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Präzedenzfall: Vorentscheidung im Streit um „Brokkoli-Patent“

Die umstrittenen europäischen Patente auf die Züchtung von Brokkoli und Tomaten werden voraussichtlich keinen Bestand haben. Bei der Konfrontation stehen sich Unternehmen und Umweltschützer gegenüber. Dahinter steckt die grundsätzliche Frage, ob Pflanzen und Menschen patentierbar sind.

Brokkoli: Der Streit um das Patent von Plant Bioscience gilt als Präzedenzfall. Quelle: dpa
Brokkoli: Der Streit um das Patent von Plant Bioscience gilt als Präzedenzfall. Quelle: dpa

HB MÜNCHEN. In einer am Donnerstag veröffentlichten Vorentscheidung befand das Europäische Patentamt (EPA), dass Patente „auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ nicht zulässig sind. Zwar muss nun noch über die Einzelfälle entschieden werden, wie EPA-Sprecher Rainer Osterwalder sagte. Ihre Aufhebung durch die oberste Instanz des Patentamtes gilt nach der Vorentscheidung jedoch als wahrscheinlich.

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Umweltschützer befürchten, dass durch die Hintertür ein Patentschutz für Lebewesen möglich wird. Die Brokkoli- und Tomatenpatente gelten deshalb als Präzedenzfälle zur Klärung der Frage, ob Pflanzen und Tiere patentierbar sind. Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Das EPA erlaubt jedoch Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht „im wesentlichen biologisch“ sind.

Das „Brokkoli“-Patent EP 1069819 hatte sich das britische Unternehmen Plant Bioscience vor acht Jahren gesichert. Es gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkolisorte, die besonders viele Glucosinolate enthält. Diese Senföle sollen vorbeugend gegen Krebs wirken.

Ein Jahr später legten zwei Firmen aus Frankreich und der Schweiz Beschwerde ein. Das Patent schützt ein Auswahlverfahren zur Herstellung der Brokkolivariante. Dabei werden die gewünschten Gene im Erbgut ermittelt und mit sogenannten genetischen Markern gekennzeichnet. Anschließend werden die Pflanzen mit den Merkmalen anhand der Markergene ausgewählt und für die Zucht verwendet.

Auch das Verfahren zur Zucht einer Tomate mit geringem Wassergehalt, das gemeinsam mit dem Brokkoli-Fall verhandelt wird, kombiniert technische und konventionelle Methoden. Das israelische Landwirtschaftsministerium hatte das Zuchtverfahren im Jahr 2000 zum Patent angemeldet. In diesem Fall legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein.

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