Ein institutioneller Rahmen für die Durchführung und Durchsetzung von Autonomie ist also erforderlich. Dies verlangt u.a. ein unabhängiges Gerichtswesen: Der Mehrheit müssen rechtliche Grenzen gesetzt werden. Auch die Partei dürfte dann nicht außerhalb des Rechtsrahmens stehen und der Autonomie übergeordnet bleiben. Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch ethnischen Gemeinschaften sollte das Recht eingeräumt werden, Klage gegen Rechtsverstöße zu führen.
Geschichte und Kultur der einzelnen Nationalitäten sowie die Geschichte der interethnischen Beziehungen sollten neu bewertet werden, und zwar in einem offenen Diskurs von Angehörigen der verschiedenen Nationalitäten. Das Konzept der Hierarchisierung von Kulturen und Gesellschaften sollte aufgegeben und es sollte anerkannt werden, dass alle Kulturen und Nationalitäten politisch, gesellschaftlich und kulturell gleichwertig sind.
Rechte von Minderheiten, die außerhalb autonomer Verwaltungseinheiten leben, sollten abgesichert werden. Territoriale Autonomie sollte zugleich von personeller begleitet sein. Die Sicherstellung und Durchsetzung der genannten Rechte erfordert eine organisierte und legitimierte Interessenvertretung der einzelnen Nationalitäten, zumal das Recht auf Autonomie nur durch organisierte Gemeinschaften vertreten werden kann. Dies verlangt zunächst Vereinigungsfreiheit für die Minoritäten, d.h. soziale Gruppenbildung.
Schließlich sollten Maßnahmen gegen die wachsende Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Minderheiten ergriffen werden. Zwar ist offene Diskriminierung gesetzlich untersagt, Diskriminierung herrscht allerdings latent und im Alltag und nimmt besorgniserregend zu. Solche Maßnahmen träfen in China durchaus auf fruchtbaren Boden, zumal ethnische Minderheiten als solche formal anerkannt und gesetzlich respektiert werden und den Gesetzen zufolge die gleichen Rechte wie die ethnische Majorität genießen. Zudem besteht Konsens in der Notwendigkeit von Sonderbehandlung und positiver Diskriminierung.
Doch wie realistisch ist überhaupt die Möglichkeit einer Umsetzung des vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs? Es ist eine Binsenwahrheit, dass in autoritären Staatswesen keine demokratische Nationalitätenpolitik möglich ist. Immerhin ist in den letzten Jahren eine Diskussion über umfangreichere Rechte und ein größeres Maß an Partizipation für die ethnischen Minoritäten in Gang gekommen. Die Diskussion konzentrierte sich zunächst auf das Autonomiegesetz sowie dessen Mängel.
Die chinesische Parteiführung hat nicht zuletzt aufgrund der internationalen Entwicklung erkannt, welche Brisanz Nationalitätenkonflikte in sich tragen. Neue Denkansätze sind erkennbar, jedoch nicht so weit gediehen, dass der staatliche Diskurs durch einen öffentlichen, interethnischen abgelöst wird. Die Verschärfung der Konflikte wie zuletzt in Tibet dürfte die Frage des Konfliktmanagements daher zu einer der zentralen politischen Fragen werden lassen.
Thomas Heberer ist Professor für Politik Ostasiens an der Universität Duisburg-Essen.

