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01.07.2008 
EU-Richtlinie

Was darf ein europäischer Betriebsrat?

von Helmut Hauschild

Zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist ein heftiger Streit über die Rechte europäischer Betriebsräte entbrannt. Anlass ist ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der die Informations- und Anhörungsrechte der Arbeitnehmervertreter bei Umstrukturierungen und Betriebsverlagerungen stärken soll.

EU-Flagge: Über den Richtlinienentwurf der Kommission in Brüssel zun Informations- und Anhörungsrechten von Arbeitnehmervertretern ist ein heftiger Streit entbrannt. Foto: apLupe

EU-Flagge: Über den Richtlinienentwurf der Kommission in Brüssel zun Informations- und Anhörungsrechten von Arbeitnehmervertretern ist ein heftiger Streit entbrannt. Foto: ap

BRÜSSEL. Der Entwurf schaffe große Probleme für die Unternehmen und erschwere den sozialen Dialog, kritisiert der Generalsekretär des europäischen Wirtschaftsverbandes Business Europe, Philippe de Buck, in einem dem Handelsblatt vorliegenden Brief an die Kabinettschefs aller EU-Kommissare. Der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Reiner Hoffmann, wirft der Kommission dagegen vor, sie verfehle ihr selbst gestecktes Ziel einer besseren Beteiligung der Eurobetriebsräte an wichtigen Unternehmensentscheidungen.

Seit 1994 haben die Beschäftigten großer internationaler Unternehmen das Recht, einen europäischen Betriebsrat zu gründen. Dessen Befugnisse sind allerdings deutlich geringer als diejenigen deutscher Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie beschränken sich auf Information und die Anhörung durch das Management. EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla will diese Informations- und Anhörungsrechte mit einer Reform der Richtlinie über die europäischen Betriebsräte klarer definieren und teilweise ausweiten.

Der Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, soll morgen als Teil eines umfassenden Sozialpakets der Kommission auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden. Zu dem Paket gehören unter anderem auch strengere Vorschriften zum Schutz der Bürger vor Diskriminierungen im Geschäftsverkehr (Handelsblatt vom 27. Juni). Die Betriebsräte-Richtlinie gilt für Unternehmen mit insgesamt mindestens 1000 Beschäftigten in mindestens zwei EU-Ländern. Das Management ist verpflichtet, auf Antrag der Belegschaft einen Eurobetriebsrat einzurichten. Aktuell gibt es in 820 Unternehmen ein solches Gremium.

Das EU-Parlament hatte die Kommission gedrängt, die Rechte der europäischen Betriebsräte auszuweiten. Anlass waren mehrere heftig umstrittene Betriebsverlagerungen, namentlich die Schließung der Handyproduktion von Nokia in Bochum. Der Betriebsrat und die Gewerkschaften hatten Nokia vorgeworfen, sie seien überrumpelt worden und hätten keine Chance gehabt, Vorschläge zum Erhalt des Werkes zu machen.

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