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Warten auf Karlsruhe: EZB-Bondkaufprogramm erst nach ESM-Urteil

Pläne zum Kauf von weiteren Staatsanleihen hat die EZB wohl schon länger. Vorstellen will sie EZB-Präsident Draghi aber erst, wenn die deutschen Verfassungsrichter ihre Zustimmung zum Rettungsschirm ESM gegeben haben.

Kreisen zufolge will EZB-Präsident Mario Draghi sein Bondkaufprogramm nach dem ESM-Urteil aus Karlsruhe vorstellen. Quelle: dapd
Kreisen zufolge will EZB-Präsident Mario Draghi sein Bondkaufprogramm nach dem ESM-Urteil aus Karlsruhe vorstellen. Quelle: dapd

FrankfurtEZB-Präsident Mario Draghi wird die Einzelheiten seines Plans zum Aufkauf von Staatsanleihen wohl erst nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit des permanenten Rettungsschirms ESM mit dem Grundgesetz bekannt geben.

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Wie zwei mit den Vorgängen vertraute Vertreter der Europäischen Zentralbank gegenüber Bloomberg News erklärten, dürften Anleger, die sich von der Pressekonferenz Draghis am 6. September die Ankündigung eines definitiven Ankaufprogramms erhoffen, enttäuscht werden. Die beiden Personen wollen anonym bleiben, weil die Überlegungen der EZB vertraulich sind. Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung zum ESM am 12. September bekannt geben.

Am Anleihekaufprogramm werde noch gearbeitet, sagten die beiden Personen, und es sei nicht zu erwarten, dass die Arbeiten bis zum 6. September abgeschlossen werden. Ein Sprecher der EZB in Frankfurt lehnte es ab, die Meldung zu kommentieren.

Zwar sei es wahrscheinlich, dass Draghi am 6. September einen Zwischenbericht zum Kaufprogramm gibt, sagten die beiden mit den Überlegungen des EZB-Rats vertrauten Personen. Die endgültige Ausgestaltung des EZB-Programms hänge aber möglicherweise davon ab, ob die Ungewissheit über den permanenten Rettungsschirm geklärt wird. Daher, so die Personen, sei es sinnvoll, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten.

Die EZB als entscheidende finanzpolitische Macht

  • Käufer von Staatsanleihen

    Die EZB hat ein Programm zum Ankauf von Staatsanleihen. Sie kann frei entscheiden, wie viele Anleihen sie von Ländern kauft, um deren Zinslast zu drücken. Bislang hat die EZB für 211 Milliarden Euro Staatsanleihen gekauft - wie viele Bonds sie jeweils von welchen Ländern gekauft hat, hält sie geheim.

  • Regierungsaufseher

    In Griechenland, Portugal und Irland kontrolliert die EZB zusammen mit der EU-Kommission und dem Internationalen Währungsfonds direkt die Finanz- und Wirtschaftspolitik der jeweiligen Regierung. Das schließt sogar detaillierte Vorgaben zur Reform des Taxigewerbes ein. Wenn der Rettungsschirm ESM einsatzbereit sein sollte und weitere Länder sich unter seinen Schutz begeben, könnte sich die indirekte Regierungsbeteiligung der EZB bald über halb Europa erstrecken.

  • Bankenretter

    Eigentlich sollte die EZB nur solventen, also kreditwürdigen Banken Liquidität gegen gute Sicherheiten geben. Aber nachdem ganze Bankensysteme aus den Fugen geraten waren, zeigte die EZB sich immer großzügiger: Sie hat den Banken eine Billion Euro an Krediten mit dreijähriger Laufzeit gegeben. Damit ersetzt sie die Bankanleihen, über die sich die Häuser sonst finanzieren, die viele Banken aber nicht mehr absetzen können, weil sie als nicht mehr solvent genug gelten. Ohne diese Sonderkredite der EZB hätten viele Banken auslaufende Bankanleihen nicht mehr bedienen können und hätten geschlossen werden müssen, mit hohen Kosten für die Steuerzahler.

  • Undurchsichtige Nothilfen

    Besonders undurchsichtig sind die Nothilfen, mit denen nationale Zentralbanken Problembanken helfen. Diese Nothilfe, genannt „Emergency Liquidity Assistance“ (ELA), kommt zum Einsatz, wenn Banken nicht mehr über genügend für die EZB akzeptable Sicherheiten verfügen. Die Notenbanken Griechenlands und Irlands, die am stärksten ELAs vergeben haben, weisen das Volumen dieser Hilfsprogramme in ihren Bilanzen nicht eindeutig aus. Griechische Banken können sich derzeit nur noch über ELA mit Liquidität versorgen.

  • Bankaufseher

    Die europäischen Regierungschefs haben beschlossen, eine gemeinsame europäische Bankaufsicht zu schaffen. Die EZB soll die Oberhoheit bekommen und arbeitet bereits Pläne aus. Kritiker, auch unter den Notenbankern, fragen sich, wie man eine politisch unabhängige Institution, die sich für ihr Tun und Unterlassen nicht rechtfertigen muss, Entscheidungen über die Abwicklung oder Rettung von Banken treffen lassen kann, die die Steuerzahler Hunderte Milliarden Euro kosten können.

  • Außenhandelsfinanzierer

    Durch die großzügige Notenbankhilfe werden nicht nur Banken gerettet, sondern ganze Staaten. Denn mit dem großzügigen Kredit von der EZB bezahlen die griechischen oder spanischen Banken die Forderungen des Auslands. Die entstehen dadurch, dass diese Länder im Handels- und Kapitalverkehr mit dem Ausland weniger einnehmen, als sie bezahlen müssen. Da sie den nötigen Kredit von privater Seite nicht mehr bekommen, müssten sie ihre Einfuhren sofort massiv einschränken, wenn die Notenbank nicht so großzügig Kredit gewährte.

Es könne noch einen Monat dauern bevor das Programm in allen Einzelheiten stehe, sagten sie. Zwar sei die Bundesbank gegen Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB, doch werde sie voraussichtlich überstimmt, sagte eine der Personen.

Draghi sagte am 2. August, Arbeitsgruppen der EZB würden “in den kommenden Wochen” ein Kaufprogramm ausarbeiten. Die Ankündigung gab Raum für Spekulationen, wonach er den Plan nach der nächsten Ratstagung vorstellen werde.

  • 29.08.2012, 12:40 UhrChris

    falsch!
    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/esm-verfuegt-de-facto-ueber-banklizenz-bundestag-gab-euro-rettern-blankoscheck/7068358.html

  • 28.08.2012, 11:59 UhrRechner

    "'RCF' sagt
    -----------------
    Hallo Talibu28,
    zu deinen Fragen zur Firmenform etc.: Der ESM ist eine praktisch nicht auflösbare "internationale Institution" mit allen Rechten einer Bank, aber ohne deren Pflichten.
    -----------------

    Unsinn.

    Der ESM ist keine Bank.

    +++

    'RCF' sagt
    -----------------
    Der Vorgänger EFSF war noch eine AG, aber der ESM hat keine Rechtsform, die in der EU vorkommt oder geregelt wäre.
    -----------------

    Die "Rechtsform" des ESM ist im ESM-Vertrag geregelt.

    Der ESM ist eine zwischenstaatliche Organisation wie zum Beispiel der Internationale Währungsfonds.

    +++++

    'RCF' sagt
    -----------------
    Der Vorgänger EFSF war noch eine AG, aber der ESM hat keine Rechtsform, die in der EU vorkommt oder geregelt wäre. "Sitz" Luxemburg ist nett, aber vertraglich handelt es sich dabei um ein unverletzliches, praktisch also hoheitliches Gebiet.
    -----------------

    Unsinn.

    Der Sitz des ESM ist Luxemburg.

    Unverletzlich sind nur seine Geschäftsräume.

    Gleiches gilt zum Beispiel auch für den Europäischen Gerichtshof.

    +++

    ESM-Vertrag:

    http://www.european-council.europa.eu/media/582866/02-tesm2.de12.pdf

  • 28.08.2012, 10:32 UhrBlickensdoerfer

    Tabilu 28: " . . . kann mir jemand die Firmenform des ESM sagen." Dass diese Frage (und nicht nur von Tabilu)gestellt wird und nach der "Firmenform des ESM" ist Folge der überall und von fast allen verwendeten Bezeichnung "Europäischer Stabilitätsmechanismus" (ESM). Das ist gewollt und hat das gewollte Verständnis erzeugt, es handele sich dabei um etwas Existierendes, einen Mechanismus. Doch selbst in dem betreffenden Vertrag
    wird darauf verwiesen, dass "Europäischer Stabilitätsmechanismus" - übrigens ein in Deutsch unsinniges Wortekonstrukt - Bezeichnung für eine nach diesem Vertrag zu bildende "Internationale Finanzinstitution" ist.
    Mit "Europäischer Stabilitätsmechanismus" wird ein Verständnis erzeugt, mit einem Mechanismus werde Stabilität erreicht. Deshalb ist auch in diesem Verständnis das entsprechende Gesetz falsch bezeichnet worden. Die Tätigkeit dieser "Internationalen Finanzinstitution", der die Verfügungsmacht über sehr viel Geld der Euro-Länder übertragen werden soll, ist auch weder eine mechanische noch kann mit ihr etwas stabilisiert werden. Um sich von diesem falschen Verständnis nicht weiter irritieren zu lassen, sollte nicht, obwohl überall üblich, von ESM die Rede sein, sondern von einer "Internationalen Finanzinstitution", der große Verfügungsmacht übertragen werden soll.

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