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PKW-Maut: Harte strafen für betrügerische Holländer

Die holländische Regierung hat weitere Details zur umstrittenen Kilometersteuer bekannt gegeben. Demnach sollen Betrüger mit drakonischen Strafen belegt werden. Datenschützer zeigen sich unterdessen über die umfangreichen Datensammlungen besorgt.

Holländische Autofahrer werden bei Tricksereien mit der Kilometersteuer hart bestraft. Quelle: dpa
Holländische Autofahrer werden bei Tricksereien mit der Kilometersteuer hart bestraft. Quelle: dpa

HB AMSTERDAM. Für Tricksereien bei der in Holland geplanten Kilometersteuer soll es drakonische Geld- und sogar Gefängnisstrafen geben. Nach Medienangaben sieht die Regierung in Den Haag Höchststrafen von 74 000 Euro sowie vier Jahren Gefängnis vor, wenn GPS-Ortungsgeräte zur Überwachung des neuen Systems manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Das berichtet die Zeitung „De Telegraaf“ am Dienstag unter Berufung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums.

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Bestraft werden soll demnach auch, wer unverschuldete technische Ausfälle der GPS-Apparate nicht meldet. Mit den umstrittenen Ortungsgeräten - Volksmund: „Spionagekästen“ - sollen von 2012 an fast alle niederländischen Autos ausgerüstet werden. Sie sollen die mit dem jeweiligen Wagen gefahrenen Strecken messen und ans Finanzamtes melden, das dann pro Kilometer Gebühren von zunächst durchschnittlich drei Cent in Rechnung stellt. Das neue System soll die bisherige Kfz-Steuer ersetzen und dem Grundsatz folgen, dass nicht der Besitz eines Autos, sondern allein dessen Benutzung besteuert wird. Der Kilometerpreis richtet sich nach Fahrzeugklasse, Motorisierung und Tageszeit.

Auf diese Radikalreform hatte sich die Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten am vergangenen Freitag geeinigt. Als Hauptziele nennt Regierung die Verringerung schädlicher Abgase sowie der täglichen Staus auf Hollands Straßen. Autofahrer sollen durch die Besteuerung der gefahrenen Strecken veranlasst werden, möglichst oft den Wagen stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Der Gesetzentwurf muss erst noch durch das Parlament bestätigt werden.

Laut „Telegraaf“ soll allein schon das bewusste Fahren mit einem defekten GPS-Gerät mit bis zu 18 000 Euro oder einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden können, wenn der Fehler nicht innerhalb einer bestimmten Frist der Verkehrsüberwachung angezeigt wurde. Auch wer nach Meldung eines Ausfalls nicht innerhalb von drei Wochen für Reparatur oder Ersatz der Auto-„Black Box“ sorgt, muss den Angaben zufolge mit Geldbußen rechnen. Bei Nichtzahlung sollen Gerichte den Vorstellungen des Verkehrsministeriums zufolge die Fahrerlaubnis sowie die Zulassung des Fahrzeugs einziehen können.

Der niederländische Touristenbund ANWB, der auch die Interessen von Autofahrern vertritt, äußerte sich in einer ersten Reaktion erstaunt über die Höhe der vorgesehen Strafen. „Wir prüfen den Gesetzentwurf jetzt sehr genau und werden dann eine Stellungnahme abgeben“, sagte eine Sprecher.

Datenschützer haben das satellitengestützte Kontrollsystem für die Kilometersteuer bereits scharf kritisiert, weil es zu Informationen erhebe und speichere, die den Staat nichts angingen. Demgegenüber erklärte Verkehrsminister Camiel Eurlings, das System speichere keine Fahrziele, sondern allein die Zahl der zurückgelegten Kilometer.

Die Elektronik-Firma NXP erklärte, die Ausfallquote bei GPS-Geräten sei äußerst gering. „Sie liegt deutlich unter der bei Mobiltelefonen“, sagte NXP-Sprecher Maurice Geraets. Die Gefahr, dass jemandem schwere Strafen für einen nicht selbst herbeigeführten Ausfall der Geräte auferlegt werden, sei daher sehr gering. „Außerdem werden vorher umfangreiche Tests laufen, bei denen vor dem Praxiseinsatz alle Kinderkrankheiten überwunden werden.“ Die Firma gehört zu den Bewerbern für Aufträge zur Lieferung der „Spionagekästen“.

  • 19.11.2009, 00:57 UhrAnonymer Benutzer: Ralfo

    Der hier zitierte Telegraaf ist sowas wie die bildzeitung in NL...hat das Handelsblatt solche Quellen nötig?
    Wer Angst vor Überwachung hat sollte zuerst sein Vertragshandy abmelden und sich vom internet fernhalten- wie wir alle wissen:

    Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, ist seit 2008 nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das internet genutzt hat. bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des benutzers festgehalten. Entgeltliche Anonymisierungsdienste sind verboten.

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