
Berlin/FrankfurtDie Europäische Zentralbank (EZB) lehnt die Beteiligung an einem eventuellen weiteren Schuldenschnitt in Griechenland ab. „Der mögliche zusätzliche externe Finanzierungsbedarf kann nur durch die Mitgliedsstaaten der Eurozone geschlossen werden“, sagte der deutsche EZB-Direktor Jörg Asmussen der Tageszeitung „Die Welt“. Eine Umschuldung auf Kosten der EZB stehe nicht zur Diskussion.
„Die EZB könnte sich an einer solchen Umschuldung auch gar nicht beteiligen, da dies eine verbotene monetäre Staatsfinanzierung wäre“, so Asmussen weiter. Der Notenbanker reagiere damit auf Druck aus Athen und anderen europäischen Hauptstädten, heißt es in dem Bericht.
Der Pakt gilt für alle 27 EU-Länder. Zum einen kann nun ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nicht nur bei einer Defizitquote von mehr als 3 Prozent eröffnet werden, sondern auch wenn ein Land seine über 60 Prozent liegende Schuldenquote nicht schnell genug abbaut. Zudem folgen der Eröffnung eines Verfahrens wesentlich schneller finanzielle Sanktionen (Einlagen bei der EU oder Strafzahlungen), wenn sich ein Mitgliedstaat nicht an die Empfehlungen des Rats zur Haushaltskonsolidierung gehalten hat.
Dadurch soll die Bedeutung der jährlichen Stabilitätsprogramme gestärkt werden: Alle 27 EU-Staaten müssen in der ersten Hälfte eines jeden Jahres auf Basis der Wachstumsprognosen der EU-Kommission aufzeigen, wie die Staatsfinanzen mittelfristig auf eine solide Basis gestellt werden sollen. Im zweiten Halbjahr evaluiert (deshalb europäisches Semester) die Kommission diese Programme anschließend und der Rat gibt eine Stellungnahme ab. Zudem kann der Rat eine Frühwarnung abgeben, um das Auftreten eines übermäßigen Defizits zu verhindern.
Der Pakt erleichtert den Start eines Defizitverfahrens gegen Schuldensünder. Liegt die Defizitquote über 3 Prozent, kann ein Verfahren nur mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden. Zudem darf das strukturelle Defizit eines Landes in den meisten Fällen höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen und alle Länder müssen eine Schuldenbremse einführen, deren Umsetzung in nationales Recht vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden kann.
Nach Entwürfen der Europäischen Kommission soll die Überwachung der 17 Euro-Staaten noch einmal verschärft werden. Ein vorläufiger Haushalt für das folgende Jahr müsste danach bereits bis zum 15. Oktober eingereicht werden, um die fiskalpolitische Ausrichtung frühzeitig zu koordinieren. Im Fall schwerwiegender Verstöße gegen den Stabilitätspakt kann die Kommission eine Überarbeitung der Haushaltsplanung fordern. Länder mit finanziellen Schwierigkeiten, die eine vorsorgliche Kreditlinie beim ESM/EFSF beantragt haben, werden besonders beaufsichtigt.
Vorrangiges Ziel des Pakts ist es, durch eine größere Wettbewerbsfähigkeit und die Vermeidung von Ungleichgewichten das Wirtschaftswachstum anzuschieben und eine größere Konvergenz zwischen den Ländern zu erreichen. Dafür verpflichten sich die Länder jedes Jahr zu konkreten Maßnahmen, die die Länder selbständig aussuchen. Allerdings nennt der Pakt konkrete Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen: Der Prozess der Lohnsetzung und die Lohnindexierung sollen flexibilisiert und auf nationaler Ebene Fiskalregeln gesetzlich verankert werden, etwa in Form einer Schuldenbremse oder von Regeln, die die Ausgaben begrenzen. Die gewählten Maßnahmen werden in die nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme aufgenommen, und nach 12 Monaten wird ihre Umsetzung kontrolliert.
Hier wird anhand von zehn Indikatoren wie z.B. dem Leistungsbilanzsaldo untersucht, ob sich in einem Land Ungleichgewichte gebildet haben. Verletzt einer der Indikatoren einen bestimmten Grenzwert, wird in einer genaueren Analyse überprüft, ob es sich hierbei tatsächlich um ein Ungleichgewicht handelt und wie schwerwiegend dieses ist. So lange ein weniger schwerwiegendes Ungleichgewicht vorliegt, greift auch hier eine präventive Komponente: Kommission und Rat können im Rahmen des Europäischen Semesters – also in der Reaktion auf die nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogramme – Empfehlungen aussprechen, wie diesem Ungleichgewicht begegnet werden sollte. Bei einem ernsthaftes Ungleichgewicht muss das betroffene Land in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen und Fristen für die Korrektur der Ungleichgewichte nennen. Bei einem Fehlverhalten drohen auch hier Sanktionen, die nur durch eine qualifizierte Mehrheit verhindert werden können.
Ginge es nach der Politik, sollte die Zentralbank zumindest auf einen Teil ihrer Forderungen gegenüber Athen verzichten. Auch Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), hatte den anderen öffentlichen Gläubigern zuletzt nahegelegt, auf Forderungen zu verzichten.
Analysten schätzen, dass die EZB griechische Papiere im Volumen von etwa 40 Milliarden Euro hält. Die Titel wurden gekauft, um das erste Hilfspaket für Athen zu flankieren. Bereits beim ersten griechischen Schuldenschnitt im März blieb die EZB ungeschoren. Sie hatte im Vorfeld die Wertpapierkennnummern ihrer Papiere ändern lassen, um zu verhindern, dass der griechische Staat Zugriff darauf bekommt.
Privatanleger zwang Athen damals durch Umschuldungsklauseln zum Forderungsverzicht. Im Schnitt mussten die Investoren mehr als 70 Prozent abschreiben. Dagegen kassiert die Notenbank bislang sogar weiter Zinsen auf ihre Hellas-Anleihen. Sowohl die EZB als auch der IWF betrachten sich im Fall Griechenlands bislang als bevorzugte Gläubiger, deren Forderungen vorrangig bedient werden müssen. Bei ihrem jüngst beschlossenen neuen Anleihekaufprogramm wird die Notenbank auf diesen Status verzichten.

Keiner spricht Klartext!
a) Wenn Griechenland statt in den letzten 2 Jahren weiterhin Beamte einzustellen (letzte Chance zur "Versorgung" der Freunde?)den überdurchschnittlich großen Staatsapparat verkleinert hätte, wäre viel gespart.
b) Wenn die Selbständigen in Griechenland ihre Steuern zahlen würden, ergäben sich so viele zusätzliches Steuereinnahmen, dass die Sparmaßnahmen entfallen könnten...
c) Wenn die reichen Griechen nicht ihr Geld ins Ausland transferieren würden, könnte sie den Staat selbst retten.
Aber das überlässt man wohl gerne den Europäern und letztendlich den Deutschen.

Gäbe Griechenland relativ zur Wirtschaftskraft nur ähnlich viel für sein Militär aus wie der EU-Durchschnitt, wäre seine Finanzlage heute tragfähig, teure Rettungsprogramme nicht nötig. Die griechische Regierung und die EU-Kommission streiten sich über die tatsächliche Höhe der Ausgaben für Waffensysteme. Schwarzgeld scheint in Massen zu fließen. Ein ehemaliger Verteidigungsminister sitzt im Gefängnis, weil er sich von Ferrostaal hat bestechen lassen. Solche Ausgabenfreudigkeit eines bankrotten Landes und solche Intransparenz wie in Griechenland sollten eigentlich Anlass zu etwas mehr als zwei, drei wolkigen Sätzen sein. Aber daran hat scheinbar niemand ein Interesse. Immerhin ist Griechenland der fünftgrößte Waffenimporteur der Welt und bezieht ein Drittel seiner Waffen aus Deutschland. Auch Frankreich liefert eifrig. Größter Lieferant sind die USA.

Beim nächsten Schuldenschnitt nicht mitmachen (also auf erstrangige Forderungen verzichten), weil das sonst Staatsfinanzierung wäre. Beim künftigen Ankauf von Anleihen dann aber DOCH auf die erstrangigen Forderungen verzichten – das soll dann KEINE Staatsfinanzierung sein.
Kapier ich nicht.
12 Kommentare
Alle Kommentare lesen