
HB BRÜSSEL. Geht es nach der EU, dann ist schon in vier Jahren Schicht im Schacht: Bis 2014 will die Kommission die Stilllegung sämtlicher unrentablen Steinkohlebergwerke erzwingen, wie sie am Dienstag bekanntgab. Das wäre vier Jahre früher als in Deutschland geplant. Die Bundesregierung einigte sich mit den Revierländern Nordrhein-Westfalen und Saarland vor drei Jahren auf ein Auslaufen der Subventionen bis 2018.
Brüssel geht das nicht schnell genug: „Unser Vorschlag soll sicherstellen, dass nicht wettbewerbsfähige Bergwerke auf jeden Fall bis zum 15. Oktober 2014 stillgelegt sind“, erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Beihilfen für unrentable Bergwerke sollen nur noch dann gestattet werden, wenn ein Stilllegungsplan mit festem Datum vorliegt und die Hilfe verstärkt dazu verwendet wird, die sozialen und ökologischen Folgen der Stilllegung aufzufangen.
„Unternehmen müssen ohne staatliche Hilfe überleben können“, sagte Almunia. „Das ist nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber den Wettbewerbern, sondern auch im Interesse des Steuerzahlers und der stark strapazierten Staatskassen.“
Neben Deutschland wären davon besonders Polen und Spanien betroffen, wo der Steinkohleabbau noch massiv mit öffentlichem Geld gefördert wird. Der Kommissionsvorstoß dürfte die Debatte über die Subventionen aber vor allem in Düsseldorf und Berlin wieder anheizen. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatte bereits mehrfach deutlich gemacht, dass er die Subventionen schneller kürzen will. Die SPD dagegen warnte vor einem zu raschen Abbau des Abbaus.
Mitgliedsstaaten müssen zustimmen
Der deutsche Kohlekompromiss von 2007 sieht vor, dass sich Bund, Länder und die RAG teilen. Das Aus für die rund 34 000 Kumpel soll mit Beihilfen abgefedert werden.
Nach dem Vorschlag der Kommission müsste mit den Beihilfen in vier Jahren Schluss sein. Die Subventionen für die Zechen müssten überdies in jedem 15 Monats-Zeitraum um mindestens 33 Prozent sinken. Ist das verlustträchtige Bergwerk am 15. Oktober 2014 nicht stillgelegt, müsste der Empfänger die Beihilfen zurückzahlen.
Damit der Vorschlag Gesetz wird, ist allerdings die Zustimmung der Mitgliedsstaaten notwendig. Eine Einigung muss bis Ende des Jahres gefunden werden, wenn die Verordnung für Steinkohle-Beihilfen ausläuft.
Mit der neuen Richtlinie will Brüssel die Wende zu einer klimafreundlichen Energiegewinnung beschleunigen. Die Steinkohleproduktion in der EU ist bereits rückläufig, mit 147 Mio. Tonnen betrug sie 2008 noch 2,5 Prozent der Weltproduktion. Derzeit muss die EU bereits mehr als die Hälfte der für Kohlekraftwerke benötigten Kohle einführen.