In der Europäischen Kommission wird erstmals erwogen, Unternehmen mit Hilfe so genannter goldener Aktien vor dem unerwünschten Zugriff ausländischer Staatsfonds zu schützen. „Das europäische Interesse, die Kontrolle über wichtige und politisch sensible Schlüsselindustrien zu bewahren, könnte durch das Instrument der goldenen Aktie erreicht werden“, sagte der britische EU-Handelskommissar Peter Mandelson dem Handelsblatt. Die EU müsse die Möglichkeit haben, ihre Interessen in strategischen Branchen zu schützen. Auch aus Deutschland kommen neue Forderungen, die eine Mitsprache der Politik reklamieren.
BRÜSSEL. Anlass für Mandelsons Vorstoß ist das wachsende Interesse milliardenschwerer staatlicher Fonds aus China, Russland und den arabischen Ölstaaten, in europäische Unternehmen zu investieren. Nach Schätzungen der Investmentbank Morgan Stanley verwalten diese Fonds ein Kapital von 2 500 Mrd. US-Dollar.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ein Mitspracherecht der Politik beim Einstieg ausländischer Investoren in Schlüsselbranchen beansprucht und eine Regelung auf EU-Ebene gefordert. Die Brüsseler Kommission will bis Herbst Vorschläge vorlegen.
Bild für Bild: Wer die größten Staatsfonds sind – ein Überblick
In der Debatte geht es aber nicht nur um die Abwehr von Staatsfonds, sondern auch von „unerwünschten“ privaten Investoren. In der vergangenen Woche haben Berlin und Paris über eine goldene Aktie für den Luftfahrtkonzern EADS nachgedacht. Damit könnte die französische beziehungsweise die deutsche Seite ihren Einfluss sichern, selbst wenn der französische Staat oder Daimler Anteile verkaufen würden.
„Wir müssen Wege finden, wie die EU einerseits die Kontrolle über ihre Schlüsselindustrien behält, andererseits aber weiterhin attraktiv bleibt für ausländische Investoren einschließlich staatlicher Fonds“, pflichtete Mandelson der Kanzlerin bei. Sein Plädoyer für goldene Aktien ist der erste konkrete Vorschlag aus Brüssel, wie eine stärkere politische Mitsprache umgesetzt werden könnte.
Die Inhaber goldener Aktien genießen gegenüber anderen Aktionären besondere Privilegien, zum Beispiel Mehrfachstimmrechte oder ein Vetorecht. Damit können unerwünschte Anteilseigner oder feindliche Übernahmen blockiert werden. Goldene Aktien tauchten erstmals im Zuge der Privatisierungswelle in England während der Amtszeit der Premierministerin Margaret Thatcher auf. Heute sind in der EU goldene Aktien, abgesehen von sicherheitsrelevanten Rüstungsunternehmen, verboten. Der Grund: Sie verstoßen gegen das Prinzip des freien Kapitalverkehrs und werden häufig für nationalen Protektionismus missbraucht.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Mandelson ist sich der gefahren bewusst.
Der als liberal geltende Mandelson räumte ein, er sei sich dieser Gefahren bewusst. Die Rechte aus dem Gebrauch goldener Aktien dürften deshalb nicht allein von den Mitgliedstaaten ausgeübt werden, deren Regierungen meistens nur die eigenen Interessen verfolgten. „Es sollte eine geteilte Zuständigkeit der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten beim Einsatz goldener Aktien geben“, forderte Mandelson.
Zugleich warnte er, es wäre „verheerend“, wenn Europa sich aus Sorge vor Staatsfonds ein Instrument schaffe, das protektionistisch missbraucht werden könne. Denn der weitaus größte Teil ausländischer Investitionen sei für die EU segensreich und schaffe Zehntausende Arbeitsplätze. Auch stelle sich die Frage, wie und von wem die Auswahl strategischer Unternehmen getroffen werde. Die Mitgliedstaaten hätten völlig unterschiedliche Positionen, welche Branchen geschützt werden müssten. Das US-Modell eines Ausschusses für Auslandsinvestitionen lehnte der EU-Handelskommissar ab. Die EU habe dieses System kritisiert, da es zur Abwehr ausländischer Übernahmen in den USA missbraucht werde. Auch EU-Unternehmen seien davon betroffen.
Wie aktuell die Debatte um „richtige“ oder „falsche“ Investitionen und deren politische Abwehr ist, zeigt derzeit der Verkauf der Siemens-Tochter VDO. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat Siemens aufgefordert, den Autozulieferer nicht an den US-Finanzinvestor Blackstone, sondern an den deutschen Konzern Continental zu verkaufen. „Ich habe keinen Grund, Wulff hier zu widersprechen“, sagte Wolfgang Jüttner, SPD-Spitzenkandidat im Landtagswahlkampf, dem Handelsblatt. In der niedersächsischen Landesregierung hofft man jetzt auch, dass EU-Institutionen beim VW-Gesetz umdenken. Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Sonderregel Bestand hat, nach der niemand mehr Einfluss auf VW ausüben darf als das Land Niedersachsen mit seinem knapp 20-prozentigen Anteil.
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr klären, wie strategisch bedeutsame Firmen vor dem Zugriff ausländischer Staatsfonds geschützt werden sollen. Allerdings gibt es zwischen SPD und Union noch keine Übereinstimmung, welche Branchen als schützenswert gelten sollen. Für Finanzminister Peer Steinbrück sind das die Bereiche Telekommunikation, Banken, Post, Logistik und Energie. Bundeskanzlerin Angela Merkel hingegen will noch keine konkreten Branchen nennen – sieht aber anders als Steinbrück bei den Banken keinen staatlichen Handlungsbedarf.


