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01.07.2008 
Ratifizierung gerät ins Stocken

Polens Präsident will EU-Reformvertrag nicht unterzeichnen

In Deutschland liegt der EU-Reformvertrag von Lissabon mit der Unterzeichnungsweigerung von Bundespräsident Horst Köhler auf Eis. Nun will auch der polnische Präsident Lech Kaczynski den Vertrag nicht unterzeichnen.

Polens Präsident Lech Kaczynski hält den EU-Reformvertrag derzeit für "gegenstandslos". Foto: ReutersLupe

Polens Präsident Lech Kaczynski hält den EU-Reformvertrag derzeit für "gegenstandslos". Foto: Reuters

HB WARSCHAU. „In diesem Moment ist die Frage des Vertrages gegenstandslos“, sagte Kaczynski der Zeitung „Dziennik“. Es sei schwer zu sagen, wie es mit dem Vertrag von Lissabon weitergehen werde.

Die in Polen regierende Bürgerplattform (PO) des liberalen Ministerpräsidenten Donald Tusk zeigte sich von Kaczynskis Äußerungen sehr enttäuscht. „Diese Stimme hat mich überrascht“, sagte Vize-Regierungschef Grzegorz Schetyna. Polen schließe sich damit jenen Ländern an, die den Reformvertrag und die gemeinsame europäische Zukunft infragestellten.

Tusks PO hat das national-konservative Staatsoberhaupt wiederholt aufgefordert, den Reformvertrag zu unterzeichnen, um der EU ein positives Zeichen zu geben.

Nach dem Nein der Iren zum Vertrag von Lissabon will die EU bis Ende des Jahres über ihr weiteres Vorgehen entscheiden. Bis dahin hat Frankreich die EU-Ratspräsidentschaft inne. Das polnische Parlament hatte den Reformvertrag Anfang April angenommen. Jetzt muss ihn noch der Präsident unterschreiben.

Kaczynski bezeichnete die Meinung als „unernst“, dass die EU ohne den Vertrag nicht existieren könne. Diese Denkweise habe es auch gegeben, als der Verfassungsvertrag durchgefallen sei, erinnerte Kaczynski. „Die EU funktionierte aber, funktioniert und wird funktionieren“, sagte er.

Damit der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen ihn alle 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifizieren. Die Iren hatten das Vertragswerk am 12. Juni in einer Volksabstimmung abgelehnt.

Bundespräsident Horst Köhler hatte am Montag angekündigt, den Vertrag bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über verschiedene Klagen nicht zu unterzeichnen. „Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts“, teilte das Präsidialamt am Montag mit.

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