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Ungarn: Gericht: Mediengesetz ist verfassungswidrig

Es ist ein Rundumschlag gegen den ungarischen Ministerpräsidenten : Das Verfassungsgericht des Landes hat zahlreiche Gesetzesänderungen für verfassungswidrig erklärt, darunter auch das umstrittene Mediengesetz.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán. Quelle: dpa
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán.Quelle: dpa

BudapestDas ungarische Verfassungsgericht hat Teile des umstrittenen Mediengesetzes des Landes für verfassungswidrig erklärt und damit der konservativen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán einen Dämpfer versetzt. Das  Gericht entschied am Montag, dass Bestimmungen in dem Gesetz, wonach Journalisten ihre Quellen offenlegen und Informationen an den von Orbáns Partei dominierten Medienrat liefern müssen, gegen die Verfassung verstoßen. Das gilt dem Gericht zufolge auch  für die Regelung, derzufolge Online- und Printmedien „ausgewogen“ berichten müssen.

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Das Gesetz über die Religionsgemeinschaften lehnte das Verfassungsgericht wegen Verfahrensfehlern bei seiner Verabschiedung im Juli ab. Es sah vor, die Zahl der Religionsgemeinschaften mit Anrecht auf öffentliche Fördermittel von bislang 300 auf 14 zu  verringern. Ebenfalls als verfassungswidrig sah das Gericht eine Gesetzesänderung an, wonach Verdächtige fünf statt bisher drei Tage ohne Zugang zu einem Anwalt in Untersuchungshaft genommen werden können.

Die ungarischen Oppositionsparteien riefen für Freitag zu Protesten gegen Orbáns „Diktatur“ auf. Am Freitag werde die Regierung mit der Verabschiedung einer neuen Regelung im Parlament die „letzten Nägel in den Sarg der Demokratie treiben“, erklärte  die linksgerichtete Umweltpartei LMP. Die Regelung sieht vor, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nicht mehr eine Dreifünftel-, sondern nur noch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Die Gesetze sollen in zwei  Tagen verabschiedet werden, wobei jede Oppositionspartei ein Rederecht von 15 Minuten hätte. Laut LMP heißt das, dass Ungarn künftig „per Dekret regiert“ werde.

Die Partei Demokratische Koalition (DK) des früheren Regierungschefs Ferenc Gyurcsany erklärte, eine derartige Regelung, die faktisch die Parlamentsdebatte außer Kraft setze, sei 1933 bei der Machtübernahme Adolf Hitlers in Deutschland eingeführt  worden. Die größte Oppositionspartei MSZP sprach von einer „neuen Etappe zur Liquidierung des Parlamentarismus“. An der geplanten Großdemonstration vor dem ungarischen Parlament wollen sich auch Nichtregierungsorganisationen beteiligen.

  • 20.12.2011, 21:45 UhrAnonymer Benutzer: DerKaterkatz

    Die Berichterstattung ist etwas einseitig (sagen wir linkslastig), aber es gibt auch ganz objektive Fehler in diesem Artikel: "...künftig nicht mehr eine Dreifünftel-, sondern nur noch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.". Dreifünftel sind in Prozent ausgedrückt 60%, während Zweidrittel 66,6% sind - laut dieses Artikels wurde also die benötigte Stimmenanzahl für die Verabschiedung eines Gesetzes im Schnellverfahren angehoben, obwohl er gleichzeitig das gegenteil behauptet.

    Meine Herren, bitte korrigieren Sie diesen peinlichen Fehler!

  • 19.12.2011, 20:20 UhrAnonymer Benutzer: wasauchimmer

    erm ... hab ich mich da jetzt verrechnet oder stimmt da was nicht: "künftig nicht mehr eine Dreifünftel-, sondern nur noch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich "
    Diese Aussage impliziert dass 2/3=0.6667 weniger wäre als 3/5=0.6 ... da ist meiner Meinung nach die Richtung falsch und so ein richtig großer Unterschied ist das auch nicht.

  • 19.12.2011, 20:11 UhrAnonymer Benutzer: MarkusSchauer

    "ukrainischen Ministerpräsidenten" in ungarn????

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