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Eckdaten: Kurzarbeit kommt für Betriebe teuer

Die Arbeitsagenturen geben viel Geld für die Jobsicherung aus – aber die Unternehmen legen hohe Summen drauf. Das zeigt eine aktuelle Studie. Die Befunde widersprechen der verbreiteten These, Kurzarbeit sei für die Firmen dank großzügiger Förderregeln praktisch gratis zu haben.

Experten gehen davon aus, dass sich die Gesamtzahl der Kurzarbeiter im Jahresmittel bei 1,1 Millionen einpegeln wird. Quelle: dpa
Experten gehen davon aus, dass sich die Gesamtzahl der Kurzarbeiter im Jahresmittel bei 1,1 Millionen einpegeln wird. Quelle: dpa

BERLIN. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Unternehmen werden sich die Jobsicherung per Kurzarbeit in diesem Jahr zusammen gut elf Mrd. Euro kosten lassen. Etwas mehr als die Hälfte davon entfällt direkt auf Leistungen aus der Beitragskasse. Noch einmal fünf bis sechs Mrd. Euro sind Kosten, die Unternehmen für ihre Kurzarbeiter aus eigener Kasse weiter tragen müssen. Diese Eckdaten hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Modellrechnung ermittelt. Zusätzliche drei Mrd. Euro steuern demnach quasi die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Einkommenseinbußen bei.

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Die Ergebnisse sind besonders insofern bemerkenswert, als damit erstmals nähere Schätzungen für die sogenannten Remanenzkosten vorliegen – jene Arbeitskosten, die ein Unternehmen auch bei Kurzarbeit noch selber tragen muss. Sie widersprechen der verbreiteten These, dass Kurzarbeit für die Firmen dank großzügiger Förderregeln praktisch gratis zu haben sei. Tatsächlich laufen während der mittels Kurzarbeit abgedeckten Ausfallzeiten zwischen 24 und 48 Prozent der regulären Arbeitskosten weiter, rechnete das zur BA gehörende Forschungsinstitut aus.

Der niedrige Wert von 24 Prozent betrifft den Fall, dass das Unternehmen die Sozialabgaben für seine Kurzarbeiter bereits in voller Höhe von der Arbeitsagentur erstattet bekommt und auch daneben keine weiteren Aufstockungen zahlt. Das Kurzarbeitergeld beträgt – je nach Familienstand – 60 oder 67 Prozent des regulären Nettolohns. In einigen Bereichen sehen Tarifverträge jedoch vor, dass Unternehmen den Lohn bis auf 90 Prozent des Normalniveaus aufstocken. In diesem Fall ist der verbleibende Kostenanteil entsprechend höher. An Sozialabgaben müssen die Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit den halben Abgabensatz, bezogen auf 80 Prozent des Vollzeitlohns, zahlen. Vom siebten Monat an werden sie davon befreit.

Zu den wichtigen Kostenblöcken, die in jedem Fall trotzdem weiter beim Unternehmen bleiben, gehören der bezahlte Urlaub und Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Letztere werden auch dann in voller Höhe fällig, wenn sich durch Kurzarbeit die reguläre bezahlte Arbeitzeit über das Jahr gesehen deutlich verringert. Und der Urlaub ist deshalb eine Kostenposition, weil laut Gesetz auch Kurzarbeiter ihren regulären, voll bezahlten Jahresurlaub in Anspruch nehmen müssen.

Ein typischer Arbeitsplatz im verarbeitenden Gewerbe, auf den normalerweise Lohnkosten von 28,61 Euro pro Stunde entfallen, kostet das Unternehmen damit noch mindestens 6,76 Euro pro Stunde, ermittelte das IAB. Es geht davon aus, dass die per Kurzarbeit abgedeckte Ausfallzeit im Mittel etwa 38 Prozent der Normalarbeitszeit ausmacht. Die Gesamtzahl der Kurzarbeiter werde sich im Jahresmittel wohl bei 1,1 Millionen einpegeln. Das wären vier Prozent aller Beschäftigten und würde dem Stand zum Ende des ersten Quartals entsprechen. Dahinter stehen indes Kurzarbeiterquoten von über 20 Prozent in einigen Industriezweigen.

Die sogenannten Remanenzkosten erfüllen nach Ansicht der IAB-Forscher Hans-Uwe Bach und Eugen Spitznagel wichtige Steuerungsfunktionen: Sie leisteten einen Beitrag, um teure Mitnahmeeffekte zulasten der Sozialkassen zu verringern. Dies verhindere zugleich, dass Unternehmen mittels Beitragsgeld zu viele Arbeitsplätze „über Wasser“ halten, für die betriebswirtschaftlich auf Dauer ohnehin „kein Land in Sicht“ sei.

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