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23.10.2007 
Essay

Investoren unter Generalverdacht

von Steven Thal und Florian von Eyb, Rechtsanwälte in New York

Die USA verschärfen ab Mittwoch ihre Kontrolle von Auslandsinvestitionen. Damit beschleunigen sie den gefährlichen Wettlauf hin zu einem neuen Protektionismus.

Die amerikanische Nationalflagge vor der Börse in New York. Wenn es um nationale Sicherheitsinteressen geht, kennt die Regierung in Washington kein Pardon. Foto: dpaLupe

Die amerikanische Nationalflagge vor der Börse in New York. Wenn es um nationale Sicherheitsinteressen geht, kennt die Regierung in Washington kein Pardon. Foto: dpa

Die amerikanische Regierung verschärft die Überwachung ausländischer Direktinvestitionen. Seit langem mischt sich die Politik kontrollierend und regulierend in ausländische Investitionen ein, die sich auf die nationale Sicherheit auswirken könnten. Neu ist jedoch die erweiterte Kontrolle, die der am 24. Oktober in Kraft tretende Foreign Investment and National Security Act (FINSA) gestattet.

Das amerikanische Vorbild zeigt, welche bürokratischen und politischen Auswüchse ein solches Kontrollsystem annimmt, wenn es erst einmal besteht – eine Warnung für Deutschland und die EU, die sich an dem Wettlauf um die Überwachung ausländischer Investitionen beteiligen wollen.

Trotz der proklamierten Offenheit für Investitionen aus dem Ausland hat ihre staatliche Kontrolle in den USA eine lange Geschichte, die bis auf den Ersten Weltkrieg zurückgeht. Bis heute darf ein ausländischer Investor nicht mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile an einer US-Fluggesellschaft erwerben. 1975 wurde das Komitee für ausländische Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten (Committee on Foreign Investment in the United States, CFIUS) vom damaligen Präsidenten Gerald Ford gegründet. Geleitet wird es vom Finanzminister. Unklar war von Anfang an, ob die Folgen einer Investition eher wirtschaftlich oder politisch zu analysieren seien.

Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre wurden die Bestimmungen verschärft: Waren anfangs nur Investitionen in den Bereichen Luftfahrt, Schifffahrt, Banken und Bodenschätze sowie Energie betroffen, wurden nun alle Transaktionen geprüft, an denen ausländische Staaten als Eigentümer mit Stimmenmehrheit beteiligt sind oder in denen ein beteiligtes Unternehmen als Vertreter einer ausländischen Regierung handelt.

Nach einer relativ ruhigen Phase für CFIUS nahm die Zahl der freiwilligen Anträge auf Genehmigung von ausländischen Investitionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 rapide zu: aus Sorge vor einer strengeren Haltung der US-Regierung. Das Risiko, eine Transaktion ohne Genehmigung des Komitees durchzuführen, dann aber als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft und gezwungen zu werden, sie wieder rückgängig zu machen, war den meisten Unternehmen zu hoch.

Zwar wurden in der Folgezeit nur sehr selten Anträge durch den Präsidenten abgelehnt, doch häuften sich die Abbrüche von Übernahmebemühungen wegen negativer Presse und öffentlichen Drucks – eine gefährliche Nebenwirkung der Investitionskontrolle. Ebenso stieg die Zahl der Absprachen über die Minderung der Sicherheitsrisiken („Mitigation Agreements“). Diese sahen teils eine elektronische Überwachung durch die US-Regierung oder Verbote des Zugangs zu heiklen Technologien vor.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Neue Regelungen, geheime Verhandlungen

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