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18.06.2006 
Deutsche Wirtschaftspolitik

Kurzer Flirt mit Keynes

von Olaf Storbeck

Im Juni 1967 tritt das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz in Kraft – begleitet von großen Hoffnungen, die Konjunktur steuern zu können. Doch die Politik kommt schnell an ihre Grenzen.

DÜSSELDORF. Bankier Karl Paul Jacobi hatte sich die Sache lange überlegt und akribisch geplant. Vier Tage hatte er gewartet, dann erst schritt der Mitinhaber des privaten Kölner Bankhauses Mertins zur Tat. „An der Rheinfähre in Langel bei Köln nestelte er zwei Pistolen aus seinem dunklen Anzug“, berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“, „richtete einen Lauf gegen die linke Schläfe, den anderen gegen das Herz und drückt gleichzeitig ab.“ Nur wenige Tage zuvor hatte die Bankenaufsicht Jacobis Kreditinstitut die Lizenz entzogen – zu viele faule Kredite hatten das Eigenkapital des 1860 gegründeten Bankhauses aufgezehrt. Die Krise der westdeutschen Konjunkturpolitik fordert ihr „erstes Menschenopfer“, schreibt der „Spiegel“. Jacobi starb am 31. Mai 1966.

Ein Gespenst geht um in der Bundesrepublik des Frühsommers 1966 – das Gespenst der großen Depression. Im Land des Wirtschaftswunders stockt die Konjunktur, zum ersten Mal seit der Währungsreform 18 Jahre zuvor. Die Börsenkurse sind auf Talfahrt, Auftragseingänge und Industrieproduktion brechen ein, innerhalb weniger Monate schießt die Zahl der Arbeitslosen von 100 000 auf mehr als 500 000 nach oben. „Es ist nicht mehr albern, wieder von den Krisenjahren 1929 bis 1932 zu sprechen“, sagt der damalige Siemens-Chef Adolf Lohse. Im Ruhrgebiet wehen schwarze Fahnen, der rechtsextremen NPD laufen die Wähler zu.

Dies ist das Klima, in der die deutsche Wirtschaftspolitik einen radikalen Kurswechsel vollzieht – weg vom ordoliberalen Grundprinzip der „Freiburger Schule“, die ein Eingreifen des Staates in das Marktgeschehen ablehnt, hin zu einer aktiven Konjunktur- und Wachstumspolitik auf der Basis der Theorien des britischen Makroökonomen John Maynard Keynes.

Am 14. Juni 1967 bekommt dieser Paradigmenwechsel Gesetzeskraft: In der 24. Kalenderwoche vor 39 Jahren tritt das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ in Kraft. Mit überwältigender Mehrheit haben Bundestag und Bundesrat dafür gestimmt. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele der Wirtschaftpolitik definiert – sie solle „gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und zu außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen“.

In 33 Paragrafen wird ein umfassendes Arsenal von konjunkturpolitischen Instrumenten definiert: Konjunkturausgleichsrücklagen, Investitionsprämien, variable Einkommensteuersätze. Durch eine Steuerung der öffentlichen Ausgaben soll der Staat fortan schädliche Konjunkturzyklen glätten – im Abschwung sollen schuldenfinanzierte Ausgabenprogramme die Nachfrage ankurbeln, im Aufschwung Rücklagen für schlechte Zeiten gebildet werden. Ohne ein Eingreifen des Staates, lautet das damals herrschende Paradigma in Wissenschaft und Politik, kann eine moderne Marktwirtschaft ihr Produktionspotenzial nicht voll ausnutzen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Große Teile der Wirtschaft schlitterten in eine kräftige Krise.

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Sachverständigenrat 1,9