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Maßnahmen gegen Steuerbetrug: Steinbrück will Steueroase Schweiz ächten

Die mangelnde Kooperation der Schweiz im Kampf gegen Steuerbetrug darf aus Sicht von Bundesfinanzminister Steinbrück nicht folgenlos bleiben. Er schlug vor, das Land auf die Schwarze Liste der OECD setzen zu lassen, um damit eine Zusammenarbeit zu erzwingen.

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Übt harsche Kritik an der Schweiz: Peer Steinbrück. Foto: dpa Quelle: dpa
Übt harsche Kritik an der Schweiz: Peer Steinbrück. Foto: dpa Quelle: dpa

HB PARIS. „Die Schweiz bietet Konditionen an, die deutsche Steuerzahler dazu bringen, Steuern zu hinterziehen“, sagte Peer Steinbrück (SPD) am Dienstag auf einer internationalen Konferenz gegen Steuerbetrug in Paris.

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„Wir können in Deutschland Steuerbetrug nicht nachweisen, weil uns die Schweiz die Informationen dazu vorenthält“, sagte er mit Blick auf das strikte Bankgeheimnis. „Deswegen gehört die Schweiz auf die Schwarze Liste.“

Frankreichs Haushaltsminister Eric Woerth hatte die zuständigen Minister aus 17 anderen OECD-Ländern eingeladen, um über das Thema unfairer Steuerwettbewerb zu beraten. Das Gastgeberland drängte zu einer Aktualisierung der „Schwarzen Liste“ der OECD. Namen von Länder nannte Woerth aber nicht. Nach Angaben des deutschen Finanzministeriums zeigten sich die Konferenzteilnehmer entschlossen, Schritte gegen Staaten zu ergreifen, die nicht bereit sind, gemäß den OECD-Grundsätzen für einen fairen Steuerwettbewerb zu handeln. Für keinen Staat oder Finanzstandort dürfe sich schädlicher Steuerwettbewerb auf Kosten anderer auszahlen.

Auf der Liste der Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) stehen derzeit nur drei Länder: Andorra, Liechtenstein und Monaco. Ihnen wird vorgeworfen, durch ihre nationale Gesetzgebung die Steuerflucht aus dem Ausland zu begünstigen. Im Frühjahr 2009 soll die OECD-Liste aktualisiert werden.

Wie Steinbrück weiter erläuterte, sei im Bereich der Finanzmarktaufsicht vorgesehen, Maßnahmen gegen Banken und Versicherungen zu verstärken, die Niederlassungen in Offshore-Finanzzentren unterhielten. Im deutschen Steuerrecht sollen nach seinen Worten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass für Staaten und Gebiete, die die OECD-Grundsätze zur Transparenz und zum Auskunftsaustausch nicht gewährleisten, „die Steuerbefreiung für Dividenden ausgesetzt werden kann“. Der Betriebsausgabenabzug bei Geschäftsbeziehungen soll in diesen Fällen eingeschränkt werden können. Die Entlastung von der deutschen Quellensteuer könne dann versagt werden, wenn Dividenden und Lizenzgebühren an Gesellschaften gezahlt werden, deren Anteilseigner in solchen Staaten ansässig seien.

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