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Studie: Griechenland-Nothilfe verstößt gegen EU-Recht

exklusiv Für die Bundesregierung könnten die zugesicherten Rettungshilfen für Griechenland ein juristisches Nachspiel haben. Wissenschaftler bezweifeln nämlich, dass Nothilfen mehrerer Euro-Länder für Griechenland durch die Europäischen Verträge gedeckt sind.

Die Euro-Finanzminister hatten sich darauf verständigt, Griechenland Hilfen zu einem Zinssatz von durchschnittlich fünf Prozent anzubieten. Quelle: ap
Die Euro-Finanzminister hatten sich darauf verständigt, Griechenland Hilfen zu einem Zinssatz von durchschnittlich fünf Prozent anzubieten. Quelle: ap

BERLIN. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) kommt in einem aktuellen Gutachten zu dem Ergebnis, dass bilaterale Kredite einen Rechtsbruch darstellen. „Ein Bail-out durch bilaterale Kredite Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates ist EU-rechtswidrig", heißt es in der Studie von Thiemo Jeck und Bert van Roosebeke, die dem Handelsblatt vorliegt. Deutschland dürfe Kredite an Griechenland nur zu marktüblichen Konditionen vergeben: „Kredite zu einem politisch festgelegten Zinssatz, der unter den Marktkonditionen liegt, sind eine rechtswidrige Subvention", schreiben die Wissenschaftler.

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Die Euro-Finanzminister hatten sich darauf verständigt, Griechenland Hilfen zu einem Zinssatz von durchschnittlich fünf Prozent anzubieten. Insbesondere dürfe die staatliche KfW Bankengruppe, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit der Geldbeschaffung am Kapitalmarkt beauftragen will, „Kredite nicht zu einem politisch festgelegten Zinssatz ausgeben, der von den Marktkonditionen abweicht“.

Jeck und van Roosebeke halten ein solches Eingreifen erst recht für EU-rechtswidrig, wenn Griechenland auf dem Markt keine Kredite mehr aufnehmen kann. “In diesem Fall stellt die Vergabe eines Kredites bereits denklogisch eine Sonderkondition und Privilegierung dar“, argumentieren die Wissenschaftler.

Die Ankündigung von Kommissionspräsident Manuel Barroso die Griechenland-Hilfe als Ausnahme vom Bail-out-Verbot auf Artikel 136 des EU-Vertrags zu stützen, halten die CEP-Wissenschaftler für juristisch ausgeschlossen. Artikel 136 rechtfertige keine Kreditvergabe an Griechenland durch andere Mitgliedstaaten, da er nur „Maßnahmen nach den einschlägigen Bestimmungen der Verträge“ zulasse. Die Vorschrift ermächtige daher nicht zu weitergehenden Maßnahmen, die im EU-Vertrag nicht nur nicht vorgesehen, sondern sogar explizit untersagt seien.

  • 20.04.2010, 16:51 UhrAnonymer Benutzer: Fassmann

    barroso, Juncker und all die anderen EUrokraten lassen keine Moeglichkeit aus Euphemismen zu finden die Voelker zu beluegen und zu betruegen, ihres erbaermlichen Machterhaltes und Pfruendesicherung willen. genau betrachtet handelt es sich bei diesen EU-Vorsitzenden allesamt um oekonomische blibdgaenger und Nichtskoenner, prinziepiell wie jeder kleine buergermeister einer Pleitegemeinde. Wie lange muss diese Farce denn noch anhalten?

  • 20.04.2010, 16:22 UhrAnonymer Benutzer: Stefan Wehmeier

    Korrekt muss es heißen:

    Jeder Zinssatz, der die aus der parasitären Wertaufbewahrungsfunktion des herkömmlichen Geldes (Zinsgeld) resultierende Liquiditätsverzichtsprämie (Urzins) beinhaltet, die bei ausreichender Kreditbesicherung stets den Löwenanteil des Zinses ausmacht, ist legalisierter Diebstahl, bzw. staatlich sanktionierte Ausbeutung der Arbeit durch den besitz:

    http://www.deweles.de/files/a-u-gsm.pdf

  • 20.04.2010, 14:25 UhrAnonymer Benutzer: stephan heinrich

    Die kürzlich durch bundeskanzlerin Merkel gemachte Feststellung, Finanzhilfen für Griechenland seien die "ultima ratio", lässt nicht nur einen Mangel ihrer Lateinkenntnisse erkennen. Ultima ratio ist die Abschaffung des Euro in dem Fall, dass seine Konsoliedierung über eine Neuverhandlung des Vertrages von Maatricht, bzw. das Ausscheiden der stabilitätsunfähigen und vertragsbrüchigen Euro-Mitgliedsstaaten wie etwas Greichenland scheitern sollte

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