
HB STRAßBURG. Das Europäische Parlament verabschiedete am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit nach der Einigung mit den EU-Staaten die neuen Regeln in erster Lesung. Erfolgreiche Banker könnten danach schon ab 2011 nur noch 30 Prozent einer Sondervergütung sofort ausgezahlt bekommen. Die restliche Summe kann über einen längeren Zeitraum gewährt oder zurückgehalten werden, damit nur der dauerhafte Erfolg belohnt wird. Im Fall von Verlusten müsste ein Bonus sogar zurückgezahlt werden. Die Bankenaufsicht kann Geldstrafen und andere Sanktionen verhängen, wenn sich die Finanzinstitute nicht an die Vorschriften halten.
Die Gesetzgeber wollen die große Risikofreudigkeit in den Banken zügeln, die als eine Ursache der Finanzkrise gilt. Die EU greift damit erstmals zu gesetzlichem Zwang. Bisher gab es nur unverbindliche Empfehlungen, die jedoch nicht so weit gingen wie die jetzt verabschiedeten Regeln. Die Banken müssten ihre Vergütungspraktiken und ihre Mentalität radikal ändern. Denn diese hätten Banker dazu angestachelt, exzessive Risiken einzugehen, erklärte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. „Die Anforderungen an Bezahlung und Boni senden eine starke politische Botschaft aus: Es wird keine Rückkehr zum „business as usual' geben.“ Trotz aller Beteuerungen, die Lehren aus der Krise gezogen zu haben, seien Bonuszahlungen und Gehälter zuletzt noch gestiegen, kritisierte die britische Labour-Europaabgeordnete Arlene McCarthy, die das Gesetz durch das Parlament gesteuert hatte.
Mindestens die Hälfte einer Sondervergütung muss ab dem kommenden Jahr in Mitteln gewährt werden, die vom Erfolg einer Bank abhängen - wie Aktienoptionen oder Wandelanleihen. Die Sonderzahlungen müssen außerdem in angemessenem Verhältnis zum Gehalt stehen. Konkrete Summen legt die EU dazu nicht fest. Diese werden die Banken auf Basis der schon bestehenden Empfehlungen zur Managervergütung selbst bestimmen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können künftig Geldstrafen und andere Sanktionen verhängen, wenn sich die Finanzinstitute nicht an die Vorgaben halten.
Die Deutsche Bank und die Commerzbank haben so wie viele andere deutsche Institute ihre Vergütungssysteme nach der Krise schon grundlegend überarbeitet. Die Bonus-Anteile wurden zugunsten des Fixgehalts reduziert und größtenteils in Aktien ausgezahlt. Zudem werden die Prämien über mehrere Jahre gestreckt ausgezahlt und können bei schwacher Leistung gestrichen werden, so wie es die EU-Regeln jetzt verlangen.
Der Bundesverband deutscher Banken warnte jedoch, die EU gehe mit den Regeln weiter als die Empfehlungen des internationalen Gremiums der Bankenaufseher, dem Financial Stability Board. Den europäischen Banken drohten jetzt Wettbewerbsnachteile gegenüber der US-Konkurrenz.
Die EU kam den Banken unterdessen bei den übrigen Änderungen in der Eigenkapital-Richtlinie entgegen. Schärfere Auflagen zur Absicherung kurzfristiger Bankgeschäfte, die im Handelsbuch erfasst werden, sollen erst ab 2012 gelten. Die Bankenverbände hatten dafür Druck gemacht, weil die USA die entsprechenden Vorschriften ebenfalls erst später anwenden.
„Wir wollen nicht, dass unsere Banken früher mehr Eigenkapital halten müssen als die Banken in den USA“, sagte McCarthy. Zur Absicherung kurzfristig gehaltener Vermögenswerte müsse künftig drei Mal so viel Kapital beiseite gelegt werden wie bisher. Darüber hinaus muss auch mehr Eigenkapital für Weiterverbriefungen vorgehalten werden. Hier wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2013 beschlossen. Die EU hat die höheren Eigenkapital-Anforderungen, die der Baseler Bankenausschuss vorgab, unverändert in ein Gesetz gegossen.
Wie die europäischen Boni-Regeln aussehen
WER MUSS SICH DARAN HALTEN?
Die Regeln gelten für alle Banken in der Europäischen Union einschließlich der Banktöchter aus Drittländern. Erfasst werden Bonuszahlungen an hochrangige Führungskräfte und alle Banker, die risikobehaftete Geschäfte abwickeln oder diese kontrollieren. Provisionen für den Verkauf von Bankprodukten im Massengeschäft sind nicht erfasst.
BESCHRÄNKUNG DES BARANTEILS AN BONUSZAHLUNGEN
Der sofort ausgezahlte Anteil einer Sonderzahlung soll nicht mehr als 30 Prozent betragen. Bei besonders hohen Bonuszahlungen liegt das Limit bei 20 Prozent. Ab welcher Summe dies der Fall ist, legen die nationalen Aufseher nach Leitlinien der geplanten europäischen Bankenaufsicht EBA fest.
LANGFRISTIGER ERFOLG ZÄHLT
Mindestens die Hälfte einer Bonuszahlung soll in Mitteln gewährt werden, die vom Erfolg einer Bank abhängen, zum Beispiel Aktienoptionen. 40 Prozent der Vergütung (60 Prozent bei hohen Boni) können über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren gestreckt und gekürzt werden, wenn die Geschäftsabschlüsse nach einiger Zeit zu Verlusten führen sollten. Die übrigen 30 Prozent (20 Prozent bei hohen Boni) müssen drei Jahre in Form von gebundenem Kapital wie Aktien oder Wandelanleihen gehalten werden.
BELOHNUNG IM VERHÄLTNIS ZUM GEHALT
Boni müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen. Konkrete Summen legt die EU dazu nicht fest. Diese werden die Banken auf Basis der schon bestehenden Empfehlungen zur Managervergütung selbst bestimmen.
KEINE BELOHNUNG BEI ABHÄNGIGKEIT VOM STAAT
Banken, die Staatsbeihilfe erhalten, könnten ohne Einverständnis der Finanzaufsicht überhaupt keine Boni zahlen.
STRAFEN DROHEN
Die nationalen Bankenaufseher können Geldstrafen und andere Sanktionen verhängen, wenn ein Finanzinstitut sich nicht an die Spielregeln hält. Sie gelten ab Januar 2011.

Die Regulierungen: Einschränkung/Verbot des Eigenhandels, Erhöhung der Eigenkapitalquote,
Einmischung in die Salärgestaltung etc.. sind eine Gefahr für die wirtschaftliche Erholung und ein Wettbewerbsnachteil gegenüber weniger regulierten Märkten. Ein Verbot des Eigenhandels steht geradezu konträr zur Erhöhung der Eigenkapitalquote da dieses massiv auf die Einnahmeseite drückt. Letztlich wird der Aktionär mittels Kapitalerhöhung gefordert sein.
Die Politiker ignorieren den Umstand, dass die banken in den letzten Jahren ihr Risk Management wesentlich verbessert haben und daher von sich aus vorsichtiger geworden sind, gerade bei Kreditvergaben. im Gegensatz zur Politik wird in der Finanzbranche ein Fehler nur einmal begangen. Weitere Regulierungen werden sich in der Geldflussrechnung der Unternehmungen negativ bemerkbar machen, wenn die Kreditvergabe harzt.
Also Herr Karllutz das "Gelaber" ueber die Freiheit ist wohl eher die Sorge um den Stand des Entrepreneurs in einer überregulierten Wirtschaft. Nach der blase im immobilienmarkt sollte jetzt nicht der Fehler einer Ueberregulierung im Finanzsektor begangen werden.

Leute macht die Augen auf.
Hier diskutieren hier über Regeln, die eine Nachhaltigkeit des Handelns im Finanzbereich sichern sollen. Das Gelaber über den Eingriff in die Freiheit der banken ist lächerlich. Die Regierungen (d.h. der ungefragte Steuerzahler) waren ja gerade so frei zu verhindern, dass viele banken weltweit das Schicksal von Lehman geteilt hätten.
Dafür sollten die banken wenigstens dankbar sein, die Klappe halten und nicht gleich wieder um ihre boni feilschen.

Aus diesem Dilemma der Einmischung von EU-Kommissaren in die Handlungsfreiheit der Wirtschaft kommen wir nur heraus, wenn wir sowohl auf der EU-Ebene als auch auf Staats-Ebene diesen Wahnsinn des durch das beamtentum überregulierten EU- und Staatswesens beenden. Das lässt sich letztlich nur durch einen Prozess der zunehmenden Privatisierung solcher "Aufgaben" realisieren. Überflüssige Aufgaben werden nach der Privatisierung mangels Wirtschaftlichkeit ohnehin vom Markt verschwinden.
Der beamten- Apparat in bund, Ländern und Gemeinden kostet uns Steuerzahler aus der Freien Wirtschaft inzwischen deutlich mehr als 150 Milliarden EURO jährlich. Neben den 120 Milliarden besoldungsgeldern werden über 30 Milliarden an Pensionszahlungen der Staatskasse entnommen.
Es ist heute nicht mehr begreiflich zu machen, was staatliche Hoheitsakte sind und wozu es der "Funktionsvorbehalte" zugunsten von beamten bedarf. Das beispiel der ehemaligen TÜV-beamten, deren Aufgaben seit vielen Jahren von privaten Firmen wahrgenommen werden, beweist den wirtschaftlichen Erfolg der Privatisierung solcher Aufgaben. Und es ist auch nicht mehr wirklich begreifbar zu machen, warum ein einheitliches Dienstrecht für alle beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht möglich sein soll.
Die Gesamtzahl der beamten wurde in konjunkturell “Guten Zeiten“ immer weiter aufgebaut, aber im Gegensatz zur industrie in “Schlechten Zeiten“ nie abgebaut. Es gab nie eine Strukturreform, obwohl diese seit Jahrzehnten gefordert wurde. Würden wir endlich diese Strukturreform angehen, könnten mehr als die Hälfte der heute überflüssigen beamten in den bereichen Verwaltungsbehörden, Finanzämtern, staatlichem Schulwesen etc. durch Dienstleistungs- Firmen ersetzt werden. Heute werden beispielsweise bereits 90 % der Jobs von privaten Dienstleistern vermittelt. Die “ bundesagentur für Arbeit“ könnte längst aufgelöst werden, da dort fast keine Jobs vermittelt werden. Diese nutzlosen Verwaltungsbeamten kosten uns viele Milliarden EURO an Steuergeldern. Dies ist nur eines von vielen beispielen.
Würden wir die Steuerreform im Sinne von Steuervereinfachung (Vorschlag von Friedrich Merz) endlich angehen, könnten wir 80% der Finanzbeamten und öffentlich bediensteten in den aufgeblähten Finanzämtern einsparen. Wieder ein Einsparpotenzial von vielen Mia EURO.
Aber all diese Reformen werden von dem etablierten beamtenapparat systematisch untergraben, um diese Jobs auf Kosten der Steuerzahler und entgegen jeglicher wirtschaftlichen Vernunft zu zementieren. Reformbemühungen aus der Freien Wirtschaft zur beamtenstruktur werden schon im Keim erstickt, denn alle politischen Parteien werden von beamten und öffentlich bediensteten dominiert. Würden wir die Anzahl der beamten halbieren, wie es dem heutigen bedarf entspricht, hätten wir ein Einsparpotenzial von ca. 70 Mia EURO. Damit könnten wir notwendige Reformen finanzieren und zudem unseren Haushalt sanieren.
Aber Frau Merkel spart eben nicht bei den investitionen, wo nur Staatsversorgung betrieben wird bzw. in die Vergangenheit investiert wird, sondern lieber bei investitionen in die Zukunft wie z. b. bei Steuersenkungen oder bei der Verkehrsinfrastruktur mit dem überfälligen Ausbau der Autobahnen in den Alten bundesländern zur Verbesserung des Wirtschafts- Standortes bRD.
Mit Frau Merkel steht eben seit Jahren die ganze Wirtschaft im Stau und das kostet die Deutsche Wirtschaft laut ADAC und bMW-Studie ca. 100 Mia EURO jährlich.
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