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Vermögensabgabe: Euro-Krisenländer sollen Millionäre schröpfen

Der Reichtum der Oberschicht in den Euro-Krisenländern weckt Begehrlichkeiten. Deutsche Politiker fordern Vermögensabgaben. Durch die Einnahmen könnten deutsche Steuerzahler von Hilfszahlungen entlastet werden.

Deutsche Politiker fordern von Superreichen in den Euro-Krisenländern einen größeren Beitrag zur Lösung der Krise. Quelle: dpa
Deutsche Politiker fordern von Superreichen in den Euro-Krisenländern einen größeren Beitrag zur Lösung der Krise. Quelle: dpa

Berlin/DüsseldorfCDU, SPD und sogar die FDP sind sich beim Thema Vermögensabgabe für Reiche ausnahmsweise einig. Alle drei Parteien wollen die Reichen kräftig schröpfen - allerdings nicht in Deutschland sondern in den Euro-Krisenländern. Ein solches Signal wäre gerade in Deutschland, das die Hauptlast der Euro-Rettung trägt, besonders willkommen, um der wachsenden Kritik aus den Fraktionen und der Bevölkerung an immer neuen Hilfsmilliarden zu begegnen.

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Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte schon frühzeitig sein Interesse an einer Zwangsanleihe in den Euro-Krisenstaaten erkennen lassen. Auch aus der SPD gibt es Zustimmung: Er hoffe, dass "reichlich vorhandene Privatvermögen" nun nicht aus den Schuldenstaaten abflössen, sondern "zur Krisenbewältigung eingesetzt werden", sagte Fraktionsvize Joachim Poß. Zwangsanleihen seien "durchaus denkbar", zumal Reiche in den mediterranen Ländern bislang offenbar nicht einmal gewohnt gewesen seien, Steuern zu zahlen.

Zwangsanleihen

  • Was sind Zwangsanleihen?

    Die jetzt vom DIW ins Spiel gebrachten Zwangsanleihen sind öffentliche Anleihen, die der Staat bestimmten Personengruppen oder Unternehmen zur Zeichnung zuteilt. Sie werden zumeist niedrig oder gar nicht verzinst. Besonders in Krisenzeiten haben sich Regierungen seit der Antike auf diese Weise zusätzliche Einnahmen verschafft.

  • Wann wurden Zwangsanleihen schon mal eingesetzt?

    Ja. Sie wurden in Deutschland 1922 eingeführt, um die Schuldenberge nach dem Ersten Weltkrieg abzutragen. Weil die Einzahlung während der Hochinflation erfolgte, waren die Anleihen im November 1923 kaum noch etwas wert.

  • Wann Zwangsanleihen nicht eingesetzt werden durften

    In der Bundesrepublik beendete das Bundesverfassungsgericht 1984 einen Versuch, über das Investitionshilfegesetz mit Zwangsanleihen die Staatskassen zu füllen. Mit dem Geld sollte der Wohnungsbau gefördert werden, der unter der Rezession litt. Karlsruhe erklärte das Gesetz jedoch für nichtig. Zwangsanleihen seien nur „unter engen Voraussetzungen“ zulässig. Dem Gesetzgeber ist untersagt, „Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf (...) zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden“.

  • Wann Zwangsanleihen bisher gefordert wurden

    Auf die 1992 diskutierte Zwangsanleihe zur Finanzierung von Kosten der deutschen Einheit wurde auch verzichtet, um eine Konfrontation der Bundesregierung mit Karlsruhe zu vermeiden. 2008 forderten Gewerkschaften und SPD-Politiker eine Zwangsanleihe bei Reichen als Beitrag für ein Konjunkturpaket.

Poß unterstützt einen Vorstoß des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Die Ökonomen plädieren dafür, Vermögende in den Krisenländern mit einer Zwangsanleihe oder einer Vermögensabgabe an der Sanierung der Staatsfinanzen zu beteiligen.

Zwangsanleihen oder einmalige Vermögensabgaben hätten zwei Vorteile, schreibt das DIW in seiner Studie: Zum einen belasteten sie - anders als etwa eine Mehrwertsteuererhöhung - kaum die Konsumnachfrage. Zum anderen wären sie ein Signal an die Geberländer, dass die Empfänger von Hilfsmilliarden der Euro-Partner sich auch selbst besonders anstrengen.

Historische Vorbilder für Zwangsanleihen in Deutschland

  • Wehrbeitrag

    Als Wehrbeitrag führte das Reich 1913 eine einmalige Abgabe auf höhere Vermögen und Einkommen ein. Die Abgabenbelastung wurde über einen dreijährigen Zeitraum verteilt erhoben. Das gesamte Aufkommen machte etwa 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1913 aus und wurde zur Finanzierung der hohen Rüstungsausgaben verwendet.

  • Reichsnotopfer

    Im Jahr 1919 wurde das Reichsnotopfer im Rahmen der Erzbergerschen Finanzreformen als allgemeine außerordentliche Vermögensabgabe eingeführt. Das Nettovermögen der Steuerpflichtigen wurde breit erfasst und nach Abzug eines Freibetrages von 5000 Mark (für Verheiratete 10.000 Mark) progressiv besteuert. Die Steuersätze begannen bei zehn Prozent und stiegen stufenweise bis auf 65 Prozent für abgabepflichtige Vermögen über sieben Millionen Mark.

    Die Vermögensabgabe scheiterte in den Folgejahren weitgehend. Die Finanzverwaltung war kaum in der Lage, die Vermögen umfassend zu ermitteln, die hohen Abgabesätze lösten politische Empörung sowie starken Steuerwiderstand und Steuerflucht aus.

  • Allgemeine Vermögensteuer

    Ab 1923 wurde das Reichsnotopfer durch die allgemeine Vermögensteuer ersetzt, die dann in Deutschland bis 1996 erhoben wurde. Parallel zur Einführung der Vermögensteuer erhob das Reich 1922/23 eine Zwangsanleihe. Zeichnungspflichtig waren alle am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark.

    Im Zuge der Hyperinflation im Jahre 1923 wurde die Zwangsanleihe zu einer Vermögensabgabe, soweit sie angesichts der sich stark beschleunigenden Inflation nennenswerte Belastungswirkungen auslöste.

  • Vermögensabgabe

    Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1949 eine Vermögensabgabe auf den Vermögensbestand von 1948 erhoben, die1952 im Rahmen des Lastenausgleichs abschließend geregelt wurde. Die Bemessungsgrundlage orientierte sich grundsätzlich an der Vermögensteuer, juristische Personen waren gesondert steuerpflichtig. Abgabepflichtig waren vor allem Grund- und Betriebsvermögen entsprechend den steuerlichen Einheitswerten.

  • Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft

    Das Investitionshilfegesetz von 1952 sah eine Zwangsanleihe bei der gewerblichen Wirtschaft zugunsten von Investitionen in einzelnen Grundstoffindustrien vor. Hintergrund waren Finanzierungsprobleme der Grundstoffindustrien, die noch Bewirtschaftungsvorschriften und Preisregulierungen unterlagen. Bei den aufbringungspflichtigen Unternehmen wurde auf Grundlage der Gewinne und Umsätze 1950/51 ein Betrag von einer Milliarde DM (1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 1952) erhoben.

    Als Gegenleistung erhielten die leistenden Unternehmen Aktien oder Schuldverschreibungen der begünstigten Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte diese Zwangsanleihe später als vereinbar mit den Kompetenzen des Bundes zur Wirtschaftsregulierung  und sah darin auch keinen Verstoß gegen die Grundrechte.

  • Investitionshilfeabgabe

    Im Herbst 1982 führte die neugebildete schwarz-gelbe Bundesregierung eine Investitionshilfeabgabe zur Förderung des Wohnungsbaus ein, die später unverzinslich zurückgezahlt werden sollte. Die Abgabe betrug fünf Prozent der festzusetzenden Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld der Jahre 1983, 1984 und 1985, wobei sie auf die Einkommensteuer nur erhoben wurde, soweit die Steuerschuld 15.000 DM (30.000 DM bei Verheiratenden) überstieg.

    Bei Gewinneinkünften ermäßigte sich der Abgabesatz um 20 Prozent der inländischen Investitionen des Abgabepflichtigen. Die Abgabe sollte in den Jahren 1990 bis 1993 zurückgezahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Abgabe 1984 für verfassungswidrig. 

  • 17.07.2012, 14:52 Uhrwolkenbruch

    „Diese Meldung ist doch wie Karneval fürs Volk“.

    Da werden ein paar Baldrian-Lutschbonbons ins Volk geworfen, damit sich das Volk wieder beruhigt.

    Prima, jetzt endlich müssen die Reichen auch zahlen …

    Wer alles glaubt, was einem im Funk, Fernsehen, Printmedien, Internet, usw. untergejubelt wird, hat auch verloren.

    Es geht der Punk ab, aber keiner will es zulassen!

    Es wird noch richtig übel …

  • 17.07.2012, 09:29 UhrHumanist

    Im Grunde ist die Idee, die großen Vermögen zum Ausgleich der Überschuldung in mindestens 12 von 17 Euroländern, die eigentlich unter den Rettungsschirm müssten - darunter auch dieses Land - nicht unbegründbar, denn die haben ja ihre Vermögen zum großen Teil auch mit hohen staatlichen und europäischen Subventionen angehäuft und können jetzt nicht, außerhalb des fiskalischen Euroraumes zusehen, wie ihre Länder untergehen, weil sie angeblich mehr dem Globalprinzip als "nationalen Eigenarten" verpflichtet sind.
    Aber man sollte ruhig überlegen und die neue Rettungseuphorie auf eine solidere Basis stellen, wozu unbedingt eine geordnete Buchführung gehört: Geht man von den Verhältnissen dieses Landes aus, muß man schon bei den Schulden feststellen, daß sie nicht ordnungsgemäß ermittelt sind: Dieses Land nennt nur immer die bilanzierte Schuld aus aufgenommenen Krediten von rd. 2,5 Bio. Euro, was etwa 100% des BIP ausmacht. Daneben ist dieser Staat (Bund, Länder, Gemeinden) aber Verpflichtungen gegenüber seinen Sozialkassen von rd. 5,0 Bio. Euro eingegangen, also nochmals 200% BIP, die durch schlichtes nicht bilanzieren aber nicht aus der Welt zu schaffen sind. So gesehen sind die rd. 10,0 Bio. Euro Nettogesamtvermögen, die zu 70% den "Reichen" gehören und schon seit 2009 nicht mehr "im Lande" sein sollen, auch nicht die Welt. Bei den übrigen EU-Ländern mag es ganz ähnlich aussehen.

  • 16.07.2012, 13:18 UhrKea

    Was aber die Pleite nicht verhindert, weil ein Staatsbankrott so definiert wird, dass ein Staat bankrott ist, sobald er seinen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt; und wenn er sich mittels Inflation seiner Verpflichtungen entledigt, ist das als seinen Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen zu werten.

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