
BRÜSSEL. Die EU-Finanzminister hatten sich eigentlich vorgenommen, bei einer Sondersitzung am 7. September in Brüssel eine gemeinsame Linie zu entwickeln. Doch eine Annäherung ist nicht in Sicht. Zwei Fronten stehen sich unversöhnlich gegenüber: Auf der einen Seite bestehen Deutschland und Frankreich darauf, Transaktionen an den Finanzmärkten europaweit zu besteuern. Mit dieser Forderung stehen sie in der EU bisher aber weitgehend allein. "Großbritannien und Schweden sind strikt dagegen. Und die anderen Mitgliedstaaten schweigen", hieß es in diplomatischen Kreisen in Brüssel.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy kämpfen bereits seit Monaten vergeblich für eine Finanztransaktionssteuer. Zunächst versuchten sie, die Abgabe auf globaler Ebene durchzusetzen. Doch China, Brasilien und andere Länder ließen sie beim Gipfel der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G20) Ende Juni in Toronto abblitzen. Nun will das deutsch-französische Tandem die Steuer wenigstens auf EU-Ebene einführen. Doch auch hier hält sich die Begeisterung in Grenzen. Der für Finanzmarktregulierung zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat zwar eine Bankenabgabe vorgeschlagen. Von einer Steuer auf alle Börsentransaktionen hält der Franzose aber nichts.
Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr
Auch sein für Steuerpolitik zuständiger Kollege Algirdas Semeta ließ bereits deutliche Vorbehalte erkennen. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzplätze könne unter einer solchen Steuer leiden, gab der Litauer zu bedenken. Er habe auch Sorge, dass die Steuer die ohnehin immer hektischeren Kursausschläge an den Finanzmärkten noch mehr befördere. Im Auftrag der EU-Finanzminister bereitet Semeta derzeit einen Bericht über die Vor- und Nachteile der Finanztransaktionssteuer für den Ecofin-Rat am 7. September vor. Die Schlussfolgerungen des Berichts lassen sich vorausahnen.
Meinungsverschiedenheiten gibt es in der EU auch über die Bankenabgabe. Ihre Einführung als solche ist zwar unstrittig, doch der Teufel steckt im Detail. Bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe geht jeder Mitgliedstaat andere Wege - und das sorgt für Reibereien. So protestierte Deutschlands Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen in London schriftlich gegen ein Element der britischen Bankenabgabe. Im Vereinigten Königreich sollen nämlich alle Banken mit der Abgabe belegt werden, die einen Sitz im Land haben - egal ob britisch oder ausländisch. Die Bundesregierung dagegen will nur die deutschen Institute zur Kasse bitten. Folge: Die Deutsche Bank und andere Großbanken müssen am Ende womöglich zweimal zahlen, weil sie in London und in Frankfurt aktiv sind.
Die EU-Staaten sind sich auch keineswegs einig darüber, was mit den Einnahmen aus der Bankenabgabe geschehen soll. Die Bundesregierung will den erwarteten jährlichen Betrag von 1,2 Mrd. Euro in den für künftige Bankenkrisen vorgesehenen Rettungsfonds einspeisen. Damit folgt sie den Vorgaben der EU-Kommission. Dagegen hat Paris angekündigt, mit den Einkünften Löcher im Staatshaushalt zu stopfen.
Vielzahl unterschiedlicher Regelungen
Die bunte Vielfalt nationaler Bankenabgaben gefällt der EU-Kommission überhaupt nicht. "Es besteht das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankenmärkten", heißt es in einem von Barnier Ende Juni vorgelegten Papier. Womöglich würden die Banken einiger EU-Staaten vergleichsweise höher belastet als in anderen. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Regierungen im Notfall einer akuten Krise einer multinationalen Großbank nicht vernünftig zusammenarbeiteten. Die unzureichende Kooperation hatte beim drohenden Zusammenbruch der belgisch-niederländisch-französischen Banken Fortis und Dexia auf dem Höhepunkt der Finanzkrise bereits zu erheblichen Problemen geführt.
Abgaben der Finanzbranche
Bankenabgabe: Sie wird bei Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistern erhoben, abhängig vom Gewinn, vom Geschäftsvolumen oder von den Risiken, die die Akteure eingehen. Die Einnahmen können entweder in einen Bankenfonds zur Vermeidung künftiger Pleitefälle oder in den Staatshaushalt fließen.
Finanztransaktionssteuer: Sie wird auf alle Umsätze an den Finanzmärkten erhoben. Die Einführung einer solchen Steuer hat nur auf globaler Ebene Sinn, weil betroffene Börsen und Anleger sonst leicht ausweichen könnten. Wettbewerbsverzerrungen und Standortnachteile wären die Folge. Vor allem Staaten mit großen Börsenplätzen wie Großbritannien wehren sich deshalb gegen die Einführung einer solchen, auch Tobin-Tax genannten Steuer.