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05.09.2007 
So seh ich es

Die soziale Kompetenz stärken

von Lothar Späth

Auf zwei Probleme hat unsere Gesellschaft noch keine angemessenen Antworten gefunden: Zum einen werden zu wenig Kinder geboren. Zum anderen sind alte Menschen im Bedarfsfall immer häufiger auf außerfamiliäre Versorgung und Pflege angewiesen. Und das eine Problem verstärkt das andere noch: Die Überalterung der Gesellschaft bedroht langfristig die Finanzierbarkeit der professionellen Altenpflege.

Das Sozialwesen unserer Gesellschaft hat sich enorm gewandelt. Im Zentrum des Wandels steht die Veränderung der Institution Familie. Die Ablösung der arbeitsteiligen Rollen in der Familie hin zur Gleichberechtigung und weitgehenden Gleichartigkeit im Berufsleben ist ein entscheidendes und zweifelsfrei wichtiges Element gesellschaftlicher Entwicklung.

Doch es sind auch neue ernsthafte Probleme entstanden, auf die unsere Gesellschaft noch keine angemessenen Antworten gefunden hat. Zum einen werden zu wenig Kinder geboren. Zum anderen sind alte Menschen im Bedarfsfall immer häufiger auf außerfamiliäre Versorgung und Pflege, die teuer bezahlt werden muss, angewiesen. Und das eine Problem verstärkt das andere noch: Die Überalterung der Gesellschaft bedroht langfristig die Finanzierbarkeit der Renten sowie der professionellen Altenpflege.

Sowohl Union als auch SPD sind vor diesem Hintergrund in jüngerer Zeit darum bemüht, die Institution Familie zu stärken. Die neueste Diskussion hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt angestoßen. Sie schlägt vor, ein Recht auf bezahlte Freistellung bis zu zehn Tagen für die Pflege eines Familienangehörigen einzuführen.

Diese Regelung soll sich nach Meinung der Ministerin an die Logik des schon lange bestehenden Freistellungsrechts zur Pflege kranker Kinder anlehnen. Darüber hinaus soll zu Pflegezwecken ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung mit dem Recht zur Rückkehr auf den Arbeitsplatz eingeführt werden. So berechtigt diese Forderungen im ersten Moment vielen Menschen erscheinen mögen, so unausgegoren sind sie, und zwar sowohl, was die Finanzierung, als auch, was die Eignung der Maßnahmen angeht.

Zunächst zur Finanzierung: Die Gesundheitsministerin will die Zehn-Tage-Regelung durch die Pflegeversicherung finanzieren und verkündet optimistisch, dass diese aufgrund der anstehenden Beitragserhöhung für die nächste Legislaturperiode gewappnet sei. Doch was kommt danach?

Dass angesichts des demografischen Wandels die Pflegeversicherung schon ohne diese Aufgabe unter enormem Druck steht, scheint bereits im Jubel der guten Konjunktur untergegangen zu sein. Beitragserhöhungen wären absehbar. Wollte man aber nicht ursprünglich hohen Lohnnebenkosten und überbordender Bürokratie auf dem Arbeitsmarkt zu Leibe rücken, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu begünstigen?

Die geforderten Freistellungsrechte würden Unternehmen auch auf direktem Wege teuer zu stehen kommen. Sofern die Arbeitnehmer tatsächlich von ihrem Recht Gebrauch machten - und nur dann wäre das Gesetz ja überhaupt sinnvoll -, riefe das neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand enorme Störungen im Betriebsablauf hervor. Das sind quasi versteckte Lohnnebenkosten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Eignung vorgeschlagener Maßnahmen lassen Zweifel aufkommen.

In Zeiten, da uns immer mehr Fachkräfte fehlen, wird man zudem für viele Mitarbeiter, die eine solche Auszeit nehmen, noch nicht einmal einen Ersatz finden. Nun wurde angekündigt, kleine Betrieb von bis zu zehn Mitarbeitern von der Freistellungspflicht zu verschonen. Im Umkehrschluss hieße das aber, Angestellten von Kleinbetrieben das Recht, ihre Angehörigen ohne Arbeitsplatzverlust pflegen zu dürfen, vorzuenthalten. Ich denke, diese Ungleichbehandlung ist ethisch und vermutlich auch rechtlich nicht haltbar. Und was ist eigentlich mit den vielen Kleinunternehmern und Freiberuflern, die in ihren Betrieben unentbehrlich sind?

Auch die Eignung der vorgeschlagenen Maßnahmen lassen solche Zweifel aufkommen, dass selbst ungeachtet ihrer Finanzierbarkeit davon abzuraten ist. Erstens ist eine Zehn-Tage-Regelung für die Altenpflege mit der bestehenden 20-Tage-Regelung für Kinder gar nicht vergleichbar. Wenn alte Menschen wirklich und unabdingbar ganztägig betreut werden müssen, so ist das Problem nicht - wie in der Regel bei einer Kinderkrankheit - nach zehn bis zwanzig Tagen wieder verschwunden. Es heißt, die zehn Tage seien nur zur organisatorischen Vorbereitung einer plötzlich notwendig werdenden Pflege gedacht. Aber dafür kann man notfalls auch den ein oder anderen Urlaubstag opfern.

Ebenso überflüssig ist die halbjährige Lösung. Wenn ein alter Mensch über ein halbes Jahr ganztägig gepflegt werden muss, so ist in den meisten Fällen nicht davon auszugehen, dass die Pflegebedürftigkeit nach diesem Zeitraum verschwunden ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden stattdessen in einer vollkommenen Planungsunsicherheit stecken.

Der Zeitraum eines halben Jahres ist zwangsläufig willkürlich gewählt. Die verantwortlichen Politiker sollten einsehen, dass man sozialen Problemen von solcher Komplexität nicht mit simplen Standardverordnungen begegnen kann. Anstatt mit bürokratischen sozialpolitischen Kraftakten der Gesellschaft unter dem Strich mehr Schaden als Nutzen zuzufügen, sollten wir viel mehr Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte der Gesellschaft setzen.

Zum einen sind individuelle Absprachen zwischen einem betroffenen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber wesentlich sinnvoller. Außerdem wird es keine echte Lösung für die Pflege und Betreuung alter Menschen geben, ohne bürgergesellschaftliche Sozialstrukturen zu entwickeln. Wenn wir diesen Prozess verstärken oder beschleunigen wollen, müssen die sozialen Kräfte der Gesellschaft und nicht die Anspruchshaltung gegenüber dem Staat oder Dritten gestärkt werden.

Gerade bei der Betreuung alter Menschen ist hier vieles möglich. Wir müssen unsere Kräfte gemeinsam einsetzen und die soziale Kompetenz älterer Menschen etwa für neue Nachbarschaftselemente wie Altengenossenschaften nutzen. Die ersten Modelle gibt es schon. Wir sollten die Initiativen auszeichnen.

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