Geldpolitik

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Jürgen Stark: „Verbotene Staatsfinanzierung“

exklusiv Der Widerstand gegen Pläne der EZB, Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen, wird lauter. Ex-EZB-Chefökonom Jürgen Stark meldet sich mit harter Kritik an den Ex-Kollegen zu Wort - und findet prominenten Widerhall.

Ex-EZB-Chefökonom Jürgen Stark. Quelle: Reuters
Ex-EZB-Chefökonom Jürgen Stark. Quelle: Reuters

BerlinIm Kampf gegen die Euro-Schuldenkrise hat die EZB nach Überzeugung ihres früheren Chefvolkswirts Jürgen Stark „wiederholt rote Linien überschritten“. In einem Kommentar für das Handelsblatt wirft Stark der Notenbank die verbotene Finanzierung von Staatshaushalten vor. Auch nach Einschätzung des Münchner Ifo-Instituts hat die EZB bereits ihre Befugnisse überschritten. „Auch ich habe den Eindruck, dass die EZB ihr Mandat überdehnt hat“, sagte Ifo-Konjunkturchef Kai Carstensen Handelsblatt Online mit Blick auf die Kritik von Stark. „Die kürzlich erfolgte, indirekte Zwischenfinanzierung Griechenlands über ELA-Kredite ist das jüngste Beispiel dafür“, betonte Carstensen.

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Hintergrund ist, dass die EZB Griechenland indirekt vor dem Bankrott rettet, indem sie den Banken des Landes Geld leiht. Dies tut sie, indem sie die Aufstockung griechischer Kurzfrist-Anleihen („Emergency Liquidity Assistance“; kurz: ELA) billigte. Käufer der kurzlaufenden Schuldverschreibungen des Staates waren zuletzt vor allem griechische Banken. Diese reichen die Papiere wiederum im Rahmen der ELA-Kreditlinie bei der griechischen Notenbank ein und erhalten frisches Geld. Das ELA-Geld wird von der griechischen Zentralbank bereitgestellt, die auch dafür haften soll. Die Ausfallgefahr liegt formal beim Staat - doch der hängt am Tropf internationaler Geldgeber. Deshalb tragen diese letztlich auch das Risiko.

Die Regeln für die EZB nach dem Maastricht-Vertrag

  • Kaufverbot für Anleihen

    Artikel 104 (1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.

  • Keine gemeinsame Haftung

    Artikel 104 b (1) Die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein. (...)

  • Die Preisstabilität

    Artikel 105 (1) Das vorrangige Ziel des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken, d. Red.) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen.

  • Die Unabhängigkeit

    Artikel 107 Bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des ESZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.

Ifo-Ökonom Carstensen warnte die Zentralbank vor weiteren Mandats-Überschreitungen. Wenn die EZB nun noch ihre Hilfe in Form von Staatsanleihekäufen von finanzpolitischen Voraussetzungen abhängig machen sollte, etwa der Konsolidierung von Haushalten oder dem Eintritt unter den Rettungsschirm, habe sie „die rote Linie zur Finanzpolitik endgültig überschritten“. Risikoaufschläge für Staatsanleihen seien doch nicht die Zielgröße der EZB, unterstrich Carstensen.

Der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer, unterstützt Stark ebenfalls in seiner Einschätzung der EZB-Krisenpolitik. „Stark hat Recht, wenn er beklagt, dass die EZB de facto Staatsausgaben der Problemländer finanziert.“

  • 31.08.2012, 14:10 Uhrgeorge.orwell

    HÜTCHENSPIELE

    ...EZB, ESM, Staatsnaleihen, target2 ... was soll das alles?

    Die Schulden werden von Rechts nach links geschoben oder anders gelabelt.

    Ich will endlich mal eine Übersicht sehen wer wo verschuldet ist. WER sind die Netto-GLÄUBIGER? .. Rothschild und Co. vielleicht ? ...trust in Steueroassen?

    Warum lassen wir uns ausrauben von der internationalen Hochfinanz?

  • 29.08.2012, 19:59 Uhrpopper

    "Dass die gemessene Inflationsrate nur mit Verzögerung über den Vermögenseffekt steigt - wie bei einer ausgedehnten langjährigen Assetblase - also Konsumnachfrage wird, ist jedem klar. Aber die Blasen sind dennoch schädlich und alles andere als stabilitätsfördernd." schreibt @dotti

    ####

    Ja und wenn sich der Reichtum konzentriert und in den Konsum geht, was dann? Glauben Sie die Reichen kaufen dann die Welt oder jeden Monat ein Auto? Ja wenn schon, das bringt keine Inflation. Viel wahrscheinlicher ist, dass das ganze Geld dann im Derivatemarkt herumdümpelt und eben nicht den Weg in die Realwirtschaft findet. Das heißt es wird immer noch kein Nachfrageboom generiert, der die Preise hochtreibt und Inflation bewirkt.

  • 29.08.2012, 19:47 Uhrpopper

    ...Bravo, sehr gute Ergänzung meiner Ausführungen. Gäbe es nur mehr aufgeklärte Leute wie Sie, die nicht auf diesen Blödsinn der politischen und medialen Meinungsmache hereinfallen...

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