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26.09.2007 
So seh ich es

Jenseits der Erwerbsarbeit

von Lothar Späth

Bessere Bedingungen für Spender und Stifter: Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Doch weder die Politik noch die Medien haben großes Aufsehen davon gemacht. Dabei ist stärkere Ausrichtung auf eine bürgerschaftliche Gesellschaft ungemein wichtig.

Nach der Zustimmung des Bundestags hat, von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Die Verständigung über das Gesetz erfolgte ungewöhnlich schnell, nämlich innerhalb von nur neun Monaten. Das ist deshalb besonders erfreulich, weil darin auch eine breite politische Einigkeit zum Ausdruck kommt, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft grundsätzlich entwickeln muss.

Konsens bestand konkret bezüglich der Notwendigkeit, die Situation für Spender und Stifter zu verbessern. Und das immerhin, obwohl der Bundesfinanzminister jährlich mit einer knappen halben Milliarde Euro an Steuerausfällen für Bund und Länder rechnet. Doch diese Ausgaben sind allemal gut investiert. Denn jeder hierfür preisgegebene Steuereuro wird sich sozial vielfach bezahlt machen.

Das Gesetz hebt beispielsweise die Höchstgrenze für den Spendenabzug auf einen einheitlichen Satz von 20 Prozent für alle förderungswürdigen Zwecke an und räumt dem Spender mit einer unbegrenzten Vortragsfähigkeit einen großen steuerlichen Gestaltungsspielraum ein. Im Sinn der gebotenen bürokratischen Zurückhaltung werden sich die Finanzämter zudem künftig bei Spenden bis zu 200 Euro mit einfachen Belegen zufriedengeben. Besteuerungsgrenzen und Freibeträge werden zumindest ein Stück weit angehoben.

Doch der vielleicht wichtigste Bestandteil des neuen Gesetzes ist die seit langem geforderte Anhebung des steuerbegünstigten Höchstbetrags für die Kapitalausstattung von Stiftungen. Hier zeigte sich der Gesetzgeber recht beherzt. Denn er hob den Betrag von heute lediglich 307 000 Euro auf eine Million Euro an. Damit macht man einen Sprung, der dem deutlichen Wachstumstrend bei Stiftungen in Deutschland erneut einen kräftigen Schub verleihen kann.

Für viele Bürger scheinen die neuen Regelungen vielleicht keine große Relevanz zu besitzen. Und dies könnte erklären, warum weder die Politik noch die Medien großes Aufsehen davon gemacht haben.

Doch eine stärkere Ausrichtung auf eine bürgerschaftliche Gesellschaft ist ungemein wichtig. Die langfristige Wirkung von Gesetzen, die eine solche Entwicklung begünstigen, sollte nicht unterschätzt werden. In einer Zeit, da Familie zwar für die meisten Bundesbürger eine äußerst wichtige Kategorie bleibt, die Institution Familie an sich aber im Verlauf der letzten Jahrzehnte Stück für Stück einige ihrer ursprünglichen Funktionen an den Staat abgetreten hat, gilt es, alternative soziale Institutionen voranzutreiben, die den Staat wieder zurückdrängen und entlasten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ein Staat, der ein freiwilliges Engagement nicht begünstigt, setzt Anreize, dem System zur Last zu fallen.

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