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05.06.2008 
Schlappe für Erdogan

Türkisches Verfassungsgericht hebt Kopftuch-Gesetz auf

Das türkische Verfassungsgericht hat das umstrittene Kopftuch-Gesetz für ungültig erklärt, das Frauen das Tragen von Kopftüchern an Universitäten erlaubt. Damit spitzt sich der Konflikt zwischen der religiös-konservativen Regierungspartei AKP und den säkular orientierten Kräften weiter zu.

Für Studentinnen an türkischen Hochschulen gilt jetzt (wieder): Das Kopftuch muss draußen bleiben.Lupe

Für Studentinnen an türkischen Hochschulen gilt jetzt (wieder): Das Kopftuch muss draußen bleiben.

HB ISTANBUL/ANKARA. Im Streit um das Tragen von Kopftüchern an türkischen Universitäten hat das Verfassungsgericht in Ankara Regierungschef Recep Tayyip Erdogan eine schwere Niederlage beigebracht. Erdogans Vorstoß, das Tragen von Kopftüchern an Hochschulen zu erlauben, verstoße gegen die Grundprinzipien der türkischen Republik und die Verfassung. Das entschieden die Richter am Donnerstag. Erdogan und seine islamisch-konservative AKP hatten den Wählern über Jahre versprochen, dass Frauen an Universitäten wieder Kopftücher tragen dürfen.

Die Richter verwiesen bei ihrer Entscheidung auf Artikel zwei der Verfassung. Darin wird Bezug auf die von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk verfügte Trennung von Staat und Religion genommen. Sie gaben damit einer Klage statt, die unter Führung der oppositionellen Republikanische Volkspartei CHP angestrengt wurde. Diese beansprucht für sich die Rolle als Hüterin des politischen Erbes Atatürks.

Nun können junge Studentinnen ihre Kopftücher wieder einpacken, nachdem einige Hochschulen das Tragen bereits erlaubt hatten. Doch für Erdogan geht es um viel mehr. Denn die Entscheidung in dem Kopftuchstreit gilt politischen Kommentatoren in der Türkei auch als eine mögliche Vorentscheidung in dem laufenden Verbotsverfahren gegen die AKP, die von der CHP islamistischer Umtriebe beschuldigt wird.

Das Urteil mache klar, dass die Regierungspartei nicht tun könne, was ihr beliebe, sagte der ehemalige Parlamentspräsident Husamettin Cindoruk dem Fernsehsender NTV. "Diese Entscheidung hat Grenzen gesetzt." Die türkische Regierung wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Allerdings erklärte der Abgeordnete Bekir Bozdag von der AKP, das Verfassungsgericht habe seine Kompetenzen überschritten und sich in den demokratischen Prozess eingemischt. Das Urteil sei jedoch bindend und werde auch eingehalten. Onur Oymen von der oppositionellen Volkspartei sagte, nach dem Urteil werde es keine derartigen Verfassungsänderungen mehr geben.

In dem Verbotsantrag des Generalstaatsanwalts heißt es, die AKP sei ein Brennpunkt für Aktivitäten gegen den säkularen Staat. Als Begründung tauchte auch Erdogans Plädoyer für das islamische Kopftuch auf. Dieses dürfe auch als politisches Symbol nicht mehr aus den Hochschulen verbannt werden, hatte Erdogan argumentiert.

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