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05.03.2008 
Kampf gegen Steueroasen

Steinbrück forciert schärfere EU-Steuerregeln

von Michael Scheerer

Mehrere Mitgliedstaaten sträuben sich gegen das Vorhaben des Finanzministers, weil sie um ihren Sonderstatus fürchten. Ein deutscher Alleingang gegen die Steueroase Liechtenstein dürfte kaum möglich sein, da dem die Kapitalfreiheit im Wege steht.

Peer Steinbrück hat es nícht leicht, seine EU-Kollegen von seinen Reformplänen zu überzeugen. Foto: ReutersLupe

Peer Steinbrück hat es nícht leicht, seine EU-Kollegen von seinen Reformplänen zu überzeugen. Foto: Reuters

BRÜSSEL/BERLIN. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) drängt darauf, Steuerschlupflöcher in Europa schnell zu schließen. Bei einem Treffen seiner EU-Amtskollegen in Brüssel forderte er die Brüsseler Kommission auf, früher als geplant Vorschläge für eine Verschärfung der 2005 in Kraft getretenen Zinssteuerrichtlinie vorzulegen. Die Richtlinie regelt die Besteuerung von Spareinlagen im Ausland. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs will dagegen nach dem bisherigen Fahrplan frühestens im Herbst einen Bericht über die bisherige Wirkungsweise der Richtlinie präsentieren und Reformvorschläge machen. Eine Sprecherin von Kovacs hatte jedoch am Dienstag erklärt, ihre Behörde sei bereit, das Regelwerk schneller zu überarbeiten, wenn der EU-Ministerrat dies wünsche.

Steinbrück geht es darum, mit einer raschen Verschärfung der Zinssteuerrichtlinie deutschen Anlegern die Steuerflucht in Länder wie Liechtenstein zu erschweren. So drängt der Minister darauf, dass künftig nicht nur Sparerträge, sondern auch Dividenden von der Zinssteuer erfasst werden. Außerdem will Steinbrück juristische Personen in die Richtlinie einbeziehen. Dann könnten auch Stiftungen zinssteuerpflichtig werden. Sie sind bisher nicht von der Richtlinie erfasst. Diesen Umstand nutzen tausende EU-Bürger, um ihr Geld in einer Liechtensteiner Familienstiftung anzulegen. „Man muss die Lücken der Zinsrichtlinie schließen, weil sie diskriminierend wirken“, sagte der Europarechtsexperte Hanno Berger von der Kanzlei Dewey & LeBoeuf.

Fraglich ist allerdings, ob Irland, Großbritannien und Luxemburg einer solchen Neuregelung zustimmen würden. Die Länder hatten während der jahrelangen Debatte, die der Verabschiedung der Zinssteuerrichtlinie im Jahr 2003 vorausging, die Einbeziehung juristischer Personen strikt abgelehnt. In Steuerfragen müssen auf EU-Ebene alle Mitglieder zustimmen. Dies gilt Experten zufolge als kaum erreichbar. Rückendeckung bekam Steinbrück allerdings von Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker, dessen Land wie Belgien und Österreich bei der Zinsbesteuerung einen Sonderstatus genießt. Diese drei Länder lehnen Informationen über Zinserträge von Ausländern ab und überweisen stattdessen eine Quellensteuer an das Heimatland der anonymen Kunden. Juncker sagte am Rande der Sitzung der Finanzminister, es gebe bei der Zinssteuerrichtlinie „Nachbesserungsbedarf“. Es könne nicht Aufgabe europäischer Finanzplätze sein, sich auf Kosten ihrer Nachbarn zu bereichern.

Wegen der Schwierigkeiten, Einstimmigkeit auf EU-Ebene zu erzielen, hatte Steinbrück vor der Sitzung damit gedroht, notfalls im Alleingang gegen Liechtenstein vorgehen zu wollen. Das allerdings ist schwierig. Grundsätzlich gilt für alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, zu denen auch Liechtenstein zählt, die uneingeschränkte Kapitalverkehrsfreiheit. Nach dem EG-Vertrag kann diese zwar national auch eingeschränkt werden – etwa um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Genau dies wird derzeit im Bundesfinanzministerium geprüft. Die Ministeriumsexperten sind allerdings fast ebenso skeptisch wie die des BDI und der Anwalt Berger: Spätestens das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall des britischen Getränkekonzerns Cadbury-Schweppes habe die Möglichkeiten, einzelne europäische Staaten anders zu behandeln als alle übrigen, so gut wie unmöglich gemacht. Ausländische Gesellschaften müssen danach EU-weit anerkannt werden, sofern sie keine „rein künstliche Gestaltung“ sind. „Man kann nicht einfach ein Mitgliedsland herausgreifen, weil uns hier in Deutschland dessen Steuersystem nicht passt“, sagte Berger.

Im Fall von Familienstiftungen hat die EU-Kommission im Juli 2007 sogar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – gegen Deutschland. Der Grund: Deutsche Stiftungen werden nur bei Ausschüttung besteuert, ausländische dagegen müssen ihren Gewinn jährlich versteuern. „Diese unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Stiftungen ist mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar“, begründete die Kommission ihr Vorgehen.

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