet wird generell nur, wenn ausschließlich nach Informationen gefragt wird, die im Steuerabkommen aufgelistet sind.

Zurück
Weiter
  • 12.10.2010, 15:41 UhrAnonymer Benutzer: Dr. Andreas Schwörer

    Nach Ansicht des Handelsblattes vom 22.09.2010 verteidigt die Schweiz „mit Tricks“ ihre Steuerfluchtburg. Tricksen die Schweizer wirklich?

    Es geht um die Auskunftsersuchen für Steuerdaten.
    Was steht in der ADV?

    1. beschränkung auf Recht des ersuchten Staates
    Art. 4 i ADV: Jedes Ersuchen ist auf nach innerstaatlichem Schweizer Recht zulässige Ermittlungsmethoden beschränkt. Das ist selbstverständlich, denn die Verwaltung eines jeden Staates (auch des Deutschen) ist an ihr eigenes Recht und an ihre eigene Verfassung gebunden (so zumindest das ideal). Das gilt selbst nach dem neuen Entwurf zur Amtshilfe in der EU (KOM 2009 Art. 22 i 1).

    2. Art. 4 ii ADV gewährt einen Rechtsschutz und das rechtliche Gehör, bevor die Daten an das Ausland übermittelt werden. Der geheime Grundrechtseingriff durch Datenübertragung ins Ausland ist sowohl in den Alpenländern wie selbst nach unserer deutschen Abgabenordnung der verfassungsrechtliche Ausnahmefall. Anhörung und befragung des Steuerpflichtigen sowie eine Rechtsschutzmöglichkeit verwirklichen Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaatsprinzip und Verhältnismässigkeitsgrundsatz.

    3. Art. 5 ii c ADV verbietet Ersuchen, die an illegal erlangte Daten anknüpfen. Damit können Daten aus gekauften DVDs nicht als Spurenansatz genutzt werden. Dies verwirklicht das Territorialitätsrecht der Schweiz aber auch der Grundrechte des Steuerpflichtigen. Deshalb darf die Tat noch nicht als entdeckt gelten und ein Steuerpflichtiger sollte noch eine wirksame Selbstanzeige abgeben dürfen.

    4. Art. 5 iii ADV: beschreibt die Voraussetzung des hinreichenden Anlasses. Danach sind tatsächliche Anhaltspunkte, die zeitlich und kausal vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen müssen, erforderlich, um Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.
    Dies erfordert erstens immer einen „Verdacht“ hinsichtlich eines bestimmten Steuersachverhaltes, der konkret definiert sein muss: durch Angaben zur Person, Steuerart, Veranlagungsjahr etc.
    Ausserdem hat die ersuchende behörde (das deutsche Finanzamt) zweitens darzulegen, warum gerade die konkret anersuchte Maßnahme verspricht, erfolgreich zu sein: Warum gerade die AbC-bank in Zürich durchsucht werden soll, anstatt der X-bank in Lausanne. Ohne konkrete Angaben können und müssen m.E. die Schweizer die Durchsuchung verweigern.
    Der Verdacht sowohl hinsichtlich des Zieles als auch hinsichtlich der konkret anersuchten Maßnahme entspricht deutschen, europäischen wie internationalen verfassungsrechtlichen Verfahrensstandards.

    5. Fazit: Die neue Schweizer Amtshilfeverordnung enthält weder aus deutscher noch aus Schweizer Sicht Neuigkeiten. Vielmehr werden „nur“ verfassungsrechtliche Prinzipien und die völkerrechtliches Gewohnheitsrecht in einem einfachen Gesetz beschreiben. Die neue Verordnung schafft Rechtsklarheit. Weil europaweit gültige Standards normiert werden, handelt es sich nicht um Tricksereien, sondern um bürgerschutzrecht.

    beste Grüsse
    ihr
    Dr. Andreas Schwörer
    Rechtsanwalt
    Dissertation: "Die grenzüberschreitende beweisnutzung im Abgabenverfahren und Steuerstrafverfahren bei hinzutretendem Wechsel der Verfahrensart"

  • 22.09.2010, 18:45 UhrAnonymer Benutzer: astri

    Also, was von einigen hier wieder für eine Gülle verbreitet wird, ist unerträglich.
    @Warren: Wenn Sie von "Rechtschaffenen bürgern" sprechen und die meinen, die teilweise Schwarzgeld ins Ausland geschaffen haben und die Zinsen dort auch noch an unserem Staat vorbei beziehen wollen, dann ist das lächerlich. Das sind keine rechtschaffenen bürger, sondern qua definitionem Verbrecher! Sie sind nach unserem auch für Sie geltenden Wertesystem kriminell und betrügen unsere Volksgemeinschaft. Und wenn ich was von "... die Schweiz [...] erpressen.." lese, muss ich lachen. Es gibt kein Mitleid mit einem Staat, der seinen Reichtum offenbar darauf stützt, ein Fluchtloch für Ratten zu sein und sich wie ein Hehler (nur hier eben über Steuerhinterziehung) bezahlen läßt.

    Und das Gejammer von Mabuse und Finanzi über unser ach so schlimmes Steuersystem geht mir auch zunehmend auf den Zeiger. Wer viel Steuern bezahlen muss, verdient auch gut. Dann zahlen Sie gefälligst auch! Das ist völlig richtig so. Dafür leben Sie auch in einem Land, wo Sie z.b. abwegige Meinungen ohne Verfolgung äussern können. Wenn's ihnen hier zu viel wird, haben Sie doch vielleicht die Möglichkeit, ihren Politikerhass vom Ausland aus zu ergießen? Aber sooo schlimm scheint es ja dann offenbar doch wieder nicht zu sein. Hauptsache maulen! Und dann noch mit so vielen unhaltbaren Verallgemeinerungen.

    ich zahle bereitwillig meine hohen Steuern, auch wenn ich auch nicht über alles glücklich bin, was damit gemacht (oder eher nicht gemacht) wird. Aber vieles Sinnvolles wird damit immerhin finanziert.

    Eine solche solidarische Haltung kann ich von anderen Staatsbürgern auch erwarten. Aber nicht, für asoziale (= das Gemeinwohl schädigende) Kriminelle Verständnis zu äussern, bloß weil man selbst von Steuerzahlungen gefrustet ist.

  • 22.09.2010, 14:45 UhrAnonymer Benutzer: Bertram

    Wir brauchen endlich eine erzkonservative, ultraliberale Partei, die der sozialitischen Republik Deutschland ein Ende macht. ich bin vor 10 Jahren ausgewandert, aber mir blutet das Herz, wenn ich den Weg in den bolshewismus sehe. Schweizer bleibt aufrecht, lasst Euch nicht erpressen! Das gleiche gilt natürlich für Sarrazin und alle anderen politisch inkorrekten!

  • Video

Politik Bundestag stärkt Organspende

Krankenversichterte ab 16 Jahren werden in Zukunft häufiger gefragt, ob sie Organspender werden wollen. Dieses Gesetz hat der Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet - und noch einige weitere Entscheidungen gefällt.

  • Die aktuellen Top-Themen
Kontrolle weiter abgelehnt: Iran plant Bau eines neuen Atomkraftwerks

Iran plant Bau eines neuen Atomkraftwerks

Der Iran bleibt beim Atomprogramm stur: Kontrolleuren wird nach wie vor der Zugang zu den Anlagen verweigert - gleichzeitig kündigte die Regierung nun den Bau eines neuen Kernkraftwerks an. Streit ist vorprogrammiert.

Umfragewerte: Union sinkt in der Wählergunst auf 32 Prozent

Union sinkt in der Wählergunst auf 32 Prozent

Ganze drei Prozent verliert die Union in einer aktuellen Umfrage. Mit nur 32 Prozent Zustimmung muss Merkels Partei sogar aufpassen, nicht von der SPD eingeholt zu werden. Doch aus der Partei kommen optimistische Töne.

Wird Strom teurer?: Koalition sorgt sich um Kosten der Energiewende

Koalition sorgt sich um Kosten der Energiewende

Der neue Bundesumweltminister Peter Altmaier will mehr Tempo bei der Energiewende. Es ist eine Herkulesaufgabe. Nun drohen auch noch die Kosten auszuufern. Ein Zurück zur Atomkraft soll es aber nicht geben.

Global Reporting Krieg gegen Krankenhäuser

An einem Sonntagmorgen im Sommer 2011 wollte der 21-jährige Syrer Khaled al-Hamedh Medikamente für seinen kleinen Bruder besorgen. Khaled machte sich auf den Weg zu einem Krankenhaus in seiner Heimatstadt Hama. Die Apotheken in Hama waren... Von Jan Dirk Herbermann. Mehr…

Handelsblog Feuert die Dicke Bertha in die falsche Richtung?

Ein Kernproblem im Euro-Raum ist, dass es in den Krisenstaaten einen gefährlichen Link gibt zwischen dem Bankensystem und den Staatsfinanzen dieser Länder. Geldinstitute in Griechenland, Spanien, Irland und anderen Ländern stehen mit dem... Von Olaf Storbeck. Mehr…

  • Konjunkturtermine
Konjunkturtermine: Wochenvorschau

Wochenvorschau

Die wichtigsten Ereignisse und Indikatoren in Europa und International