
BERLIN. In einer Stellungnahme für den Bundestags-Finanzausschuss, der heute eine Anhörung zum "Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung" durchführt, schreibt die Bundesbank: "Investoren werden damit nicht aus der Verantwortung entlassen, eigenständige Analysen für ihr Engagement zu erarbeiten." Die Stellungnahme liegt dem Handelsblatt vor.
Marktteilnehmer sollten sich nicht dazu verleiten lassen, einem aufsichtsrechtlichen "Gütesiegel" zu vertrauen, so die Bundesbank. Auch künftig werden Ratingurteile nur Aussagen über die Kreditwürdigkeit von Schuldnern sein. Unmittelbare Informationen über Liquiditäts- oder Marktpreisrisiken seien damit nicht verbunden.
Die großen Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch sind in der Finanzmarktkrise heftig unter Beschuss geraten. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Anleihen, die mit nicht besonders werthaltigen US-Hypotheken unterlegt waren, zu lange zu gut bewertet haben. Als diese Bewertung später korrigiert wurde, löste das eine Abwärtsspirale globalen Ausmaßes aus, die viele Banken in die Knie zwang. Häufig wird in diesem Zusammen von "toxischen Wertpapieren" gesprochen.
Für die Bundesregierung gilt seit dieser Zeit, dass kein Marktakteur und kein Produkt auf den globalen Finanzmärkten ohne entsprechende Regulierung und Aufsicht sein dürfe. Bereits im Juli 2009 beschloss die EU eine Verordnung über Ratingagenturen, die mit dem vorbereiteten Ausführungsgesetz auf nationaler Ebene jetzt umgesetzt werden soll. Das Gesetz soll Anfang Juni 2010 in Kraft treten.
Konkret sollen Ratingagenturen künftig durch die Finanzaufsicht BaFin kontrolliert werden, bis diese Befugnisse auf die neue Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde übertragen werden. Um die laufende Überwachung der Ratingagenturen durch die BaFin zu gewährleisten, sollen sich die Ratingagenturen einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss. Unabhängig davon soll die BaFin auch das Recht haben, je nach Anlass Prüfungen bei Ratingagenturen durchzuführen. Ferner dürfen Agenturen Unternehmen, die sie bewerten, nicht auch noch beraten. Auch sollen sie ihre Methoden, Modelle und Annahmen für Ratings offenlegen.
Sollten die Ratingagenturen gegen die Auflagen verstoßen, sind Bußgelder von bis zu einer Mio. Euro fällig. Wie Banken und Versicherungen müssen künftig auch die Ratingagenturen einen Obolus für die Aufsicht durch die BaFin entrichten.