
BRÜSSEL. Ein erster Entwurf war im Februar am Veto des EU-Parlaments gescheitert. Neben den Abgeordneten hatten auch Datenschützer und Bankenverbände den Entwurf kritisiert.
In der ursprünglichen Fassung hätten die USA „faktisch uneingeschänkt Daten abrufen können“, warnte der Zentrale Kreditausschuss, in dem sich die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen haben. Beim nun geplanten zweiten Versuch soll alles besser werden. Man habe „den wichtigsten Bedenken Rechnung getragen“, sagte Malmström. Die Menge der Daten werde begrenzt, betroffene Bürger sollen ein Klagerecht erhalten.
Das US-Finanzministerium zapft seit dem Terroranschlag vom 11. September 2001 Server des belgischen Finanzdienstleisters Swift an, um Terroristen auf die Spur zukommen. Die Amerikaner geben einen Teil ihrer Erkenntnisse nach Europa weiter; allein von Januar bis September 2009 wurden 1450 Hinweise übermittelt. Da Swift seine Rechner zum Jahresanfang aus den USA nach Europa verlegt hatte, ist eine neue Rechtsgrundlage nötig.
„Die Amerikaner wollen die Gespräche sofort starten, wir hoffen, bis zum Sommer den Vertrag zu unterschreiben“, sagte Malmström. „Wir haben unsere Lektion aus der Geschichte gelernt“, fügte sie hinzu. Im Gegensatz zum ersten Entwurf, der in Geheimverhandlungen erarbeitet wurde, soll das Europapaparlament diesmal von Anfang an beteiligt werden. Noch gestern wollte die Kommission den Abgeordneten den Entwurf des Verhandlungsmandats vorlegen. Allerdings bleibt der Text vertraulich – die Parlamentarier dürfen ihn nur kurz einsehen und nicht weitergeben.
Zudem sind viele Vorschläge unklar formuliert. So kündigte Malmström an, dass Anfragen der US-Terrorfahnder zur Datenübermittlung künftig einer europäischen Justizbehörde vorgelegt werden müssen. Welche Behörde dies sein soll, blieb jedoch offen. „Darüber müssen wir noch mit den Mitgliedstaaten sprechen“, sagte sie. Das Verhandlungsmandat muss von den 27 EU-Staaten gebilligt werden; dabei kann es noch Änderungen geben.