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Reform der Einlagensicherung: Todesstoß für die Landesbanken?

Die EU hat den Sparkassen den Erhalt ihrer Institutssicherung und den Verzicht auf ein zusätzliches System bei der Reform der Einlagensicherung signalisiert. Bedingung: Die acht Landesbanken, die Teil des Haftungsverbundes sind, scheiden dort aus. Damit erhöht die Kommission den Druck auf die Landesbanken, ihr Geschäftsmodell zu überdenken.

Sparkassenzentrale in Stuttgart: Im gegenwärtigen Haftungsverbund stehen die Sparkassen und Landesbanken füreinander ein. Quelle: ap
Sparkassenzentrale in Stuttgart: Im gegenwärtigen Haftungsverbund stehen die Sparkassen und Landesbanken füreinander ein. Quelle: ap

FRANKFURT/BERLIN. Bislang waren die Fronten beim Thema Einlagensicherung der Banken klar: Auf der einen Seite stehen die EU-Kommission, das Finanzministerium und die privaten Banken in Deutschland, die eine einheitliche Einlagensicherung für alle Banken fordern. Diese soll sicherstellen, dass kein Kunde leer ausgeht, wenn eine Bank ins Wanken gerät. Auf der anderen Seite stehen die Finanzverbünde in Deutschland, also die Sparkassen und Volksbanken. Sie verlangen Ausnahmen für sich, weil sie über eigene ausreichende Sicherungssysteme verfügen, wie sie meinen. Seit Dienstag werden die Karten neu gemischt, denn aus Brüssel kommt ein Vorschlag, der das Potenzial hat, den Haftungsverbund der Sparkassen zu sprengen.

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Brüssel hat nach Handelsblatt-Informationen aus Finanzkreisen den Sparkassen den Erhalt ihrer Institutssicherung und den Verzicht auf ein zusätzliches System bei der Reform der Einlagensicherung signalisiert. Bedingung: Die acht Landesbanken, die Teil des Haftungsverbunds der 430 Sparkassen sind, scheiden dort aus. Damit erhöht die Kommission den Druck auf die Landesbanken, ihr Geschäftsmodell zu überdenken. Es geht ans Eingemachte.

Der Haftungsverbund der Landesbanken reicht allein nicht aus, um eine glaubwürdige Einlagensicherung darzustellen. Die Banken müssten also zusätzliches Geld bereitstellen, was sie nur durch weitere Sparmaßnahmen – sprich: Verkleinerungen – erwirtschaften können. Zudem hätte ein solcher Eingriff Auswirkungen auf die Bonitätseinstufung der Landesbanken. Das gute „Aa2“-Verbundrating, das die Ratingagentur Moody's der Sparkassen-Finanzgruppe gibt, berücksichtigt ausdrücklich die „Unterstützungsmechanismen“ innerhalb des Verbundes. Derzeit könne keine Landesbank „mehr als zwei Ratingstufen unter dem ,Aa2'-Verbundrating liegen“. Dieser Automatismus existiert nicht mehr, wenn die EU-Kommission den Verbund aus den Angeln hebt.

Im gegenwärtigen Haftungsverbund stehen die Sparkassen und Landesbanken füreinander ein. Klar ist aber, dass das System bei Schieflagen von Landesbanken überfordert wäre. Zum Schwur ist es in der Sparkassen-Finanzgruppe bislang nicht gekommen, weil im Fall der angeschlagenen Landesbanken die Eigner Kapital nachschossen und die Banken stabilisierten.

Offiziell will das Thema niemand kommentieren. Das hat seinen Grund: Das Sparkassenlager ist angesichts dieses Vorschlags tief gespalten. Sparkassen, wie die in Hessen, die noch wesentliche Landesbeteiligungen haben, tun sich schwer, ihr Institut vom Haftungstopf auszuschließen. Andere, wie die in Bayern, die sich von ihren Landesbanken schon weitgehend verabschiedet haben, plädieren dafür, die Gunst der Stunde zu nutzen und die Risiken der Landesbanken für die Sparkassen zu minimieren.

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