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01.04.2008 

Die chinesische Nationalitätenpolitik nach 1949 wies durchaus konstruktive Ansätze auf, die für eine künftige Nationalitätenpolitik fruchtbar gemacht werden könnten. Die Volksrepublik erkannte in den 50er-Jahren offiziell über 50 „nationale Minderheiten“ und damit erstmals deren reale Existenz an und sicherte diese Anerkennung zugleich rechtlich ab. Es wurde ein Recht auf Autonomie formuliert und in Teilbereichen gewährt. Verfassungsrechtlich gelten alle Nationalitäten als gleichberechtigt. Diskriminierung wurde gesetzlich untersagt. Auch Ansätze zur Sonderbehandlung sind erkennbar, wie beim Hochschulzugang, bei Geburtenplanung oder Verwendung von Sprachen und Schriften. Ferner gibt es schriftlich fixierte sowie prozentual festgelegte Vertretungsrechte für die ethnischen Minoritäten in den Parlamenten aller Ebenen. Zwar sichert dies keine Partizipation im demokratischen Sinne, es weist aber auf ein gewisses Maß an Akzeptanz von Vertretungsrechten für Minderheiten und deren Einbindung in Entscheidungsprozesse hin.

Unabhängig von einer künftigen Gestaltung des Staatswesens könnten die folgenden Maßnahmen zu einer Lösung der oben erwähnten Konfliktursachen beitragen: Dazu gehört zunächst die Anerkennung, dass es auch unter sozialistischen Bedingungen keine Interessenidentität von ethnischen Minderheiten und Staat gibt, zumal aus der Annahme einer solchen Identität der Schluss gezogen wird, es gäbe keine Konflikte und Widersprüche mehr. Die Entwicklung auf dem Balkan und in der ehemaligen Sowjetunion haben bereits gezeigt, wie fatal eine solche Annahme ist.

Längerfristig könnte die Schaffung eines föderativen Staates eine Lösungsmöglichkeit bieten. Ein föderalistisches System böte sich nicht nur für Tibet, Taiwan oder für die Provinzen an, sondern auch für zahlreiche andere Siedlungsgebiete von Nicht-Han Völkern. Die Schaffung eines symmetrischen oder asymmetrischen föderativen Systems – eine vertikale Gewaltenteilung – könnte zu einer regional und ethnisch angepassteren Politik führen und damit die Zentralregierung entlasten. Föderative Strukturen tragen zugleich den Unterschieden zwischen den Kulturen und Regionen Rechnung und können deren Akzeptanz erleichtern.

Dies wiederum würde größere Rechtssicherheit voraussetzen, die gesetzliche Absicherung kultureller, ökonomischer und sozialer Autonomie. Autonome Rechte wären vor allem auch für die indigenen, kleineren Minoritäten wichtig, um deren Überleben zu sichern. Die autonomen Verwaltungseinheiten sollten zugleich über wichtige Fragen wie Zuwanderung, Industrieansiedlung, Landnutzung und -vergabe, die Kontrolle über natürliche Ressourcen des Gebietes oder Umwelt- und Ökologieschutz selbstständig entscheiden können.

Lesen Sie weiter auf Seite 6: Konfliktmanagement wird zur zentralen Frage

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